Also grundsätzlich ist es so, daß Eltern dem Kind den Namen allein geben. Dieser wird in der standesamtlichen Geburtsurkunde festgehalten & diese wird dann erst zur Taufe dem Priester vorgelegt. Bis zur Taufe ist also die juristische Namensgebung schon abgeschlossen. Nun kann es natürlich sein, daß der kath. Pfarrer und ihre Eltern guten Kontakt miteinander hatten & er daher auch „rechtzeitig“ seinen Willen bzgl. des Namen ihres Bruders kundtun konnte. So kann ich es mir auch erklären, daß ihre Eltern diesem Wunsch entsprochen haben.
Außerdem soll es eine Klausel geben, demnach wird die Folgende Frage so beantwortet:
„Muss mein Kind einen christlichen Namen bekommen?
Im Gesetzbuch der katholischen Kirche steht: „Die Eltern, die Paten und der der Pfarrer haben dafür zu sorgen, dass kein Name gegeben wird, der christlichem Empfinden fremd ist.“ Da der Name bereits vom Standesbeamten akzeptiert wurde, wird es kaum zu Problemen kommen. Wenn der Name nicht christlichen Ursprungs ist, wäre ein Zweitname schön, etwa der eines Heiligen.“
Oliver selber steht nun nicht unbedingt im Ruf ein zweifelhafter Name zu sein. Aber er war gerade in dieser Zeit ein absoluter Modename. Vielleicht wollte der Pfarrer einfach nur die Chance bieten nicht so zu heißen wie „alle“ & hatte Mitleid mit ihrem Bruder
Also: 1) Grundsätzlich mischt sich die Kirche nicht in die Namensgebung ein. 2) Ist sie in der Regel für diese Einmischung auch viel zu spät drann. 3) Wenn sie es doch tun sollte, ist es nur zu rechtfertigen wenn der Name & dessen Bedeutung dem Inhalt einer christl. Lebensführung wiederspricht.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen!
Wie findet denn ihr Halbbruder seinen Namen?
Liebe Grüße Marion