Ich bräuchte mal einen Rat!
Ich mache ein Vorpraktikum für die Erziererausbildung. Ich muss bis zum 31.Juli 1014 Stunden leisten, dass schaffe ich aber nicht, weil ich ein paar Tage krank war. Ab dem 1. August habe ich einen Ausbildungsvertrag in der selben Einrichtung. Ich mache ein praxisintegrierte Ausbildung, d.h. ich bin 2 Tage in der Woche in der Schule und 3 Tage in der Einrichtung, die Ausbildung geht über 3 Jahre. Ich werde voraussichtlich ca. 50 Minusstunden haben, und nicht wirklich eine Möglichkeit, diese nachzuholen, da ich ja eh in der Einrichtung bin. Vorschlag war jetzt, dass ich die Stunden mit Computerarbeit zu Hause, an Wochenenden in der Einrichtung bei Festen etc. nachhole. Im Raum stand auch, dass ich Urlaub nehme (mir stehen 27 Tage zu) und dann doch in der Einrichtung bin, um die Stunden nachzuholen. Ich habe zwei Kinder und möchte nicht jede freie Minute die Stunden nachholen! Urlaub braucht jeder mal, vor allem, wenn man schulpflichtige Kinder hat!
Meine Frage ist nun, ob ich diese Stunden nachholen MUSS, obwohl ich ein ärztliches Attest hatte?
Vielen Dank für die hoffentlich kommenden Tipps!
Hallo,
die Zahl der abzuleistenden Stunden ist unabhängig von Krankheitstagen. Wenn eine Mindestanzahl nicht erreicht wurde - aus welchen Gründen auch immer - ist das Jahr nicht bestanden.
Du solltest dringend zeitnah mit der Schule reden, vielleicht findet sich eine Lösung. Die Sache mit dem Urlaub scheint mir aber schwierig, weil dieser auch genommen werden muss. Wenn du während des „offiziellen“ Urlaubs arbeitest, kann es auch Probleme mit dem Versicherungsschutz geben.
Schöne Grüße,
Jule