Vorrang Parker vs. Überholer

Hallo,

eine Frage, die ich mir jeden Nachmittag auf meinem Radel stelle:

Es ist eine Strasse (30 km/h) passend für zwei Autos. Auf der Strasse ist gerne auch viel Radverkehr. Es passt so, dass sich zwei Radfahrer begegnen können während ein Auto einen Radfahrer überholen kann. So weit so gut.
Jetzt wird an der Strasse auch gerne mal geparkt. Auch hier passt, dass ein Radel am geparkten Auto vorbeifährt und ein anderes Auto entgegenkommt.

Wer hat aber in folgende Situation Vorrang: zwei Fahrräder kommen sich auf Höhe des geparkten Autos entgegen. (Das passt) Zeitgleich kommt auf der Seite, wo nicht das geparkte Auto steht, ein Auto, das „seinen“ Radfahrer überholen will. Das passt nicht.

Wer muss wem Vorrang gewähren: Fahrrad auf „Parkseite“ oder überholendes Auto?

Gruß,

Haelge

Es passt so, dass sich zwei Radfahrer begegnen können während ein Auto einen Radfahrer überholen kann.

Dann ist die Straße etwa 7m breit?

Wer muss wem Vorrang gewähren: Fahrrad auf „Parkseite“ oder
überholendes Auto?

Der Radfahrer der das Hindernis auf seiner Seite hat muss warten.

§ 6 StVO Vorbeifahren
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

Der PKW muss ebenfalls warten und darf nicht überholen wenn er dabei den zu überholenden Radfahrer behindern oder gefährden würde. [Abstand zum Radfahrer mindestens 1,50m und zum parkenden PKW 0,25m]

Gruß Crack

Moin,

danke für die Antwort.

Der PKW muss ebenfalls warten und darf nicht überholen wenn er
dabei den zu überholenden Radfahrer behindern oder gefährden
würde. [Abstand zum Radfahrer mindestens 1,50m und zum
parkenden PKW 0,25m]

In diesem Fall könnte der Radfahrer die Chance nutzen und am parkenden Auto vorbeifahren?!

Haelge

Der PKW muss ebenfalls warten und darf nicht überholen wenn er
dabei den zu überholenden Radfahrer behindern oder gefährden
würde. [Abstand zum Radfahrer mindestens 1,50m und zum
parkenden PKW 0,25m]

In diesem Fall könnte der Radfahrer die Chance nutzen und am
parkenden Auto vorbeifahren?!

Aber auch nur dann wenn dabei eine Behinderung des PKW ausgeschlossen ist, ansonsten könnte ein Verwarnungsgeld von 20€ die Folge sein:

Sie fuhren an einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn links vorbei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen.
§ 6, § 49 StVO; § 24 StVG; 30 BKat

Gruß Crack

Hallo

In diesem Fall könnte der Radfahrer die Chance nutzen und am
parkenden Auto vorbeifahren?!

Szene aus „Per Anhalter durch die Galaxis“

Was glauben Sie was der Bulldozer für einen Schaden nähme, wenn ich Ihn einfach über Sie hinwegrollen lasse?
Ich weiß nicht?
Gar keinen!

viel Spaß Frank

4 Like

ist eigentlich eine gute frage (stelle mir die als radler auch manchmal). aber meine bedenken: wenn man überholt, dann darf man das nur so machen, dass niemand gefährdet wird (= ausreichender abstand). die rechtsprechung geht hier wohl von 1,5-2m aus, wenn der überholte ein radfahrer ist.

meine vermutung wäre, dass ich auch nur dann einem hindernis auf meiner spur ausweichen kann, wenn ich diesen abstand gewährleisten kann.

deshalb würde ich bei deinem beispiel sagen, dass der autofahrer mit seinem überholmanöver warten muss, bis der abstand gewährleistet ist (also bis nach der engstelle). aber auch der radfahrer, auf dessen fahrspur das auto steht, müsste warten, wenn der abstand zu gering würde.

ich weiß auch, dass es die meisten radfahrer nicht tun würden („das passt doch schon“), aber dann darf man sich auch nicht beschweren, wenn autofahrer ebenfalls nur mit geringem abstand an radfahrern vorbeifahren…


meine vermutung wäre, dass ich auch nur dann einem hindernis
auf meiner spur ausweichen kann, wenn ich diesen abstand
gewährleisten kann.

Solange Mülltonnen nicht hüpfen, gibt es keinen Sicherheitsabstand zu ruhenden Hindernissen.

deshalb würde ich bei deinem beispiel sagen, dass der
autofahrer mit seinem überholmanöver warten muss, bis der
abstand gewährleistet ist (also bis nach der engstelle). aber
auch der radfahrer, auf dessen fahrspur das auto steht, müsste
warten, wenn der abstand zu gering würde.

Da übersiehst du einiges. Der Seitenabstand zu Radfahrern, aber auch zu Füßgängern und Motorradfahrern dient dem Schutz schwächerer und auch unvorsehbarerer Verkehrsteilnehmer. Ein Fahrradfahrer kann nicht einfach nach rechts lenken. Er muss erst mal die Räder nach links führen, und kann erst nach der Rechtskippung die Kurve einleiten.

Wenn also der Radfahrer mit null Abstand zum parkenden Fahrzeug auf seiner Hälfte bleibend vorbeizieht, ist das sein Risiko. Wenn aber der Autofahrer, mit 1,5 m Seitenabstand zum überholten Fahrrad fährt, das seinerseits mit Seitenabstand zum Fahrbahnrand fährt, plus die Breite des Fahrzeugs plus den Sicherheitsabstand zum entgegenkommenden vorbeifahrenden Fahrrad, dann geht SEIN Wirkungsbereich WEIT über seine Fahrbahnhälfte hinaus.

Ich bin kein Jurist. Aber Argumentationen „wenn der das darf, dann darf ich das auch“ sind weder juristisch noch menschlich vertretbar. Ich darf mich als Fahrradfahrer mit fast Null Abstand an Autos vorbeimogeln, wo es erlaubt ist. Aber kein Autofahrer darf mit weniger als 1 m Seitenabstand an mir als Radfahrer vorbeifahren. Es sei denn, mit geringer Geschwindigkeit.
Ich kann mich auch aus einen Flugzeig stürzen, nur mit Fallschirm. Aber stoßen darf mich keiner.

ich weiß auch, dass es die meisten radfahrer nicht tun würden

(„das passt doch schon“), aber dann darf man sich auch nicht
beschweren, wenn autofahrer ebenfalls nur mit geringem abstand
an radfahrern vorbeifahren…

Doch, genau das darf man nicht nur, man muss es. Auch wenn viele Radfahrer wie Zombies fahren, und in gewissen radfahrerfreundlichen Städten zu gewissen Zeiten die Oberhohheit übernehmen, ich also vor einer roten Ampel halte und sogleich 5 Räder vor mir, 3 links neben mir und 2 rechts neben mir habe, und froh bin, es überhaupt in der Grünphase über die Ampel zu schaffen. Auch all dies bietet auch nicht den Hauch einer Entschuldigung, den Sicherheitsabstand beim nächsten Radfaher zu unterschreiten.

Und diese „Argumentation“ zeigt auch eine ganz gehörige Portion Dummheit. Wenn all diese lästigen Radfahrer, Fußgänger und Businsassen alle im eigenen Auto säßen, dann käme der Autofahrer sicher nicht schneller voran.
Und sie zeigt noch eins, Menschenverachtung.

Nicht dass ich davon ausgehe, dass du diese Auffassungen wirklich vertrittst. Ich sehe es mehr als ZItat deinerseits. Aber da ich wie wohl wenige Menschen ein ausballanciertes Verhältnis zwischen meinen Rollen als Füßgänger, Radfaher, Motorradfahrer und Autofahrer habe, kann ich vor solchem Blockdenken bis zur Sippenhaft nur entschieden warnen. So sehr mir Füßgänger auf den Geist gehen, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, so entschieden trete ich auf die Bremse, wenn sich einer zu nah an die Straße begibt, und sie mir vors Auto laufen könnten.

Gruß, Zoelomat

Ich glaube, du meinst grundsätzlich das gleiche wie ich, aber an einem punkt muss ich widersprechen:

Doch, genau das darf man nicht nur, man muss es. Auch wenn
viele Radfahrer wie Zombies fahren, und in gewissen
radfahrerfreundlichen Städten zu gewissen Zeiten die
Oberhohheit übernehmen, ich also vor einer roten Ampel halte
und sogleich 5 Räder vor mir, 3 links neben mir und 2 rechts
neben mir habe, und froh bin, es überhaupt in der Grünphase
über die Ampel zu schaffen. Auch all dies bietet auch nicht
den Hauch einer Entschuldigung, den Sicherheitsabstand beim
nächsten Radfaher zu unterschreiten.

natürlich gibt es keine entschuldigung für die gefährdung anderer. aber: ich halte es nicht für zweckdienlich, wenn der radler erst irgendwo „vorbeimogelt“, wo er eigentlich hätte warten müssen, und sich dann beschwert, wenn er zu knapp überholt wird.

beispiel: warteschlange an roter ampel, rechts (wo der radler vorbei dürfte) ist alles dicht, also fährt er links oder auf dem bürgersteig vorbei nach vorn.

Nicht dass ich davon ausgehe, dass du diese Auffassungen
wirklich vertrittst. Ich sehe es mehr als ZItat deinerseits.
Aber da ich wie wohl wenige Menschen ein ausballanciertes
Verhältnis zwischen meinen Rollen als Füßgänger, Radfaher,
Motorradfahrer und Autofahrer habe, kann ich vor solchem
Blockdenken bis zur Sippenhaft nur entschieden warnen. So sehr
mir Füßgänger auf den Geist gehen, wenn ich mit dem Rad
unterwegs bin, so entschieden trete ich auf die Bremse, wenn
sich einer zu nah an die Straße begibt, und sie mir vors Auto
laufen könnten.

genau das meinte ich mit „wir meinen wohl das gleich“. wie man in den wald hineinruft… bin als pendler mit dem rad unterwegs in hamburg. ich weiß also, wovon ich rede…

Hi Jens,

Ich glaube, du meinst grundsätzlich das gleiche wie ich,

Da sind wir zumindest einer Meinung, und das ist ja schon tröstlich genug.

aber an einem punkt muss ich widersprechen:

Doch, genau das darf man nicht nur, man muss es. Auch wenn
viele Radfahrer wie Zombies fahren, und in gewissen
radfahrerfreundlichen Städten zu gewissen Zeiten die
Oberhohheit übernehmen, ich also vor einer roten Ampel halte
und sogleich 5 Räder vor mir, 3 links neben mir und 2 rechts
neben mir habe, und froh bin, es überhaupt in der Grünphase
über die Ampel zu schaffen. Auch all dies bietet auch nicht
den Hauch einer Entschuldigung, den Sicherheitsabstand beim
nächsten Radfaher zu unterschreiten.

natürlich gibt es keine entschuldigung für die gefährdung
anderer. aber: ich halte es nicht für zweckdienlich, wenn der
radler erst irgendwo „vorbeimogelt“, wo er eigentlich hätte
warten müssen, und sich dann beschwert, wenn er zu knapp
überholt wird.

beispiel: warteschlange an roter ampel, rechts (wo der radler
vorbei dürfte) ist alles dicht, also fährt er links oder auf
dem bürgersteig vorbei nach vorn.

Da gilt halt das, was man unter „Fallunterscheidung“ fasst. Weiß nicht mal genau, woher ich diesen Ausdruck kenne. Vielleicht aus Mathe.

Tatsache ist jedenfalls, dass die Regeln für PKW sind, damit DIE zugüg vorankommen. Ein PKW biegt in der aktuellen Grünphase links ab, der Radfahrer hat dann schon rot, wegen der rechtsabbiegenden PKW. Dann hat er rot, wegen des Querverkehrs. Dann hat er grün, und darf 20 Meter fahren. Nach links überqueren darf er nicht, weil ja der Geradeausverkehr der PKW Vorrang hat. Wenn dann der nach links fahren darf, hat er 2 knapp Phasen verloren. Und das läppert sich.

Wenn’s die PKW nicht gäbe, hätten alle anderen kein Problem, und wenn alle mit solchen unterwegs wären, käme keiner mehr voran. Einen gewissen zivilen Ungehorsam kann ich somit verstehen, und betreibe ihn sogar gelegentlich, wenn auch etwas ruhiger, wenn man auf die 60 zugeht.

Bleibt also das Einstürzen der Vernunft. Es gibt halt Deppen aller Art, auch solche, die dir fast den Spiegel abgefahren haben und und dich nachher fast aus dem Auto zerren, wegen deiner Rücksichtslosigkeit. Aber das sind doch trotz all der vielen Fast-Vorfäll Einzelfälle. Ich sehe den Arsch, der ohne Licht auf der linken Straßenseite und anscheinend ohne Rücksicht auf sein Leben unterwegs ist. Und schone ihn, ungeachtet der Tatsache, dass ich ihm damit den „Darwin Award“ nehme.

All das sind nur Einzelfälle. Wenn ich aber mal in Hamburg mit den Fahrrad unterwegs bin, ohne Radweg, dann habe ich bei jedem Auto Angst, denn sehr deutlich mehr als die Hälfte der Autofaher unterschreiten den Sicherheitsabstand, ob 1 m oder 1,5 m deutlich.
DANN werde ich wütend. Und wenn es einen Radweg gibt, dann sind es kriminelle Fußgänger, die mein Leben riskieren.

Nicht dass ich davon ausgehe, dass du diese Auffassungen
wirklich vertrittst. Ich sehe es mehr als ZItat deinerseits.
Aber da ich wie wohl wenige Menschen ein ausballanciertes
Verhältnis zwischen meinen Rollen als Füßgänger, Radfaher,
Motorradfahrer und Autofahrer habe, kann ich vor solchem
Blockdenken bis zur Sippenhaft nur entschieden warnen. So sehr
mir Füßgänger auf den Geist gehen, wenn ich mit dem Rad
unterwegs bin, so entschieden trete ich auf die Bremse, wenn
sich einer zu nah an die Straße begibt, und sie mir vors Auto
laufen könnten.

genau das meinte ich mit „wir meinen wohl das gleich“. wie man
in den wald hineinruft… bin als pendler mit dem rad
unterwegs in hamburg. ich weiß also, wovon ich rede…

So scheint es. Und so hab ich’s ja auch hoffentlich auch ausgedrückt.

Es bleibt aber das Blockdenken, in dem man als Radfaher die schlechtesten Karten hat (Fußtäter!!), aber als Motorradfaher auch keine guten. Dass man als solcher auf Pfleilen, Asphaltausbesserungen oder gar Straßenbahnschienen (nicht in Hamburg) gar nicht überlegen ist, dass ist dem PKW- oder LKW-Faher völlig egal. Er zieht rüber, ohne Blinken natürlich.

Gruß an Jens, Zoelomat

Denn ab jetzt kommt grenzwertiges. LKW, die einen ohne Skrupel streifen. Die Mehrheit der PKW-Faher, die ohne Krupel mit einem halben Meter Seitenabstand überholen. PKW-Fahrer, die vor einem Kleinstkind am Straßenrand zögern und dann vorbeifahren, OHNE anzuhalten. Und wenn’s nur ein einzelner war!!!

Und eine Gesellschft, die sich in Grund und Boden schämen sollte, weil sie ein „ist mir doch egal“ oder „wie du mir, so ich dir“ über Menschenleben stellt.

Keiner von beiden hat Vorfahrt, da der Autofahrer um am Fahrradfahrer vorbei zu kommen,
in den Gegenverkehr muss, was er nicht kann, da dort das parkende Auto steht.Er wird ewarten müssen, bis sein Fahrradfahrer, dran vorbei gefahren ist und kann ihn dann überholen.

Der entgegenkommmende Fahrradfahrer muss ebenfalls warten, da auch er in den Gegenverkehr müsste um am parkenden Auto vorbeit zu kommen.