Leider finde ich im Internet und in meinen Büchern nur vorrangige und nachrangige Rechte des Käufers bei Schlechtlieferung.
Nun ist aber nach den vorrangigen und nachrangigen Rechten des Verkäufers bei Zahlungsverzug gefragt.
Ich hätte gesagt:
Vorrangiges Recht ist das Bestehen auf die Zahlung und evtl Schadensersatz,
nachrangiges Recht ist ein Rücktritt vom Vertrag + Schadensersatz.
Hat bitte jemand eine Musterlösung für mich?
Danke