Hallo Carmen,
ich muss leider den was Wolfang geschrieben hat ein wenig widersprechen.
Ganz so einfach ist es leider nicht, was die Grundpflege (Körperpflege & hauswirtschaftliche Versorgung)betrifft. Wenn du dir den §37 genau durchliest wirst du merken warum. Er greift leider nur, falls (wie in Absatz 1) dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird, oder aus anderen Gründen nicht durchführbar ist. Dies ist zwar vom Hausarzt grundsätzlich verordnungsfähig, aber ich denke die Kasse wird nicht zahlen weil deine Mutter ja keinen stationären Aufenthalt benötigt.
Anders ist es bei der Behandlungspflege (z.B. Medikamnetengabe, Injektionen usw.). Das kann der Arzt verordnen und wird auch in der Regel von den Kassen übernommen.
Du kannst natürlich beides versuchen zu beantragen, aber wenn die Kasse ablehnt muss deine Mutter am Ende selberzahlen, also stelle den Antrag frühzeitig um alles abzuklären.
Leider habe ich im ambulanten Dienst die Erfahrung gemacht, dass die allermeisten Fälle abgelehnt werden (was die Grundpflege betrifft).
Das ist ja interessant. Morgen müssen wir wieder hin, da
werden wir ihn mal fragen.
Mach das und gehe vor allem zur Krankenkasse!!
Dort kannst du ja auch gleich nach einem Badewannenlifter fragen, der es deiner Mutter eventuell ermöglicht allein zu baden/duschen. Dafür brauchst du ein Rezept vom Arzt und die Kasse stellt ihn dann leihweise zur Verfügung.
Falls du sonst niemanden findest der deine Mutter versorgen kann, kannst du natürlich einen Pflegedienst beauftragen, was du natürlich selber bezahlen musst (ausser deine Mutter hat eine Pflegestufe, was ich nicht annehme).
Liebe Grüße
Brigitte