Vorrübergehende Pflege möglich?

Hallo!

Meine Mutte rist vor 2 Wo. gestürzt und hat sich die linke Schulter gebrochen, wurde operiert und ist wieder zu Hause.

Nun darf sie noch weitere 4 Wochen den linken Arm nicht bewegen. Vom 24. - 28.08. bin ich nicht da, so daß sie alleine wäre. (Wir wohnen nebenan)
Wie sieht das nun aus mit Pflegediensten? Das Krankenhaus sagte, sie wäre nicht krank und behindert genug und müsse es dann selbst zahlen. Sie kann sich aber nicht einmal alleine anziehen… Duschen o. ä. geht gar nicht, da wir nur Badewannen haben.

Habt Ihr da erfahrungen? Danke!

Gruß
Carmen

Hallo Carmen,

natürlich ist das prinzipiell möglich aufgrund § 37 Abs. 1 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html
Wenn Deine Mutter aus dem Krankenhaus entlassen wurde, spielt die Meinung des KH sowieso keine Rolle mehr. Ausschlaggebend ist die Meinung des/der weiterbehandelnden Arztes/Ärztin, der/die eine entsprechende Verordnung für die Kasse machen müßte.

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

die Meinung des KH sowieso keine Rolle mehr. Ausschlaggebend
ist die Meinung des/der weiterbehandelnden Arztes/Ärztin,
der/die eine entsprechende Verordnung für die Kasse machen
müßte.

Das ist ja interessant. Morgen müssen wir wieder hin, da werden wir ihn mal fragen.

Danke!

Gruß
Carmen

Hallo Carmen,
ich muss leider den was Wolfang geschrieben hat ein wenig widersprechen.
Ganz so einfach ist es leider nicht, was die Grundpflege (Körperpflege & hauswirtschaftliche Versorgung)betrifft. Wenn du dir den §37 genau durchliest wirst du merken warum. Er greift leider nur, falls (wie in Absatz 1) dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird, oder aus anderen Gründen nicht durchführbar ist. Dies ist zwar vom Hausarzt grundsätzlich verordnungsfähig, aber ich denke die Kasse wird nicht zahlen weil deine Mutter ja keinen stationären Aufenthalt benötigt.

Anders ist es bei der Behandlungspflege (z.B. Medikamnetengabe, Injektionen usw.). Das kann der Arzt verordnen und wird auch in der Regel von den Kassen übernommen.

Du kannst natürlich beides versuchen zu beantragen, aber wenn die Kasse ablehnt muss deine Mutter am Ende selberzahlen, also stelle den Antrag frühzeitig um alles abzuklären.

Leider habe ich im ambulanten Dienst die Erfahrung gemacht, dass die allermeisten Fälle abgelehnt werden (was die Grundpflege betrifft).

Das ist ja interessant. Morgen müssen wir wieder hin, da
werden wir ihn mal fragen.

Mach das und gehe vor allem zur Krankenkasse!!
Dort kannst du ja auch gleich nach einem Badewannenlifter fragen, der es deiner Mutter eventuell ermöglicht allein zu baden/duschen. Dafür brauchst du ein Rezept vom Arzt und die Kasse stellt ihn dann leihweise zur Verfügung.

Falls du sonst niemanden findest der deine Mutter versorgen kann, kannst du natürlich einen Pflegedienst beauftragen, was du natürlich selber bezahlen musst (ausser deine Mutter hat eine Pflegestufe, was ich nicht annehme).

Liebe Grüße
Brigitte

Hallo Brigitte,

danke, ist sehr ausführlich von Dir!

Sie hat keine Pflegestufe, ist ja nur jetzt, solange sie den linken Arm nicht bewegen darf. Ist alles blöd,a ber nicht so tragisch, es gibt schlimmeres. Wegen Duschen/Baden kommt ein Pflegedienst, den sie selbst zahlt. 18,- €. Naja, aber besser als unprofessionnel ausrutschen… :wink:) Es ist ja Gott sei Dank nicht so warm, da geht das.

Mal sehen, was der Doc sagt.

LG
Carmen