Vorsätzliche Ruhestörung durch Nachbarn

Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass in einem Haus drei Mietparteien wohnen, zwei oben A und B), einer unten ©, direkt unter dem einen von oben wohnend. Durch lärmende Halbstarke kommt der Mieter oben drüber (CB) öfter mal zum dem Mieter unten © und frägt, was man gegen die Kids direkt vorm Haus machen könnte. C versucht dann mit den Kids zu reden, was immer wieder für ein paar Tage hilft. Irgendwann fängt B an, einen Lautsprecher in sein Fenster zu hängen. Immer wenn die Kids jetzt auftauchen, lässt er sehr lautstark asiatische Dudelmusik laufen.

Eine Weile später hört C dann ständig Klopfgeräusche von oben. Am Anfang denkt er sich noch nix dabei, aber es wird immer mehr. Das Klopfen durch die Decke stört nicht nur C, sondern auch A, denn es hallt durchs ganze Haus. Irgendwann steht A bei C vor der Tür und erzählt eine lustige Geschichte.

B behauptet steif und fest, C würde durch die Decke (!) auf ihn schießen. Er hört es ständig knallen, an den Wänden oder auch direkt neben sich im Bett auf dem Kissen. Außerdem würde C ständig lärmen, es kommen Geräusche aus der Wohnung selbst wenn er net da ist.

C versucht mit B zu reden, der hört net zu. Als es mal wieder morgens um 4 mit Klopfen los geht, stellt A den B zur Rede und fragt, was das soll. C kommt dazu und die Vorwürfe bleiben die gleichen. Auch ein Brief an C mit Kopie an A und Hausverwaltung fruchtet nicht. Es geht immer weiter.

So geht es immer weiter. Regelmäßig dröhnt die asiatische Dudelmusik durchs Haus, B klopft immer wieder auf den Boden und hat sich sogar eine Maschine beschafft, die nix anderes tut, als Lärm zu verursachen.

Reden hilft jedenfalls nicht, er behauptet weiter, C würde auf ihn schießen. Während C mit Kopfhörern am PC sitzt und den TV auf minimale Lautstärke gedreht hat, dröhnt von oben Musik. Es geht so nicht mehr weiter.

Mal angenommen es gäbe so einen Fall, wie könnte man die Anzeige dann stellen um maximale Wirkung zu erhalten?

  • üble Nachrede wegen dem haltlosen Vorwurf des durch die Decke schießen
  • Strafantrag gemäß § 117 OWiG?
  • Zivilklage auf Unterlassung gemäß § 1004 BGB
  • Schadenersatzforderung?

Nachbar A wird in diesem hypothetischen Fall wie gesagt ebenfalls belästigt, seine Zeugenaussage kann also gewertet werden.

Hat sonst noch jemand eine Idee zu diesem Beispiel?

Halbstarken-Abreckungs-Anlage montieren
Hallo.

…Durch lärmende Halbstarke…

Hier hilft das Mosquito Typ SMK II und das Gesindel sucht sich einen anderen Platz.
http://paedagogik-news.stangl.eu/80/ultraschall-absc…
Hier berichtet doe Presee darüber:
http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,594953,0…

Damit wären die anderen Probleme mit A und B und C und CB und BA und AC für erledigt zu klären.
MfG

P.S.
Am besten verdeckt montieren.

Das Problem in dem geschilderten Beispiel besteht ja nicht mit den Jugendlichen, sondern zwischen Mieter B und C. Das andere Problem hat sich in dem Beispiel erledigt, da die Kiddies jetzt Auto fahren und sich da net mehr aufhalten.

Aber - natürlich angenommenerweise - so ein Pfeifteil hat B trotzdem installiert. Dummerweise hat C ein recht gutes Gehör und kann diesen Hochfrequenzton ebenfalls hören. Ergo wird der Unmut schlimmer. Aber B lässt das Teil nicht oft laufen.

Zurück zum Ausgangsbeispiel gehen wir mal davon aus, dass B sein Spiel weitertreibt und Sonntags zwischen 7 Uhr morgens und 23 Uhr abends alle paar Minuten weiter auf den Boden klopft. Und dann auch gleich wieder Montag morgens ab 7:15 Uhr. In dem gegebenen Beispiel klopft B sogar dann noch, als C die Wohnung schon verlassen hat und eine Geräuschquelle von unten nicht mehr von ihm ausgehen kann.

Vor allem kann C schlecht wie vorgeworfen durch die Decke schießen, wenn C schon draußen vor der Tür steht.

Ergänzungsfrage:
Kann C in so einem Fall auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von B verlangen?