Vorsatz nachweisbar?

Hallo zusammen,

meine Problem ist folgendes:
Ich arbeite in einer Warenannahme eines großen Konzerns und bin dort, wie der name schon sagt für die Annahme diverser Lieferungen, Postpakete usw. verantwortlich.
Da von der Post täglich grössere Mengen Pakete geliefert werden, wird die Empfangsbestätigung nicht wie üblich direkt auf dem Scanner des Zustellers geleistet,sondern auf dem Doppel einer Zustellliste, die dem Fahrer am nächsten Tag wieder mitgegeben wird.

Dadurch ist möglich alle eingehenden Sendungen (mittels eines Handscanners) zu erfassen und im Anschluss manuell mit der Zustellliste abzugleichen.

Nun zum eigentlich Problem:
Ein kollege hat sich ein Privatpaket zur Arbeit schicken lassen. Dieses Paket ist auf der Zustellliste aufgetaucht, war allerdings physisch nicht da (kommt öfter vor, ist bei der Post wohl im falschen Wagen gelandet)
Leider war dieser Tag sehr stressig, so das ich wohl vergessen habe, das fehlen des Paketes auf der Zustellliste zu vermerken. Laut der Post ist das Paket also bei uns eingetroffen (was es aber nicht ist).

Nun fragt der Kollege verständlicherweise nach seinem Paket und meine Sorge ist nun, ob mir daraus ein Strick gedreht werden kann, hinsichtlich Vorsatz und Diebstahl oder soetwas.

Es war wirklich nur ein versehen und ein kleines Kreuz das nicht gesetzt wurde. Ist vermutlich alles so wahrscheinlich wie ein lottogewinn die ganze sache, aber ist nun einmal passiert. Es drängt sich ja die Vermutung auf das ich das hätte verschwinden lassen, aber so blöd bin ich ja nicht, ich weiss ja nichtmal was im paket drin war.

Muss ich fürchten das ich schadenersatzpflichtig bin oder sogar angezeigt werden könnte?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten! :smile: