Vorschäden nach Unfall beseitigen lassen

Hallo Erfahrene und Experten,
an meinem Auto wurde neulich ein Schaden zugefügt. Das Auto hat aber bereits einen Vorschaden an anderer Stelle. Jetzt frage ich mich:
Darf man eigentlich vor dem Gutachten den Vorschaden beseitigen lassen, um es zu verhindern, dass dieser bei dem Gutachten von der Schadenssumme abgezogen wird, sodass man weniger Geld am Ende bekommt?
Das Auto war geparkt und der ehrliche Gegner hat die Polizei gerufen, aber ich weiß nicht, ob sie den Vorschaden gesehen oder aufgenommen haben.
Ich erwarte eigentlich rein sachlich objektive Antworten mit Verweis auf Gesetze oder Rechtsprechungen, und nicht dass das bla bla… schlicht verboten ist, weil das moralisch schlecht zu sein scheint oder so.

Ich bedanke mich im Voraus.

Viele Grüße

Hallo!

Vorschaden an anderer Stelle würde doch nur beim Totalschaden oder wirtschaftlichen Totalschaden zur Geltung kommen.

Wenn die linke Tür verbeult wurde beim Unfall und von früherem Schaden der rechte Kotflügel beschädigt ist, ändert das doch nicht die Haftungssumme für die Tür !

Nicht, wenn der Schaden Tür den Zeitwert des ganzen Autos nicht überschreitet.

In den Zeitwert geht der Vorschaden ja ein. Den bewertet der Gutachter um den Zeitwert zu ermitteln und um die Reparaturkosten dem gegenüberzustellen. Ist Zeitwert höher als Schaden, dann ist es völlig egal ob ein Vorschaden an völlig anderer Stelle vorlag.

Und ob man Vorschaden noch beheben lassen darf ?
Das geht rein zeitlich nicht ! Denn man muss Gutachter zeitnah die Schadensfeststellung treffen lassen.
Rein rechtlich darf man es nicht.

Man verändert(verbessert) den Zeitwert vor der Begutachtung. Die soll aber den Wert am Unfalltag festlegen.
Interessant wird’s aber wenn man vor der Begutachtung mit dem fahrbereiten Wagen nochmals einen Schaden hat, der den Zeitwert verändert. Aber auch das ist ja nicht ganz unmöglich und muss „irgendwie“ rausgerechnet werden.

MfG
duck313

Hallo,

es kommt immer darauf an, wenn das Auto verändert wird, um die Schadenshöhe zu beeinflussen, fällt natürlich relativ schnell so ein böses Wort wie Versicherungsbetrug…
hth

Das könnte wohl doch zeitlich funktionieren, wenn z.B. durchs Polieren die Kratzer beseitigt werden.

Etwa eine rechtskonforme Antwort zum Versicherungsbetrug?
Die gibt´s ja nun mal leider oder dem Himmel sei Dank nicht.
Kopfschüttelnd, ramses90

Wo steht das, dass solche Handlung überhaupt ein Versicherungsbetrug sei?
Ich habe bereits in der Frage angedeutet, dass die Verweisung auf Moralwerte mich überhaupt nicht interessiert.
Schließlich kostet ja die Beseitigung des Vorschadens offiziell Geld. Und das Geld was man ausgibt kriegt kompensiert sich durch die höhere Berechnung der Schadenssumme.

Hallo,

Hallo Erfahrene und Experten,
an meinem Auto wurde neulich ein Schaden zugefügt. Das Auto
hat aber bereits einen Vorschaden an anderer Stelle.

Dieser spielt für die Schadenerstattung keine große Rolle,

Jetzt
frage ich mich:
Darf man eigentlich vor dem Gutachten den Vorschaden
beseitigen lassen, um es zu verhindern, dass dieser bei dem
Gutachten von der Schadenssumme abgezogen wird, sodass man
weniger Geld am Ende bekommt?

Nochmal - der Vorschaden wird ja nicht behoben.
Außerdem befindet er sich ja an einer anderen Stelle, wie Du selbst geschrieben hast.

Das Auto war geparkt und der ehrliche Gegner hat die Polizei
gerufen, aber ich weiß nicht, ob sie den Vorschaden gesehen
oder aufgenommen haben.

Die Polizei hat mit Sicherheit nur den verursachten Schaden des Unfallgegners aufgenommen.

Ich erwarte eigentlich rein sachlich objektive Antworten mit
Verweis auf Gesetze oder Rechtsprechungen, und nicht dass das
bla bla… schlicht verboten ist, weil das moralisch schlecht
zu sein scheint oder so.

Am sinnvollsten ist es den Vorschaden dem Versicherer melden, dass nicht der Verdacht aufkommt, dass Du diesen auch noch erstattet haben willst.
Außerdem steht in der Schadensanzeige, ob bereits Schäden am Fahrzeug vorhanden sind.
Und ein Kfz-Sachverständiger stellt Vorschäden am Fahrzeug fest.

Ich bedanke mich im Voraus.

Viele Grüße

Gruß Merger

Wo steht das, dass solche Handlung überhaupt ein
Versicherungsbetrug sei?
Ich habe bereits in der Frage angedeutet, dass die Verweisung
auf Moralwerte mich überhaupt nicht interessiert.

Also mit anderen Worten, Du legst es auf einen Versicherungsbetrug an!

Dann stellst Du im falschen Forum deine Fragen!

Das mit „an anderer Stelle“ meine ich, dass der Voschaden unter anderem auf der rechten Seite der Stoßstange liegt, der polierfähig ist. Und nun ist auf der linken Seite ein anderer hinzugekommen.

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hallo,
einen altschaden bewerte ich immer mit 1/3 vom reparaturwert ohne mwst, dh bei 3000,00 € schadenswert ziehe ich hierfür 1000,00 € vom wiederbeschaffungswert ab, dh bei einem wiederbeschaffungswert von 4000,00 € ziehe ich 1000,00 € altschaden ab - bleiben 3000,00 €, hier muß der neue schadenswert reinpassen - tut er das nicht ist das ein wirtschaftlicher totalschaden.
nun kannst du selbst entscheiden was du machen wirst,
ob man das darf - den altschaden vorher beheben --> ja
der altschaden sollte am 11. in einer werkstatt repariert werden
am 10. war der unfall mit einem neuen schaden, dann nimmt man den termin war und fährt dann zum gutachter.
der verursacher hat zum melden nur ein kleines zeitfenster - der geschädigte NICHT - wenn er erst in den urlaub für 5 wochen fahren wil und danach noch 2 monate auslandarbeit, dann ist das so.
gruß mario