Hallo Erfahrene und Experten,
an meinem Auto wurde neulich ein Schaden zugefügt. Das Auto hat aber bereits einen Vorschaden an anderer Stelle. Jetzt frage ich mich:
Darf man eigentlich vor dem Gutachten den Vorschaden beseitigen lassen, um es zu verhindern, dass dieser bei dem Gutachten von der Schadenssumme abgezogen wird, sodass man weniger Geld am Ende bekommt?
Das Auto war geparkt und der ehrliche Gegner hat die Polizei gerufen, aber ich weiß nicht, ob sie den Vorschaden gesehen oder aufgenommen haben.
Ich erwarte eigentlich rein sachlich objektive Antworten mit Verweis auf Gesetze oder Rechtsprechungen, und nicht dass das bla bla… schlicht verboten ist, weil das moralisch schlecht zu sein scheint oder so.
Ich bedanke mich im Voraus.
Viele Grüße