Vorschriften für Biergläser in Biergärten

Hallo zusammen,

könnt Ihr mir vielleicht sagen, welche Drucke auf Biergläsern man in der Gastronomie verwenden darf und welche nicht?

Beispiel: Ein Biergarten bietet Erdinger-Bier an.
Darf dieser dann Weizengläser ohne Druck verwenden?
Wo kann ich solche Dinge nachlesen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

Marti

Das hängt vermutlich mit den individuellen Bedingungen zusammen, die mit dem Getränkelieferanten abgemacht wurden. Meist werden die Gläser gestellt.

Guten Abend, Marti!
Das Einzige, das mich an Biergläsern interessiert ist, ob noch was drin ist.
Ich bin Elektriker und kenne mich mit derartigen Dingen überhaupt nicht aus.
Trotzdem : Freundliche Grüße von kaulo

wo kein kläger ist, ist auch kein richter

HALLO!
Entweder ohne Druck, oder es muß das Bier im Glas sein was der Druck anzeigt!
Bei Gläsern ohne Druck, muss ersichtlich sein, z.B. durch Bierrondell, welches Bier ausgeschenkt wird!
Buddelbutz

Selbstverständlich darf man Biergläser gestalten, wie man will. Das gilt natürlich auch dafür, gar keinen Aufdruck zu verwenden.

Einzige Einschränkungen:
a) Viele der Markenzeichen / Logos der Brauereien sind urheberrechtlich geschützt. Will man ein solches verwenden, muss man sich die Genehmigung der Brauerei holen.
b) Zeichen, die unter das Verbotsgesetz (z.B. Hakenkreuz) fallen. Aber das wird wohl nicht relevant sein.

Meines Wissens nach gibt es keine (juristisch) ausformulierten Regeln dafür. Gegebenenfalls kannst du aber einen Juristen deines Vertrauens fragen.

beste Grüße
Michael

Hallo!

Nun das hängt in allererster Linie von dem Vertag ab den der Betreiber mit der Brauerrei/Verpächter etc. verhandelt hat, allerdings ist es ehr selten, dass Brauerreien darauf Einfluss nehmen, zumindest bei Gläsern ohne Druck (Werbung). Vielmehr ist es so das Betreiber um Gelder bitten müssen um Werbegläser zu bekommen/kaufen.

Hallo,
ein Werbeaufdruck ist keine Vorschrift. Die einzige Vorschrift die es gibt, ist, dass ein Füllstrich auf dem Glas angebracht sein muss, wenn das Getränk bereits im Glas serviert wird, ohne dass eine Flasche dabei ist, so dass der Gast die Füllmenge kontrollieren kann. Wird das Glas mit Flasche serviert, ist der Füllstrich nicht notwendig. Es kann sein, dass wenn der Betrieb Brauerei gebunden ist, dass diese vorschreibt, dass ihre Gläser verwendet werden müssen. Aber eine gesetzliche Vorschrift für einen Aufdruck gibt es nicht, ausser eben der Angabe der Füllmenge.

Ich hoffe, das hilft.
Übrigens, das Ordnungsamt welches auch die Konzessionen vergibt ist ein guter Ansprechpartner für solche Fragen. Die kontrollieren nämlich auch, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Grüße aus dem schwäbischen.

Hallo Marti,
nachlesen kannst Du das unter „http://www.golocal.de/biergarten/biergartenkriterien/“.
Meiner Meinung nach müsste Gläser Benutzung mit und ohne Aufschrift in den jeweiligen Brauereivorschriften zu finden sein.
mit freundlichen Grüssen

Hallo Marti,
grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung dazu, Gläser mit Markenaufdruck zu verwenden. Umgekehrt darf aber auch nicht mit einer Marke geworben werden, die in Wirklichkeit nicht ausgeschänkt wird. Und das wichtigste am Glas ist der Eichstrich, der muss definitiv vorhanden sein.
Gruß, Bernd