Hallo,
ein Werbeaufdruck ist keine Vorschrift. Die einzige Vorschrift die es gibt, ist, dass ein Füllstrich auf dem Glas angebracht sein muss, wenn das Getränk bereits im Glas serviert wird, ohne dass eine Flasche dabei ist, so dass der Gast die Füllmenge kontrollieren kann. Wird das Glas mit Flasche serviert, ist der Füllstrich nicht notwendig. Es kann sein, dass wenn der Betrieb Brauerei gebunden ist, dass diese vorschreibt, dass ihre Gläser verwendet werden müssen. Aber eine gesetzliche Vorschrift für einen Aufdruck gibt es nicht, ausser eben der Angabe der Füllmenge.
Ich hoffe, das hilft.
Übrigens, das Ordnungsamt welches auch die Konzessionen vergibt ist ein guter Ansprechpartner für solche Fragen. Die kontrollieren nämlich auch, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Grüße aus dem schwäbischen.