Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Hallo,

meine Mutti ist im Heim und hat mir eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht ausgestellt. Die Bank will diese jedoch nicht akzeptieren.

Nun kam bei „Fliege“ eine Sendung mit einem Rechtsanwalt und der sagte, dass sehr viele „falsche“ Formulare kursieren. Nun weiß ich nicht, was ich für Formulare verwenden soll.

Vielleicht kennt sich da jemand aus, weil er selbst schon solche Erfahrungen gemacht hat.

"meine Mutti ist im Heim und hat mir eine Vorsorge- und

Betreuungsvollmacht ausgestellt. Die Bank will diese jedoch nicht akzeptieren.Nun weiß ich nicht, was ich für Formulare verwenden soll."

Hallo Lisa,
es ist gut, dass Deine Mutti diese Vollmachten gemacht hat. Am Besten man verwendet die amtlichen Formulare http://www.bmj.bund.de/enid/737f83807cc78d6445d2944c…

A b e r die Banken haben tatsächliche interne Vorschriften, wonach dort nur deren Kontovollmacht oder eine
vom Notar beglaubigte gilt. Du hast demnach 2 Möglichkeiten: 1. Notar beglaubigt die Vollmacht Deiner
Mutter oder 2. Du beauftragst z.B. einen Mitarbeiter der Bank einen Besucht bei Deiner Mutter zu machen,
um dort das Bankformular unterschreiben zu lassen… oder doch noch 3. Deine Mutter fährt mit Dir mal zur
Bank und erledigt das dort persönlich. Grüsse andre www.andre-krueger-online.de

Hallo Lisa

Für Bankgeschäfte ist es sinnvoll, die Vollmachtsformulare der jeweiligen Bank auszufüllen und von dr Mutter unterschreiben zu lassen. Die BAnken akzeptieren oft nichts Anderes.
Eine andere Möglichkeit(z.B. wenn es auch um Immobilien o.ä. geht)ist eine notariell aufgesetzte Vollmacht. Das ist wichtig, falls die Mutter irgendwann dement wäre oder im Koma liegen würde.Denn so eine Vollmacht müssen alle akzeptieren, die kostet aber auch etwas.
Gruß Brigitte

Hallo Lisa!

Ich empfehle immer die Broschüro mit den darin enthaltenen Vordrucken des Bundesministeriums für Justiz:
http://www.bmj.bund.de/enid/0,b771e6305f747263696409….
(oder unter google suchen und auf Betreuungsrecht klicken.

Manche Banken interessieren jedoch generell „fremde“ Vollmachten nicht, sondern akzeptieren nur die eigenen Formulare. Da solltest Du nochmal genau nachfragen.

Viel Erfolg!

Sebastian Jacobsen

Hallo Lisa,

das stimmmt leider. Es ist so das die Ärzte und Behörden solche Formulare ohne Amtssiegel nicht akzeptieren. Entweder lassen Sie sich von einem Anwalt oder Berufsbetreuer bei der Formulierung helfen und dann notariel Bestätigen oder sie lassen sich, natürlich mit dem Einverständniss Ihrer Mutter, beim Amtsgericht (Betreuungsbehörde) offiziel als Betreuerin mit Bestallungsurkunde eintragen.
Hoffe ich konnte helfen
Lg Sonnenblume1311

hallo,

meines Wissens ist die Vollmacht nicht an eine bestimmte Form gebunden und somit gibts auch keine falschen oder richtigen Formulare. Die Banken haben schon immer rumgezickt.

Am besten lässt Du dir von deiner Mutter eine Bankvollmacht ausstellen. Hier sollte die Bank dir natürlich sagen können, welche Form der Vollmacht sie gerne hätte und wie und wo man diese ausstellen lassen kann (mit Notar, ohne Notar??).

Du kannst auch beim Amtsgericht anrufen und dir von dort die Informationen holen. Banken haben da aber immer auch ihren eigenen Kopf und wenn Du keine Scherereien haben willst, erkundige dich lieber bei denen.

Viele Grüsse

Hallo Sonnenblume, vielen Dank für die Bemühungen.
Ich werde jetzt mal ernstlich mit der Bank sprechen. Ein kleiner Schimmer hat sich schon aufgetan; denn ich bekam die Zugangsdaten.

Solltest Du gestern Geburtstag gehabt haben, möchte ich nachträglich ganz herzlich gratulieren und weiterhin Glück, Zufriedenheit und vor allem natürlich Gesundheit wünschen. Toi, toi, toi und nochmals vielen Dank

Liebe Grüße Lisa

Hallo Renate,

vielen Dank für die guten Tipps. Nächste Woche werde ich ins Amtsgericht gehen und nachfragen. Die müssen das ja auch wissen.
Das war wirklich ein GUTER TIPP!! DANKE

Liebe Grüße von Lisa

Hallo Brigitte,

herzlichen Dank für die guten Tipps. Ja, da werde ich wohl zu einem Notar gehen müssen und mal fragen, was man da machen kann. Mutti wird jetzt 89 Jahre alt, aber ein „Verfall“ kann ja schnell gehen. Sie hatte schon vor 9 Jahren einen Schlaganfall.

Nochmal vielen Dank für die Bemühungen.
Liebe Grüße
Lisa

Hallo Herr Jacobsen,

danke für den guten Link. Es ist viel zu lesen, aber ich erfahre dadurch auch viel Neues und Interessantes.

Nachmals vielen lieben Dank
und schöne Grüße sowie ein traumhaftes Wochenende

alles Liebe
Lisa

Es wäre für euch sehr nützlich die Betreuungs.-Vorsorgevollmacht von einem Notar machen zu lassen. So seit ihr 100% auf der richtigen Seite,da kann euch nichts mehr passieren. Bei meinen Eltern haben wir das so gemacht. es ist für alle die 100%absichereung.Alles andere ist Fragwürdig.

Frag im Heim nach. Meistens haben die Vordrucke.
Aber die kennen sich aus mit Betreuungsrecht.
Gruß Andi

Frag im Heim nach. Meistens haben die Vordrucke.
Aber die kennen sich aus mit Betreuungsrecht.
Gruß Andi

Hallo Andi,
vielen Dank für den guten Tipp. Ich bin zwar jede Woche im Seniorenstift und besuche meine Mutter, doch auf diese Idee bin ich noch nicht gekommen. Wenn ich morgen ins Heim gehe, werde ich gleich danach fragen.

Ich wünsche Dir einen schönen Sonntag und vor allem ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr und nochmals vielen Dank für die Hilfe.

Liebe Grüße sendet Dir
Lisa

Sich bei der Bank eine „Kontovollmacht über den Tod hinaus“ besorgen und von ihrer Mutter unterschreiben lassen!

Hallo „schwartauerin“,

wieso kam diese Antwort erst jetzt? Ich bin verwundert, warum ich nun von Ihnen höre. Würde mich echt interessieren, wie das zustande gekommen ist.

Aber trotzdem vielen Dank für den guten Tipp. Meine Mutter ist mittlerweile verstorben und nun warten wir seit 4 Wochen auf die Eröffnung des Testaments. Aber so ist es halt bei den Ämtern. Die sitzen am „längeren Hebel“ und der brave Bürger hat sich zu fügen.

Doch um nochmal auf das Thema zu kommen. Ich habe mit den
relativ teuren Pflegeheimen- bzw. Seniorenheimen schlechte Erfahrungen gemacht. Vor allem wenn dort bekannt ist, dass Geld da ist.
Meine Mutter wollte sich die Achtung des Personals damit holen, wenn sie sagte, dass sie Geld hat. Daraufhin wurde ihr sofort (ohne uns zu fragen - als wir im Urlaub waren) ein Betreuer „zugeschanzt“. Ich hatte zum Glück eine Betreuungs- und Vorsorgevollmacht. Erst auf Einspruch beim Amtsgericht wurde die Betreuerin „zurück gepfiffen“.
Was auf diesem Gebiet alles läuft schreit zum Himmel und der Gesetzgeber schaut weg. Oder es ist so gewollt; denn für die 5 Tage Betreuung hätte meine Mutter fast € 1000.-- an den Staat zahlen müssen. Erst auf die Drohung vor Gericht zu gehen, hat der Eigentümer des Seniorenheimes diese Summe bezahlt.
Wie kann ein Richter überhaupt NICHTnachfragen, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt und sofort eine Betreuerin beauftragen.
Ja, so etwas ist bei uns im Staat möglich, ich habe es selbst erlebt.

Da läuft so viel und vor allem sind auch die Betreuer noch dazu erbberechtigt. Es wird meistens von „undankbaren“ Erben im Fernsehen berichtet, wer sagt den Leuten, dass den alten Herrschaften von den Betreuern „schön getan wird“ um dann hinterher als Erbe eingesetzt zu werden?

Sehr viel interessantes auf diesem Gebiet bringt FLIEGE-TV. Die Sendung kommt auf dem Sender Rhein-Main täglich um 16.30 (außer Sonntag).

Nun noch viele Grüße von
Lisa