Hallo „schwartauerin“,
wieso kam diese Antwort erst jetzt? Ich bin verwundert, warum ich nun von Ihnen höre. Würde mich echt interessieren, wie das zustande gekommen ist.
Aber trotzdem vielen Dank für den guten Tipp. Meine Mutter ist mittlerweile verstorben und nun warten wir seit 4 Wochen auf die Eröffnung des Testaments. Aber so ist es halt bei den Ämtern. Die sitzen am „längeren Hebel“ und der brave Bürger hat sich zu fügen.
Doch um nochmal auf das Thema zu kommen. Ich habe mit den
relativ teuren Pflegeheimen- bzw. Seniorenheimen schlechte Erfahrungen gemacht. Vor allem wenn dort bekannt ist, dass Geld da ist.
Meine Mutter wollte sich die Achtung des Personals damit holen, wenn sie sagte, dass sie Geld hat. Daraufhin wurde ihr sofort (ohne uns zu fragen - als wir im Urlaub waren) ein Betreuer „zugeschanzt“. Ich hatte zum Glück eine Betreuungs- und Vorsorgevollmacht. Erst auf Einspruch beim Amtsgericht wurde die Betreuerin „zurück gepfiffen“.
Was auf diesem Gebiet alles läuft schreit zum Himmel und der Gesetzgeber schaut weg. Oder es ist so gewollt; denn für die 5 Tage Betreuung hätte meine Mutter fast € 1000.-- an den Staat zahlen müssen. Erst auf die Drohung vor Gericht zu gehen, hat der Eigentümer des Seniorenheimes diese Summe bezahlt.
Wie kann ein Richter überhaupt NICHTnachfragen, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt und sofort eine Betreuerin beauftragen.
Ja, so etwas ist bei uns im Staat möglich, ich habe es selbst erlebt.
Da läuft so viel und vor allem sind auch die Betreuer noch dazu erbberechtigt. Es wird meistens von „undankbaren“ Erben im Fernsehen berichtet, wer sagt den Leuten, dass den alten Herrschaften von den Betreuern „schön getan wird“ um dann hinterher als Erbe eingesetzt zu werden?
Sehr viel interessantes auf diesem Gebiet bringt FLIEGE-TV. Die Sendung kommt auf dem Sender Rhein-Main täglich um 16.30 (außer Sonntag).
Nun noch viele Grüße von
Lisa