Vorsorge Vollmacht und Generalvollmacht ?

Hallo, folgendes.
Ich bin nun seit paar Tagen Gesetzlicher Betreuer von meiner Mutter. Sie hat Pflegestufe 2 und wohnt ca. 400 km weit weg von mir.
Mit der Berufsbetreuerin war ich nicht zu frieden.
Verschiedene Gründe.
Nun bin ich nach Absprache mit meiner Mutter vom gericht zum Betreuer ernannt worden. Mit Urkunde und allem was dazu gehört.
Wenn ich nun eine Generalvollmacht ausfertigen lasse oder eine Vorsorge Vollmacht muß ich dann immer noch so ein Bericht jedes Jahr ans Amtsgericht schreiben?
Ich habe noch 2 Geschwister die kümmern sich nicht und wohnen vor Ort . Meine Mutter hat auch kein Geld oder sowas.
Finde es halt komisch wenn der eigene Sohn die Betreuung übernimmt unentgeldlisch das ich immer noch rechenschaft ablegen muß was ich alles mache.
Würde mich über eine Antwort oder Hilfe freuen.

Hallo Bob,
wenn leibliche Kinder als Betreuer bestellt werden, entfällt der genaue Nachweis über die einzelnen Buchungen und Kontobewegungen. Es reicht, wenn am Anfang der Betreuung die Vermögensaufstellung gemacht wird und dann jeweils zum Jahresende die Kontostände mitgeteilt werden. Wenn noch Geschwister da sind, ist es evtl. gut, wenn trotzdem alle Einnahmen und Ausgaben aufgeschrieben werden. Das dient dann zur eigenen Sicherheit.
Für Ihre Betreuungsbemühungen wird eine Pauschale von etwas über 300 Euro/Jahr von der Betreuten fällig. Es wäre gut, wenn Sie sich einem Betreuungsverein (z. Bsp. Arbeiter Samariter Bund, Johaniter, etc.)anschliessen. Dort werden Sie alle wichtigen Gesetzesänderungen und Informationen bekommen. Auch beim Betreuungsgericht können Sie alle Informationen bekommen.
Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.
R.L.

Als amtlich bestellter Betreuer muss man immer Rechenschaft gegenüber dem Gericht ablegen. Mit der Vorsorgevollmacht wäre die Bestellung nicht notwendig gewesen.

Der Rechenschaftsbericht gegenüber dem Gericht soll unter anderem prüfen, ob man mit dem Vermögen des Betreuten sorgfältig umgeht. Achtung! Man haftet hier persönlich mit seinem gesamten Vermögen - also sorgfältig arbeiten und Belege sammeln und vorlegen!

MfG
CKH