Hallo,
wie ich gelesen habe, muss man seinen Mietvertrag ändern lassen, indem man angibt, dass der Vertrag bei Tod sofort aufgelöst wird, wenn es keine Nachkommen gibt. Ansonsten steht die Wohnung 3 Monate mit Mobilar leer.
Kann man bei einem Beerdigunginstitut auch hinzufügen, dass die Wohnung bei Tod entrümpelt wird und dies zuvor in den monatlichen Kosten mit einkalkuliert wird? Vielen Dank für einen Tip.
Zu 1)
nein, man muss das nicht im Vertrag aufnehmen, es wäre sogar sehr ungewöhnlich ! Was schert es dich als Verstorbener was mit der Wohnung wird ? Entweder es gibt Angehörige oder nicht.
Gibt es keine, so muss sich der Vermieter kümmern.
zu 2) Man könnte das mit dem Bestatter vertraglich regeln,wenn man diese Kosten schon zu Lebzeiten ausgeben will. Lass Dir mal eine Kostenübersicht geben, was eine Wohnungsauflösung kostet, evtl. fiele ja auch noch eine Renovierung (je nach Vertrag) an (Malerarbeit).
Da kommen schnell Kosten zusammen, die eine schlichte Bestattung übersteigen !
Übrigens, es gibt auch ohne Nachkommen immer einen „Erben“, letztlich bleibt der Staat der sich um den Nachlass kümmern muss und die Wonungsauflösung organisiert.
mfG
duck313