Guten Tag,
ich möchte für 2022 und 2023 freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, dies ist ja für 2022 bis zum 31.03.2023 möglich.
Ich bekomme im Jahr 2023 eine Lebensversicherung ausgezahlt, welche versteuert wird.
Wird dann der freiwillige Beitrag für 2022 (eingezahlt 2023) auch in der Steuererklärung 2023 als Vorsorgebeitrag anerkannt, oder macht das keinen Sinn, erst 2023 zu zahlen?
Vielen Dank vorab.