Vorsorgevollmacht und Hausbank

Liebe/-r Experte/-in,
meine Schwiegermutter lebt nach einem schweren Schlaganfall in einem Pflegeheim 500km entfernt von uns. Sie hat uns (d. h. meine Frau und mich) in einer notariell aufgesetzten Vorsorgevollmacht als ihre Vertrauenspersonen benannt. Mit diesem Dokument bin ich zur Bank der alten Dame gegangen und habe um die Einrichtung eines online-Kontozugangs erbeten, da mir dies wegen der großen Entfernnung als die zweckmäßigste Lösung des Problems (= Wahrnehmung der Interessen der alten Dame) zu sein schien.
die Bank hat sich das Dokument angesehen und erklärt, dass sie es anerkennt. zugleich wurde mir der Online-Zugang aber abgelehnt. Begründung: die Vorsorgevollamcht enthält den Passus, dass sie widerruflich sei.
Letzteres trifft zu.
Über die wenig kooperative und übervorsichtige Haltung der Bank sind wir reichlich sauer.
Frage: Was wäre zu tun, um die Bank zum Einlenken zu bewegen? Der Knackpunkt ist u. e., dass wir bei persönlichem Erscheinen Verfügungen treffen können - wieso dann nicht online?

Auf sachkundigen Input hoffend danke ich schon Vorab.
Beste Grüße
vom Hobbykoch

Guten Tag,

meines Erachtens handelt die Bank hier falsch.
Dass die Vollmacht widerruflich ist, ist der Normalfall.
Entscheidend ist, ab wann die Vollmacht greift. Wenn sie nur für den Todesfall gilt, dann können Sie jetzt davon noch keinen Gebrauch machen. Gilt sie aber ab Ausstellung und enthält sie auch die Vermögensvorsorge dann ist sie aktiv und kann genutzt werden. Schließlich dient die Vollmacht ja genau für einen solchen Fall der Pflegebedürftigkeit.
Dass sie dabei widerruflich ist, spielt gar keine Rolle, solange ein solcher Widerruf weder Ihnen noch der Bank zugegangen ist. Erst ab dann wäre die Vollmacht wieder erloschen.
In den Vorgevollmachten müssten zudem angegeben sein, dass sie auch über den Tod hinaus gilt. Dann kann sie m.W. von den Erben widerrufen werden.
Sie sollten nochmal Kontakt zu der Bank suchen. Evtl. kann Sie auch argumentativ der Notar bei dem die Vollmacht erstellt wurde unterstützen bzw. sogar er Kontakt mit der Bank aufnehmen.

Hoffe etwas geholfen zu haben.

mfg
d

Guten Abend,
da ich mich mit dem Thema Vorsorgevollmacht nicht auskenne, bitte ich Sie, einen anderen Experten auszuwählen.
Danke für Ihr Verständnis.

Hallo,

kann leider nicht weiterhelfen.

Gruß

Hallo,

grundsätzlich ist meines Wissens jede Vollmacht wideruflich. Das heißt die Vollmacht, die heute erteilt wir, kann morgen wieder gelöscht werden. In diesem Fall ist aber auch eine Deaktivierung des Online-zugriffes möglich. Mit diesem Argument und mit dem Argument, dass Sie sehr weit von der alten Dame entfernt wohnen, sollten Sie die Bank argumentativ überzeugen können. Im Falle des Widerrufes Ihrer Vollmacht ist m.E. das Risiko für die Bank nur begrenzt, da selbstverständlich auch über das Online-Banking Kontobewegungen nachvollziehbar sind.

Gruß und viel Erfolg bei Ihren Verhandlungen

Hallo,

ich entschuldige mich vielmals für die späte Antwort. Ich muss mich auch gleich nochmal entschuldigen dafür, dass ich die Lösung Ihres Problems nicht kenne. Ich weiß nur, dass es technisch möglich ist. Nur fehlt mir der Hintergrund der rechtlichen Seite.

LG rx1600

Hallo Herr Schmitt,

die Argumentation der Hausbank ist für mich nur bedingt nachvollziehbar. Wie beim regulären Konto Ihre Verfügungsberechtigung jederzeit gesperrt werden kann, so kann auch ihr Zugang zum Online-Konto jederzeit gesperrt werden.

Der Gedanke der Bank wird sein, dass ihre Schwiegermutter vorher ein normales Konto hatte und im Falle einer Genesung Schwierigkeiten beim Handling eines Onlien-Kontos hätte. Wie Wahrscheinlich dieser Fall ist, scheint für die Bank nicht von Interesse zu sein.

Sie sollten in jedem Fall nochmal einen freundlichen Versuch ber der Bank starten. Manchmal ist eine Entscheidung eines Bankberaters auch tagesformabhängig und ein paar Tage später entscheidet sie/er vielleicht ganz anders. Wenn dieser Weg nicht weiterhilft bleibt noch der Weg über den Zweigstellenleiter. Hier ist oftmals mehr Kundenorientierung und v.a. Entscheidungskompetenz in Sonderfällen vorhanden.

Eines jedoch ist sicher: Einen Anspruch haben Sie nicht! Daher sollten sie in jedem Fall sachlich bleiben, sonst macht auch der Filialleiter „zu“.

Hope that helps!

Viele Grüße,
Bernd Menzl

Hallo Hobbykoch, ich war eine Zeit lang im Ausland unterwegs, von daher habe ich die freundlichen Anfrage leider übersehen. Ich hoffe es gab mittlerweile eine Einigung mit der Bank. Wenn nicht kann ich gerne nochmal wie folgt dazu Stellung nehmen. Grundsätzlich steht es der Bank frei, welche Dienstleistungen sie an welchen Kundenkreis anbietet und was sie ablehnt. Allerdings sind die Interessen wie in ihrem Fall streng zu würdigen und es würde für Sie natürlich eine Erleichterung ihrer Pflichten als Bevollmächtigter bedeuten, wenn Sie einen online-Zugang zum Konto der Dame hätten. Im Zweifelsfall sollten Sie darauf verweisen, dass die Bank ja in jedem Fall in der Lage wäre, bei Widerruf der Vollmacht den online-Zugang zu löschen.
Hoffe das reicht aus
besten Gruß vom Mileage-Millionaire!