Liebe/-r Experte/-in,
meine Schwiegermutter lebt nach einem schweren Schlaganfall in einem Pflegeheim 500km entfernt von uns. Sie hat uns (d. h. meine Frau und mich) in einer notariell aufgesetzten Vorsorgevollmacht als ihre Vertrauenspersonen benannt. Mit diesem Dokument bin ich zur Bank der alten Dame gegangen und habe um die Einrichtung eines online-Kontozugangs erbeten, da mir dies wegen der großen Entfernnung als die zweckmäßigste Lösung des Problems (= Wahrnehmung der Interessen der alten Dame) zu sein schien.
die Bank hat sich das Dokument angesehen und erklärt, dass sie es anerkennt. zugleich wurde mir der Online-Zugang aber abgelehnt. Begründung: die Vorsorgevollamcht enthält den Passus, dass sie widerruflich sei.
Letzteres trifft zu.
Über die wenig kooperative und übervorsichtige Haltung der Bank sind wir reichlich sauer.
Frage: Was wäre zu tun, um die Bank zum Einlenken zu bewegen? Der Knackpunkt ist u. e., dass wir bei persönlichem Erscheinen Verfügungen treffen können - wieso dann nicht online?
Auf sachkundigen Input hoffend danke ich schon Vorab.
Beste Grüße
vom Hobbykoch