Hallöchen,
Entlastung ist wohl eines der Themen im Vereinsrecht, zu dem es unzählige Falschinformationen gibt.
Also, Entlastung ist vom Gesetz gar nicht vorgesehen, aber in fast allen Satzungen geregelt.
Entlastung hat mit Neuwahlen ebenso wenig zu tun, wie mit einer Erklärung der Mitglieder, daß sie mit der Vorstandsarbeit zufrieden waren.
Entlastung bedeutet lediglich, daß alle oder einzelne Vorstandsmitglieder von zivilrechtlichen Ansprüchen freisgestellt werden. D.h. alle finanziellen Angelegenehiten des Vereins, die zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung bekannt sind, werden quasi als ordnungsgemäß eingestuft. Gegen den Vorstand werden danach keine Rückforderungen geltend gemacht. Das gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Vorstand verursachte „Manipulationen“ und für Unregelmäßigkeiten, die erst später bekannt werden.
Die Verweigerung der Entlastung kann manchmal rein formale Gründe haben, weil z.B. irgendeine wichtige Unterlage bei der Mitgliederversammlung nicht vorliegt oder die Kassenprüfung aus Termingründen nicht rechtzeitig stattfinden konnte. In diesen Fällen wäre es eigentlich ratsamer, die Entlastung zu vertagen (Antrag auf Nichtbefassung).
Manchmal wird die Entlastung verweigert, weil z.B. nicht klar ist, ob der Kassenwart wirklich ein günstiges Angebot genutzt hat. Das bedarf dann unter Umständen der Nachprüfung.
Stellt sich heraus, daß doch alles in Ordnung war, kann natürlich dann die Entlastung noch einmal „nachgeholt“ werden.
Rein praktisch hat die Entlastung aber eigentlich keine wirkliche Bedeutung.
Ist eine Entlastung erfolgt und ergeben sich später Unregelmäßigkeiten, kann der Vorstand trotzdem auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden.
Wurde eine Entlastung verweigert, obwohl dafür tatsächlich kein Grund vorlag, fehlt es an einer Anspruchsgrundlage für mögliche Ansprüche.
Und selbst wenn die verweigerte Entlastung berechtigt war, weil z.B. der Kassenwart Privatrechnungen aus der Vereinskasse bezahlt hat, kann die Mitgliederversammlung von einer Durchsetzung der Ansprüche absehen.
Beste Grüße
oeffiforever (03322-279480)