Vorsteuerabzug im EU-Ausland

Hallo, gibt es eine Möglichkeit Tankquittungen aus dem EU-Ausland Steuerlich abzuetzen? (Vorsteuer und KFZ-Kosten)

Hallo Steffen,

das Stichwort zu diesem Vorgang heißt Vorsteuervergütung (hierzu auch Google). Der Grundsatz ist, dass die Vergütung von Vorsteuer aus Aufwendungen, die einem im jeweiligen Land nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer in diesem Land erwachsen sind - am häufigsten wohl Tanken bei Fuhrunternehmern - in einem im Vergleich zur steuerlichen Erfassung vereinfachten Verfahren bei einer jeweils zentral zuständigen Stelle beantragt werden kann. Problematik dabei dürften vor allem die jeweiligen Amtssprachen sein. Es gibt Dienstleister, die in D mit diesem Verfahren beauftragt werden können, unabhängig von einem Mandat zur Vertretung in allgemeinen steuerlichen Angelegenheiten.

Wenn Du etwas zu den im vorliegenden Fall betroffenen Ländern sagst, kann ich vielleicht Adressen benennen.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

In meiner Frage weiter unten geht es um das selbe Thema.
Schau dir mal die Antworten dazu an.
Die Vermittlungsdienste kosten sehr viel (150€ + Prov.), lohnen sich daher nicht bei kleinen Tankbelegen.

Tschaui!
Shelly

ach so, mir fällt noch ein:
In jedem Fall kannst du die Bruttobeträge der Quittungen in die Kosten reinnehmen, also steuerlich als Ausgaben absetzen.

Hallo shelly,

mal nachgefragt:

In jedem Fall

kannst du die Bruttobeträge der Quittungen in
die Kosten reinnehmen, also steuerlich als Ausgaben absetzen.

Für den Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG ist das sicherlich richtig, allenfalls erläuterungsbedürftig der Begriff „absetzen“, der üblicherweise bei WK-Einkunftsarten benutzt wird. Aber der bilanzierende Unternehmer darf die von ausländischen Unternehmern fakturierte USt, sowie er ihre Erstattung im Vergütungsverfahren beantragt, nicht ertragswirksam buchen. Den Zeitraum bis zur Antragstellung kann sie meinethalben als „noch nicht Forderung gewordener“ sonstiger VG verbringen, aber nicht im Aufwand.

Unabhängig davon, ob er von Aufwand oder von Kosten spricht (die eigentlich nicht in eine Ergebnisrechnung gehören, sondern in die Kostenrechnung).

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Ich bin zwar kein Experte und als Stfa. ein paar Jahre aus meinem Beruf raus. In unserem Büro, sowie im Büro meiner Bekannten, wird es bisher bei kleineren Rechnungsbeträgen mit ausländischer USt so gehandhabt, dass der Bruttobetrag in die Kosten gebucht wird.
Da hierbei die Vorsteuer nicht als solche betrachtet wird, wird dass auch bei „Bilanzern“ so gemacht.
Natürlich wird hier kein Vergütungsverfahren in die Wege geleitet. Da habe ich mich vermutlich falsch ausgedrückt. Also entweder „Vergütungsverfahren einleiten“ oder (bei kleineren Rechnungsbeträgen) die USt in die Kosten buchen.

Tschaui!
Shelly

warjabloßwegndiebegriffe :wink: