Vorstrafe ja oder nein ?

Sehr geehrter Damen und Herren,

Ich hab eine Frage zum Thema Vorstrafen. Ich hab mit 17 ein Ladendiebstahl gemacht und wurde zu 90 Sozialstunden verurteilt. Heute bin ich 21 und wollte fragen ob ich vorbestraft bin.

Du bist nicht vorbestraft. Das ist mit den Sozialstunden schon abgetan.
Viele grüße
Uli

Hallo Ozany,
nach meiner Kenntnis lautet die Antwort: Nein!
Die Ableistung von Sozialstunden entspricht nicht einer Jugendstrafe; sie stellt vielmehr eine „Erziehungsmaßregel“ dar und wird nicht in das Bundeszentralregister eingetragen. Allerdings erfolgt eine Eintragung in das „Erziehungsregister“, auf das nur Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Jugendämter und Jugend-/Familiengerichte Zugriff haben. Aber auch diese Eintragungen werden mit dem 24. Lebensjahr gelöscht

Wenn Sie mit Ihrer Frage wissen wollen, ob diese „Vorstrafe“ in einem amtlichen Führungszeugnis auftaucht, kann ich Sie beruhigen. nein, Jugendstrafen sind da nie verzeichnet.
Insofern gelten Sie als nicht vorbestraft.

Hallo,
Bestimmte Eintragungen im Bundeszentralregister sind von der Aufnahme in das Führungszeugnis ausgenommen. Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe, erstmalige Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen etc.
Besorge Dir ein Führungszeugnis, dann bist du ganz sicher.
MfG
KKl

beantrage ein polizeiliches führungzeugnis dann weis du das

Hallo,

eine „Vorstrafe“ dürfte wohl nur eine Strafe nach dem StGB sein (d.h. Geld- oder Freiheitsstrafe).
Mit 17 fällt man unter das JGG (mehr „Erziehung“ als „Strafe“), deshalb Sozialstunden…

Allerdings kann in sehr sensiblen Bereichen (z.B. Arbeit im Sicherheitsbereich eines Flughafens, Waffenrecht etc,) auch ein einschlägiges Jugenddelikt Probleme bereiten.

Sofern ich Dir helfen konnte, würde ich ich über einen Bewertungspunkt freuen !

lg

lumini