Vortäuschen einer Ordnungswidrigkeit

Hallo zusammen,

wieder mal eine klassische Stammtisch - wer-hat-Recht - Frage.

Ist das Vortäuschen einer Ordnungswidrigkeit selber eine OWi?
Im OWiG finde ich da nichts.

Konkret:

Herr Doofkopp hält sich als Führer eines KFZ während des Fahrens eine Funkfernsprecher-Nachbildung („Handy-Dummy“) ans Ohr und bewegt die Lippen.

Dies macht er absichtlich, als neben ihm ein FuStrW (Polizeiauto, koloriert) fährt.

Abgesehen von „vermeidbarem Ärger“ und „nicht witzig!“ stellt sich die Frage, ob ihm dann eine OWiG Anzeige oder Schlimmeres erwarten würde.
Und zwar nicht wegen der Funkfernsprecherbenutzung, sondern eben wegen der Vortäuschung.

Danke,

X-Strom

so kann es ausgehen…
http://www.businessinsider.com/randy-liedtke-comedia…

http://www.businessinsider.com/randy-liedtke-comedia…

Gute Idee, sich handyförmige Plätzchen zu backen :smiley:

Hallo,

Ist das Vortäuschen einer Ordnungswidrigkeit selber eine OWi?

Nein. Die Ahndung einer Vortäuschung würde auch nicht in den Sinn und Zweck des OwiG passen.

Und zwar nicht wegen der Funkfernsprecherbenutzung, sondern
eben wegen der Vortäuschung.

Die Vortäuschung einer Owi ist selbst keine Owi. Jedoch wäre m.E. eine Ahndung wegen Handynutzung möglich.

Gruss

P.

Die Vortäuschung einer Owi ist selbst keine Owi. Jedoch wäre
m.E. eine Ahndung wegen Handynutzung möglich.

Nööö.

Du darfst sogar hochoffiziell aus Versehen dein DECT-Schnurlostelefon ans Ohr nehmen und versuchen, zu telefonieren. Gabs ein Urteil, such ich jetzt nicht.

Tenor: Ein DECT-Telefon ist kein Mobiltelefon. Einen I-Pod darfst du auch ans Ohr halten, ein I-Phone nicht.

Hallo,
möglich das Herr Dummkopf nun ganz viel Zeit braucht; die Prüfung von Alkohol oder Drogenmissbrauch, und die Kontrolle von Papieren und Autozubehör kann auch mal länger dauern…und vielleicht findet sich ja ein abgelaufener Erste-Hilfe-Kasten.
Wäre dann ganz dumm gelaufen.

Gruß Jörg

Hallo,

dem

Nööö.

kann ich nicht zustimmen.

Da sind zwei Polizeibeamte, die sehen, dass ein Fahrer im Auto telefoniert und ahnden deshalb die Owi. Wenn der Betroffene nun behauptet, das Handy gar nicht benutzt zu haben, wird das - sicher auch vom Richter - als Schutzbehauptung abgetan werden.

Gruss

P.

http://www.motorvision.de/unterhaltung/games/festnet…

Es geht um ein DECT-Telefon. Das ist kein Handy.

Es darf überhaupt kein Gerät (z.B. Kaffeemaschine, Navi, CD-Wechsler) vom Fahrer bedient werden, was seine Aufmerksamkeit auf den Verkehr ablenkt.

Zitat aus: http://www.navi-magazin.de/1717/recht-navi-benutzung…

_ Die Gesetzesbegründung von 2004 betont ausdrücklich, dass neben Gesprächen auch die Versendung von Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten im Internet verboten sein sollen. Das gleiche gilt für die “von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellten vielfältigen Möglicheiten … zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten.” Und das umfasst auch den Betrieb als MP3-Player, Fotokamera, Terminkalender oder eben als Navi. Sobald Ihr Endgerät also erkennbar einem Handy ähnelt und man damit unter anderem telefonieren kann, dürfen Sie es während der Fahrt niemals in die Hand nehmen und irgendwie Weise benutzen – nicht mal, um die Uhrzeit abzulesen, wie das OLG Hamm bereits 2005 ausführte. _

Ich würd mal behaupten, dass ein DECT-Telefon einem Handy sehr ähnelt.

Gruß Michael

Guten morgen,

Zitat aus:
http://www.navi-magazin.de/1717/recht-navi-benutzung…

Die Gesetzesbegründung von 2004 betont ausdrücklich, dass
neben Gesprächen auch die Versendung von Kurznachrichten oder
das Abrufen von Daten im Internet verboten sein sollen. Das
gleiche gilt für die “von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung
gestellten vielfältigen Möglicheiten … zur Speicherung,
Verarbeitung und Darstellung von Daten.” Und das umfasst auch
den Betrieb als MP3-Player, Fotokamera, Terminkalender oder
eben als Navi. Sobald Ihr Endgerät also erkennbar einem Handy
ähnelt und man damit unter anderem telefonieren kann, dürfen
Sie es während der Fahrt niemals in die Hand nehmen und
irgendwie Weise benutzen – nicht mal, um die Uhrzeit
abzulesen, wie das OLG Hamm bereits 2005 ausführte.

Hierraus lese ich, dass, egal was das für ein Gerät ist, man damit zumindest telefonieren können müsste…, oder nicht?
Wenn Herr Doofmann nun mit der Handyatrappe seines Neffen Depp spielt, kann er nachweisen, dass er damit zwar jeden Erwachsenen in 5 Minuten in den
Wahnsinn treibt, aber damit defintiv nicht telefonieren kann. Keine Daten, SMS oder sonst was abrufen kann. Hier dürfte nix passieren, oder?

Gruß,
Tina

Hallo Tina,

abgesehen von der Uneinigkeit, ob ein DECT-Telefon unter Handy zu subsummieren ist, gehe ich immer noch davon aus, dass jemand, der sich eine Telefonattrappe ans Ohr hält und spricht, wegen einer Owi bestraft werden wird.

Für einen neutralen Dritten hat derjenige telefoniert, er hat das Telefon in die Hand genommen und gesprochen. Das vom Betroffenen geltend gemachte simulierte Gespräch steht im Widerspruch zu jeder Lebenserfahrung und würde m.E. als Schutzbehauptung angesehen. In solch einem Fall wäre der Betroffene (m.E.) in der Pflicht, sein Nichttelefonieren zu beweisen.

Und sollte ihm wider Erwarten der Beweis gelingen, dass er sich nur einen Spass gemacht hat, während er ein Fahrzeug führt, könnte manch ein Straßenverkehrsamt auf die Idee kommen, dass so einem Menschen die charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz fehlt.

Gruss

P.

Wenn Herr Doofmann nun mit der Handyatrappe seines Neffen Depp
spielt, kann er nachweisen,

Falls du auf ein rein fiktives Fallbeispiel von mir, was letztes Jahr spielte, anspielst:
Das Bußgeld hat der damalige Onkel nicht zahlen müssen.
Das Wegnehmen des Telefons aus der Hand des Neffen und Weglegen ist keine Benutzung im Sinne der StVO.
Hilfreich waren da die Urteile, wonach selbst das Aufnehmen des Telefons aus dem Fußraum nicht ordnungswidrig sei.

Nur mal so als Ergänzung.

Und dieses Beispiel hier war nicht realitäzsbezogen, sondern entsprang einer Diskussion innerhalb der Verwandtschaft.

Dass die vermeintliche Benutzung eines DECT Telefons nicht ordnungswidrig ist, entspringt übrigens auch nicht meiner Phantasie, sondern ist ein Urteil des OLG Köln:

http://www.geblitzt.org/benutzung-eines-autotelefons…

Dass man zwei nahezu identisch aussehende Geräte im selben Umfang nutzt und sich dabei einmal ordnungswidrig verhält, das andere mal nicht, dürfte man auch mal wegen Willkür anzweifeln (I-Phone in der Hand halten und Urzeit ablesen: Bußgeld! I-Pod in der Hand halten und Uhrzeit ablesen: Nicht explizit verboten)

Viel Spaß auch bei der Auslegung, wenn demnächst Samrtwatches als Teil eines Mobiltelefons angesehen werden - oder auch nicht? In der Hand hält man sie ja nicht. Aber wenn man die Smartwatch mit dem Telefon gekoppelt hat und sie doch mal in der HAnd hält? Ist sie dann funktioneller Teil des Mobiltelefons?

1 Like

Hallo,
verstehe ich das so richtig, ein altes CB-Funkgerät wäre demach erlaubt, oder ?

Gruss Ralli