Wenn Herr Doofmann nun mit der Handyatrappe seines Neffen Depp
spielt, kann er nachweisen,
Falls du auf ein rein fiktives Fallbeispiel von mir, was letztes Jahr spielte, anspielst:
Das Bußgeld hat der damalige Onkel nicht zahlen müssen.
Das Wegnehmen des Telefons aus der Hand des Neffen und Weglegen ist keine Benutzung im Sinne der StVO.
Hilfreich waren da die Urteile, wonach selbst das Aufnehmen des Telefons aus dem Fußraum nicht ordnungswidrig sei.
Nur mal so als Ergänzung.
Und dieses Beispiel hier war nicht realitäzsbezogen, sondern entsprang einer Diskussion innerhalb der Verwandtschaft.
Dass die vermeintliche Benutzung eines DECT Telefons nicht ordnungswidrig ist, entspringt übrigens auch nicht meiner Phantasie, sondern ist ein Urteil des OLG Köln:
http://www.geblitzt.org/benutzung-eines-autotelefons…
Dass man zwei nahezu identisch aussehende Geräte im selben Umfang nutzt und sich dabei einmal ordnungswidrig verhält, das andere mal nicht, dürfte man auch mal wegen Willkür anzweifeln (I-Phone in der Hand halten und Urzeit ablesen: Bußgeld! I-Pod in der Hand halten und Uhrzeit ablesen: Nicht explizit verboten)
Viel Spaß auch bei der Auslegung, wenn demnächst Samrtwatches als Teil eines Mobiltelefons angesehen werden - oder auch nicht? In der Hand hält man sie ja nicht. Aber wenn man die Smartwatch mit dem Telefon gekoppelt hat und sie doch mal in der HAnd hält? Ist sie dann funktioneller Teil des Mobiltelefons?