Vortäuschen einer Straftat

Was soll Person Machen wenn er zum aussagen geht.

Alles richtigstellen, also so sagen, wie es „passiert“ ist!
Ehrlich währt am Längsten!
Und die Strafe? Keine Ahnung - denke aber, Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO …

Gruß

Hallo,

voraussichtlich wird die tat wegen geringfügigkeit eingestellt werden.
Der beschuldigte sollte, soweit das nicht bei anzeigenaufnahme von der polizei schon aktenkundig gemacht wurde, glaubhaft machen und nachweisen, daß er zu anzeigezeit stark betrunken war (zeugen benennen).

Dann wird voraussichtlich nichts dolles geschehen…

o)

liebe grüße

karsti