Vortäuschen einer Straftat

Person x hat vor kurzem in betrunkenen Zustand eine Anzeige wegen bewaffneten Raub bei der Polizei gemacht. Bei der Anzeige hat er 3 Täter beschrieben. Es gab diesen Raub nie. Er wollte eigentlich Person y helfen seine 20€ wieder zu finden die Person y auch im besoffenen Zustand verloren hatte. Am nächsten Tag geht Person c zur Polizei und will diese Anzeige zurück ziehen aber war immer noch betrunken, und schildert das Person y zusammen mit 3 Jungs ihn aus Spaß seine Sachen weg genommen haben aber später wieder bekommen hat. Person x sagte zu der Polizei das er die Täter nicht erkannt hatte in dem Moment. Aber später von Person y die Sachen zurück bekommen hat. Vor ein par Tagen bekommt Person x ein Brief von der Polizei und wird beschuldigt : vortäuschen einer Straftat gemäß & 145d StGB. Was soll Person Machen wenn er zum aussagen geht. Und was wäre die Strafe?? Person x ist NICHT vorbestraft und war auch nie auffällig bei der Polizei.

Danke für Euere Hilfe !!!

Hallo,
irgendwie passt Person C nicht ganz in die Aufzählung - das soll dann wohl eher Person X sein - oder!?

Über das Strafmaß entscheidet der Richter (und dessen Tagesform). Im Gesetz steht: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (die Höhe legt der Richter fest).

Wenn X Pech hat, ist er danach vorbestraft.

Was Person X machen soll:
Die Wahrheit sagen, bevor es noch schlimmer wird!! Falsche Beschuldigungen sind ja schon eine übele Sache. Besoffen sollte man eh nichts machen und ob man den Zustand nachweisen kann, bezweifele ich. Auch hier muss der Richter in guter Tagesform sein (also besser nicht verärgern).

Gruß - Michel

Und das alles wegen lächerlichen 20 Euro. Also mal ganz ehrlich, hier werden Dinge gefragt, die man wirklich kaum glauben kann.

Wenn es dumm läuft ist Person X vorbestraft wegen so einem Blödsinn und muss sicherlich eine Menge Geld bezahlen. An eine Freiheitsstrafe glaube ich in diesem Fall nicht. Aber eine Bewährungsstrafe kann auch noch drin sein. Also in der Zeit keinen Fehler machen, da man sonst einsitzt.

Was glaubst du denn eher ? Bewährung oder Geldstrafe ? Gibt es auch sowas wie Sozialistinnen ?

Was glaubst du denn eher ? Bewährung oder Geldstrafe ? Gibt es auch sowas wie Sozial Stunden ?

Das kann Dir niemand beantworten.

Wie schon geschrieben, kommt es sehr oft auf die Tagesform des Richters an. Und auf die Art wie ma dem Richter gegenüber tritt, wie man sich ihm gegenüber verhällt, welche Antworten man gibt (und wie), was man bei der Polizei ausgesagt hat und noch so einiges mehr.

Ob es eine gute Idee ist, den alkoholisierten Zustand anzugeben weiß ich nicht. Darüber sollte X nachdenke. Bringt es was, oder ist es eher negativ. Ich weiß es nicht.

Sonst kann man dazu nichts mehr sagen außer abwarten und hoffen.

person x sollte die wahrheit sagen und im StGB nachlesen was ihm drohen kann.

am besten zur abwechslung mal die wahrheit sagen…

Was soll Person Machen …

Weniger saufen!

Hallo,

Person x oder y (Sorry hab den Überblick verloren) sollte bei seiner Aussage die Wahrheit sagen. Die Trunkenheit kann ein Strafminderungsgrund sein und ohne vorbestrafung wird die Strafe relativ mild ausfallen. Möglich ist wahrscheinlich eine Gekdstrafe, aber genau kann man das nicht sagen

Hallo Person X,

aus der Formulierung Deiner Frage ist zu entnehmen, dass Du grundsätzlich nicht dazu bereit bist, die Verantwortung zu übernehmen für Deine Handlungen.
Du versteckst Dich selbst bei Deiner Anfrage hinter X Y C.
Drück doch endlich mal die Knie durch und steh zu dem, was Du ausgefressen hast!
Ein Geständnis und das Zeigen von Reue führt immer zu einer milderen Strafe und oft sogar zu einer Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

soll ich mir ein Anwalt besorgen für die Aussage ?

Lg

Hallo,

ich halte das nicht für erforderlich. Das wäre ratsam, wenn Du vor hättest, an der Sachverhaltsschilderung noch etwas zu drehen. Du willst doch die Wahrheit gestehen. Dazu braucht es keinen Anwalt. Außerdem wären die Kosten für den Anwalt höher als die zu erwartende Geldstrafe.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

soll ich mir ein Anwalt besorgen für die Aussage ?

Lg

vielen dank für deine Hilfe, ich werde die Wahrheit sagen wenn es zu der Aussage kommt. Ich habe halt nur extrem Angst das sie mich einbuchten
Hallo,

ich halte das nicht für erforderlich. Das wäre ratsam, wenn Du
vor hättest, an der Sachverhaltsschilderung noch etwas zu
drehen. Du willst doch die Wahrheit gestehen. Dazu braucht es
keinen Anwalt. Außerdem wären die Kosten für den Anwalt höher
als die zu erwartende Geldstrafe.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

soll ich mir ein Anwalt besorgen für die Aussage ?

Lg

Sie sollten auf jedenfall die Wahrheit sagen, denn daraus ergibt sich was weiter passieren wird.

Zunächst der volle Gesetzestext:

§ 145d
Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
  2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

  1. an einer rechtswidrigen Tat oder
  2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

zu täuschen sucht.

(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder
  2. wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder
  3. wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,

um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Im vorliegenden Fall empfehle ich, den Sachverhalt zuzugeben. Mit einer Anklage ist grundsätzlich in vergleichbaren Fällen nicht zu rechen. Wahrscheinlich wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren unter Zahlung einer kleineren Geldstrafe, abhängig vom sozialen Status des Betroffenen, einstellen.

Guten Tag,
ich denke, in dem Fall ist genug getrickst worden, ob besoffen oder nicht. Also der Vorladumng folgen und dort die Geschichte, so wie sie war, zu Protokoll geben, aber ohne wenn und aber. Wenn man Mist gebaut hat, stellt man sich oben drauf und sagt: „Sorry, ich war es.“
Zur Strafe kann ich nichts sagen, das entscheidet die Staatsanwaltschaft, das kann von einer Verwarnung bis zu einer Geldstrafe gehen.

MfG
W.Görtz

Hallo!

Wenn die Person zur Polizei gehen, kann ich nur raten, dort die Wahrheit zu sagen. Ob man ihr glauben wird, weiß ich natürlich nicht. Denn sie hat bereits so viel gelogen, dass man sich fragen könnte, warum sie gerade jetzt die Wahrheit sagen sollte.

Einen Raub vorzutäuschen ist kein Pappenstiel, denn das ist kein Kavaliersdelikt sondern ein Verbrechen!!! Die Person kann jedenfalls mit einer saftigen Strafe rechnen. Zur Höhe kann ich nichts sagen, das hängt von vielen Faktoren ab.

Gruß

W.

Aus welchen Gründen Leute sich strafbar machen. Man glaubt es nicht.

Was wäre wohl das Beste, wenn einem eh schon auf den Kopft zugesagt wird, dass man gelogen hat? Dass man eine Straftat vorgetäuscht hat?
Natürlich reinen Tisch machen, was sonst? Alles andere wäre Humbug.
Strafe entscheidet der Richter oder Staatsanwalt.
Rechne damit, dass die Polizei dir Kosten berechnet (falls welche für Ermittlungen aufgelaufen sind).

Hallo, der Sachverhalt ist doch ganz klar. Es gibt Sachen, bei denen weder die Polizei noch die Justiz Spaß versteht. Wie zum Beispiel beim Vortäuschen von Straftaten. Da muss jemand lernen, wo der Spaß aufhört und wo der Ernst anfängt. Damit er das auch gewiss nicht wieder vergisst und alle anderen, die noch dabei beteiligt waren auch nicht, wird er einen Strafbefehl bekommen. So 500.-€ schätze ich. Vielleicht wird der Staatsanwalt gnädig sein, wenn der Täter ehrlich ist. Aber ein Spaß ist so eine Handlung wirklich nicht.
Die Mindeststrafe bei einem Falschaussagen vor Gericht mit Meineid ist übrigens 1 Jahr Gefängnis. Nur dass man mal sieht, welche Dimensionen und welche Gewichtigkeit eine Lüge bei der Polizei und der Justiz haben kann.

Gruß KL