vorübergehende Selbständigkeit - was beachten ?

Hallo,

jemand wartet auf eine Festanstellung und soll bis zur endgültigen Genehmigung durch den Vorstand (1 bis 3 Monate) als Freelancer arbeiten.

Was ist hierbei steuer-, sozialversicherungs-, rv-technisch zu beachten. Wie hoch sind die Grenzen für eine Kleinunternehmerschaft? Können Fahrtkosten mit dem Privat-PKW als Ausgaben angesetzt werden? Wie sieht es mit einer evtl.UV aus?

Vielen Dank!

Zuerst einmal,
ob es sich hier eventuell um eine Scheinselbständigkeit handelt.

Der Rest,
Steuerrecht, Sozialrecht, Rentenversicherungsrecht, Gewerberecht,
Vertragsrecht
ist ein weites Feld.

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten und „kritischen“ Hinweise.

Es ist die Chance für jemanden, aus einer längeren Arbeitslosigkeit wieder Fuß in einem Unternehmen zu fassen. Ansonsten würde sich derjenige nicht auf eine solche „Ausbeute“ einlassen. Aber es ist wirklich derzeit die einzige „fernünftige“ Arbeitsalternative.
Somit ist die Alternative, weiterhin arbeitslos zu sein, oder aber die Chance zu ergreifen und der Firma zu zeigen, was man kann.

Wegen einer möglichen Scheinselbständigkeit kann auch noch weiter bei einem anderen Unternehmen gearbeitet werden.

Tja, die Kleinunternehmerschaft fällt bei dem genannten Honorar aus. Somit wäre wohl alles fällig.

Wie sieht es denn mit den beiträgen zur freiwilligen KV aus? Wie wird hier die Höhe festgelegt?

Vielen Dank!
joel

korrigierte antwort nach verstoß gegen faq1129
guten morgen joel

im folgenden gilt die antwort für einen fiktiven bewerber, respektive gründungswilligen.

die erste frage, die auftaucht und bereits beantwortet sein sollte:
wie seriös ist das „angebot“ dieses arbeitgebers? soll der bewerber hier etwa „befristet“ ausgenutzt werden, um dort ein „kurzfristiges“
personalloch zu stopfen? und danach teilt man dem bewerber die bedauerlicherweise negative entscheidung des ach so ignoranten vorstandes mit; obwohl man den bewerber persönlich sooooo guuuut fand.

die zweite frage lautet: was ist heute? ist der bewerber arbeitslos gemeldet? ist er noch in einem festen arbeitsverhältnis? oder kommt er direkt aus der ausbildung/dem studium?

wenn er den weg als freelancer wählt - egal, ob für den rest seines
erwerbslebens oder nur für 1 monat - , dann muss er seine
einkommensteuer, ggf. umsatzsteuer und gewerbesteuer sowie seine
beiträge zur sozialversicherung (rv, kv, pv) selbst tragen und
abführen. die kleinunternehmerregelung (kur) würde den gründungswilligen von der umsatzsteuer befreien, wenn sein geplanter umsatz nicht höher als 17.500 euro für 2013 (mtl: 1.460 euro) liegt. aber achtung: wenn das mtl. honorar (= umsatz des freelancers) darüber liegt und fix ist könnte das Finanzamt die kur ablehnen. als selbständiger (= freelancer) sind die fahrtkosten zum kunden betriebsausgaben. eine unfallversicherung ist privatsache; es sei denn, der gründungswillige plant selbst leute einzustellen, für die dann bg-beiträge verpflichtend sind.

zu prüfen wäre weiterhin inwieweit die anmeldung eines nebengewerbes
sinnvoll ist. hier dürften i.d.r. nicht mehr als 15 wochenstunden
tätigkeit herauskommen und für die krankenkasse, das bafög-amt oder
die arbeitsagentur gelten gewisse hinzuverdienstgrenzen. dafür
blieben die themen einkommensteuer, kv, pv, rv usw. unberührt.

alles in allem erscheint mir die vorgehensweise suspect. wenn man den bewerber dort wirklich will, dann kann man den prozess der bewilligung auch beschleunigen. und einen monat sollte der bewerber auch so durchhalten können.

mit freundlichen grüßen

faust-coaching

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