Hallo Sven,
betreffend das (steuerliche) Ergebnis spricht nichts dagegen, den Aufwand respektive die Anschaffung auf den 01.01.04 zu buchen.
Wegen des Aspektes USt ist es sinnvoll, wenn Du Dich kurz mit dem veranlagenden Mitarbeiter des FA verkabelst, betreffend den Zeitraum, in dem die Vorsteuer geltend gemacht werden soll. Zwei Antworten sind denkbar: Die häufigere (insbesondere bei Einzelunternehmen) ist „deswegen mach ich nicht den ganzen Krempel noch mal auf - packs in 2004“. Die eigentlich richtige ist „Unternehmereigenschaft ist bereits mit vorbereitenden Handlungen entstanden, die Vorsteuer gehört in 2003“.
Im Fall (1) müssten die betreffenden Beträge auf den 01.01.2004 netto, ohne USt, eingebucht werden, und der USt-Erstattungsanspruch separat („USt Vorjahr“) in die Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2004 eingebucht werden. Im Fall (2) gehört zu der Erfassung der Aufwendungen auf den 01.01.2004, einschließlich Vorsteuerbuchungen zum Zeitraum 01/2004, eine Notiz, mit welchem Mitarbeiter des FA die Chose abgestimmt worden ist.
Schöne Grüße
MM