Schönen guten Tag!
Am 26.03.2003 hat ein Vorwerktvertreter bei mir an der Haustür geklingelt .Ich sagte zu ihm das wir kein Teppichboden haben und kein Staubsauger brauchen er meinte aber das wir Mischboden haben und auch dafür ist Vorwerks Geräte gut darauf lies ich ihn ein er erzählte mir im beisein eines Zeugen was die Vorwerk Geräte alles können ich mein te darauf hin das ich zur Zeit kein Geld habe und das ich nichts bestellen kann.
Er meinte ich könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt Bestellen könnte und wenn ich nicht haben wollte sollte ich spätesten 2 wochen vorher anrufen .
Ich unterschrieb den Vertag auf Raten und das ich Lieferung im August bekomme sollte .
Ich fragte noch was mit dem Rücktrittsrecht ist er meiente es wäre kein Problem wenn ich früh genug anrufen würde also 14 Tage vor Lieferung.
Ich bekamm dann aber im Juni von meinem Hausbesitzter die Nachricht das ich die Wohnung verlasen sollte wegen Eigenbedarfs ich hatte aber die Vorwerk Geräte für diese Wohnung gedacht aber in der neuen Wohnung ist alles Laminat und so brauchte ich kein Gerät,
Ich rief also wie besprochen 3 wochen vor den Termin die Firma Vorwerk an aber die meinte das ginge nicht ich könnte nicht vom Vertag einfach zurück treten auch würden sie kein Vertreter mit den Namen kennen.
Ich hatte langen Schriftverkehr weil wir das Gerät auch wegen den Umzug (der viel Geld gekostet hat) nicht nehmen können. .Ich habe alles geschickt was sie verlangten aber sie meinten es ginge nicht.
Nun war ich beim Anwalt un dder hat Nachricht bekommen entweder ich zahle 225€ ca oder sie verklagen mich .
Gibt es noch eine Möglichkeit diesen Betrag nicht zu Zahlen oder muß ich denen 225€ für nichts geben .
Vielen Dank für ihre Auskunft und Hilfe
Michael Andree