Vorwerk hat mich üben Tisch gezogen

Schönen guten Tag!

Am 26.03.2003 hat ein Vorwerktvertreter bei mir an der Haustür geklingelt .Ich sagte zu ihm das wir kein Teppichboden haben und kein Staubsauger brauchen er meinte aber das wir Mischboden haben und auch dafür ist Vorwerks Geräte gut darauf lies ich ihn ein er erzählte mir im beisein eines Zeugen was die Vorwerk Geräte alles können ich mein te darauf hin das ich zur Zeit kein Geld habe und das ich nichts bestellen kann.
Er meinte ich könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt Bestellen könnte und wenn ich nicht haben wollte sollte ich spätesten 2 wochen vorher anrufen .
Ich unterschrieb den Vertag auf Raten und das ich Lieferung im August bekomme sollte .
Ich fragte noch was mit dem Rücktrittsrecht ist er meiente es wäre kein Problem wenn ich früh genug anrufen würde also 14 Tage vor Lieferung.

Ich bekamm dann aber im Juni von meinem Hausbesitzter die Nachricht das ich die Wohnung verlasen sollte wegen Eigenbedarfs ich hatte aber die Vorwerk Geräte für diese Wohnung gedacht aber in der neuen Wohnung ist alles Laminat und so brauchte ich kein Gerät,
Ich rief also wie besprochen 3 wochen vor den Termin die Firma Vorwerk an aber die meinte das ginge nicht ich könnte nicht vom Vertag einfach zurück treten auch würden sie kein Vertreter mit den Namen kennen.
Ich hatte langen Schriftverkehr weil wir das Gerät auch wegen den Umzug (der viel Geld gekostet hat) nicht nehmen können. .Ich habe alles geschickt was sie verlangten aber sie meinten es ginge nicht.
Nun war ich beim Anwalt un dder hat Nachricht bekommen entweder ich zahle 225€ ca oder sie verklagen mich .
Gibt es noch eine Möglichkeit diesen Betrag nicht zu Zahlen oder muß ich denen 225€ für nichts geben .

Vielen Dank für ihre Auskunft und Hilfe

Michael Andree

ist doch quatsch…
1.) auf dem vertrag ist sicherli ne laufende nummer.
die kann dem vertreter sicherlich zugeordnet werden.

und unabhaengig davon, kannst du jegliche ware bei nichtgefallen ungeoeffnet zurueckgeben…

wuerde ich jetzt mal sagen…
ich kann ja auch von jedem kreditvertrag, haustuergeschaeft oder sonstigen zuruecktreten… auch nach erhalt der ware…

grusz

michael

Hallo Michael,

und unabhaengig davon, kannst du jegliche ware bei
nichtgefallen ungeoeffnet zurueckgeben…

in welchem deutschsprachigen Land ist das so?

(Von Fällen mal abgesehen, wo der Verkäufer dies aus Kulanz oder zu Werbezwecken selbst ausdrücklich zugesichert hat.)

Wenn mir diese wichtige Änderung des deutschen Zivilrechtes durch die Lappen gegangen ist, sag bitte kurz wos steht - dankeschön.

Schöne Grüße

MM

da isses --> Links

Hallo Michael,

Hallo Martin,

in welchem deutschsprachigen Land ist das so?

In diesem unserem Lande

Wenn mir diese wichtige Änderung des deutschen Zivilrechtes
durch die Lappen gegangen ist, sag bitte kurz wos steht -

kurz: --> Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1 BGB
und weil ich so nett bin… hier noch ein paar ergooglete Links:

Übersicht:
http://www.ratgeberrecht.de/search/search.cgi?words=…

Im einzelnen:
http://www.ratgeberrecht.de/search/display.php?http:…
http://www.ratgeberrecht.de/search/display.php?http:…
http://www.ratgeberrecht.de/normen/BGB/norm/P312d.html

und hier: ist zwar ein anderer Fall … aber dennoch sind die Paragraphen interessant.
http://www.jura.uni-erlangen.de/Lehrstuehle/Zivilrec…

dankeschön.

büddeSchön

Schöne Grüße

der PixelKönig

Hi!

Lass den Pixelkönig lieber bei den Pixeln bleiben ;o))

Etwas merkwürdig ist deine Geschichte schon, denn wie gesagt kann man über die Vertragsnummer natürlich den „passenden“ Vertreter rausbekommen - es sei denn zwei arbeiten unter gleichen Namen, aber dies liesse sich ja auch feststellen.
Ich würde mir mal den Vertrag genau durchlesen, denn wenn dort nichts vom Rücktrittsrecht steht wird es schwer - es sei denn du hast binnen zwei Wochen nach Bestellung gekündigt, denn dann greift glaub ich noch die Rücktrittsfrist bei „Haustür“-Geschäften!

Ansonsten zahlst du ja nicht für NICHTS , sondern für wirklich erstklassige Qualität!

Bernd

Hallo Michael,

und unabhaengig davon, kannst du jegliche ware bei
nichtgefallen ungeoeffnet zurueckgeben…

in welchem deutschsprachigen Land ist das so?

(Von Fällen mal abgesehen, wo der Verkäufer dies aus Kulanz
oder zu Werbezwecken selbst ausdrücklich zugesichert hat.)

Wenn mir diese wichtige Änderung des deutschen Zivilrechtes
durch die Lappen gegangen ist, sag bitte kurz wos steht -
dankeschön.

Schöne Grüße

Hallo Martin

Wie kann ich das Schreiben von Rechsanwalt hier reinstellen

Gruß

Michael Andree

Schönen Dank,

mit der notwendigen Einschränkung auf „Fernabsatz“ bin ich einverstanden. Dein Posting klang so, als würde das grundsätzlich und immer gelten.

Wenn mir diese wichtige Änderung des deutschen Zivilrechtes
durch die Lappen gegangen ist, sag bitte kurz wos steht -

kurz: --> Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1 BGB
und weil ich so nett bin… hier noch ein paar ergooglete
Links:

Wenn Du mir und unserem Fernabsatz-Opfer noch weiter helfen magst, kannst Du uns auch noch sagen, was man machen kann, wenn mehr als sechs Monate nach dem Abschluss der Vertrages verstrichen sind, wie im vorliegenden Fall? Mir fällt dazu nix gescheites ein.

Schöne Grüße

MM

Hallo Michael Andree,

Wie kann ich das Schreiben von Rechsanwalt hier reinstellen

ich denke, dass das nur geht, wenn Du es scannst, in ein .doc-Format bringst und dann per drag & drop einfügst.

Vielleicht gibts andere Möglichkeiten, dafür bin ich zu frisch hier.

Schöne Grüße

MM

Der Gesamtbetrag für das Gerät ist 1000€

Gruß Michael Andree

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Viel Spaß!
Hi!

Er meinte ich könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt
Bestellen könnte und wenn ich nicht haben wollte sollte ich
spätesten 2 wochen vorher anrufen .
Ich unterschrieb den Vertag auf Raten und das ich Lieferung im
August bekomme sollte .
Ich fragte noch was mit dem Rücktrittsrecht ist er meiente es
wäre kein Problem wenn ich früh genug anrufen würde also 14
Tage vor Lieferung.

Schau mal genau auf den Bestellauftrag! Da steht genug zum Thema Belehrung über Widerruf etc. drin! Soll heißen:
Binnen 14 Tagen nach Belehrung hast Du die Möglichkeit des Rücktritts! Das heißt im Klartext: Du unterschreibst den Vertrag und akzeptierst zum Einen sowohl die Bedingungen als dass Du auch zum Anderen mit dieser Unterschrift quitierst, belehrt worden zu sein!
Es ist ein rechtskräftiger wasserdichter Vertrag zu Stande gekommen!

Ich bekamm dann aber im Juni von meinem Hausbesitzter die
Nachricht das ich die Wohnung verlasen sollte wegen
Eigenbedarfs ich hatte aber die Vorwerk Geräte für diese
Wohnung gedacht aber in der neuen Wohnung ist alles Laminat
und so brauchte ich kein Gerät,

Och - es gibt einen hervorragenden Fuß für Hartböden… aber ich will ja keine Werbung machen

Ich rief also wie besprochen 3 wochen vor den Termin die Firma
Vorwerk an aber die meinte das ginge nicht ich könnte nicht
vom Vertag einfach zurück treten

Hättest Du den Vertrag vor Unterschriftsleistung (oder überhaupt mal) gelesen, hättest Du Dir diesen Anruf sparen können

auch würden sie kein
Vertreter mit den Namen kennen.

Das ist Blödsinn! Jeder Fachberater bei Vorwerk hat eine sechsstellige
Nummer, die zusammen mit seinem Namen oben rechts auf den Vertrag gehört! Aufgrund dieser Daten bekommt er seine Provision!!!

Nun war ich beim Anwalt un dder hat Nachricht bekommen
entweder ich zahle 225€ ca oder sie verklagen mich .

Verträge sind einzuhalten!

Gibt es noch eine Möglichkeit diesen Betrag nicht zu Zahlen
oder muß ich denen 225€ für nichts geben .

Wieso für nichts? Du hast doch das Gerät, oder nicht?

Liebe Grüße
Guido (ehemaliger Vorwerk-Fachberater, für sehr kurze Zeit)

Unterschied zwischen Lesen und Verstehen!
Hi!

Man sollte Gesetze nicht nur lesen können sondern auch verstehen!

Für Dich mal ganz einfach:

Bei Vorwerk handelt es sich um eine Haustürgeschäft - insofern besteht tatsächlich ein gesetzliches Recht zum Rücktritt!

Dieses Recht ist an eine Frist gebunden!

Diese Frist verstreicht 14 Tage nachdem die Belehrung hierrüber erfolgt (natürlich nur dann, wenn zuvor oder gleichzeitig auch eine Bestellung geschieht).

Auf dem Vorwerk-Bestellschein ist die Belehrung nicht unbedingt kleingedruckt vorhanden.

Wenn er das Teil am 26.3. unterschreibt hat er von dort an 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen!!!

Da man auf Wunsch (hier auch geschehen) durchaus auch einige Monat später beliefert werden kann, ist Deine Aussage, man könne doch alles wieder ungeöffnet zurückschicken vor allem eins: FALSCH!

Liebe Grüße
Guido