Dann würde ich auch das der Polizei mitteilen.
Grundsätzlich bin ich allerdings der Meinung, dass man als Beschuldigter nicht ohne Anwalt oder Anwältin mit der Polizei reden sollte. Das nur der Vollständigkeit halber.
Dann würde ich auch das der Polizei mitteilen.
Grundsätzlich bin ich allerdings der Meinung, dass man als Beschuldigter nicht ohne Anwalt oder Anwältin mit der Polizei reden sollte. Das nur der Vollständigkeit halber.
Hast du diese Aussage archiviert?
Wenn du ohne Anwalt mit der Polizei kommunizieren willst (was ich bei Strafanzeigen nicht empfehle), dann beschränke dich auf die notwendigsten Informationen.
Was du angeboten hast, dass es zur Selbstabhlung bestimmt war, dass der Versand auf Wunsch des Käufers durchgeführt wurde, dass beim Verschicken die Waren vollständig und im beschriebenen Zustand im Paket enthalten waren und dass die Verpackung sorgfältig und angemessen erfolgte.
Fehlende und beschädigte Artikel kannst du dir deswegen nicht erklären.
Ich will das mal ein wenig durch Hören-Sagen-Lesen ausführen. Hier im Forum ist es schon ein paar mal aufgetaucht. In einem Fachforum für Hifi habe ich mehrere Fälle gelesen, in Facebook-Gruppen und zwei oder drei Personen haben mir persönlich in den vergangenen Jahren darüber berichtet:
Auf Verkaufsplattformen wie Ebay oder Ebay Kleinanzeigen kommt es zu einem Geschäft zwischen Privatleuten. Entweder war von Anfang an Versand ausgemacht oder der Käufer überredet mit vielen Worten der Verkäufer zum Versand. Anschließend beschwert sich der Käufer, dass die Ware nicht der Beschreibung entsprach oder dass sie wohl falsch verpackt worden sei, sodass sie auf dem Versandwege beschädigt wurde. Aus dieser Anschuldigung entwickeln sie die Forderung nach einem „Preisnachlass“. Belegt werden die Schäden nur selten. Ich las sogar von einem Fall, bei dem der Käufer Fotos von einer gleichen Ware schickte - nicht der selben ;). Man könnte also bei der Forderung auf die Idee kommen, dass der Käufer in betrügerischer Absicht handelt.
Prekärer wird die Lage, wenn sich der Verkäufer darauf einlässt, den Geldtransfer über Paypal abzuwickeln. Paypal sieht sich selbst nicht als Bank. Sie sehen sich auch nicht an die Gepflogenheiten deutscher Banken gebunden. So kann es passieren, dass sie „quasi auf Zuruf“ durch den Käufer dem Verkäufer das Geld wieder abziehen. Der Käufer hat dann die Ware und das Geld. Und der Verkäufer hat den Stress.
Das Problem gerade bei Ebay Kleinanzeigen: der potentielle Kunde muss dort keine Adressdaten hinterlegen. Wenn man Pech hat, hat man als Kontakt lediglich eine Prepaid-Telefonnummer, die nicht, mit falschen Daten oder im Ausland registriert wurde. Auch für den Versandweg gibt es Mittel, die wahre Identität zu verschleiern.
Grüße
Pierre
Danke für deine Schilderung.
Ob das wohl vorliegend ein solcher Fall ist? Wie gesagt, die Drohung mit einer Anzeige kann dem Täter etwas bringen. Aber was bringt es schon, die Anzeige wirklich zu erstatten? Außerdem macht sich der Täter damit ja bei den Ermittlungsbehörden aktenkundig.
Warte mal @anon35616243, ich schaue mal in meine Glaskugel.
Was mich in diesem Fall wundert: der Käufer erstattet Anzeige bei der Polizei, macht aber gegenüber dem Verkäufer keine klaren Aussagen, was genau fehlen oder beschädigt sein soll. Auch Bildern verweigert er sich. Das lässt aus meiner Sicht auf einen „Krawall-Charakter“ schließen. (Wobei wir ja nur die Schilderung einer Seite kennen …) Ich halte es also für durchaus möglich, dass der Käufer ein dummer Mensch ist, der von der „Masche Nachverhandlung“ hörte und meint, sie mit einer Klage durchsetzen zu können.
Wenn Du willst, kann ich Dir gerne zwei Anekdoten von „dummen“ Klägern erzählen, mit denen ich persönlich zu tun hatte.
Aber ich fürchte, Du könntest damit Bücher füllen …
Die Idee, dass hier jemand irrig meint, er würde mit der Anzeige etwas erreichen können, hatte ich auch. Das dürfte dann aber ein Ersttäter sein, der noch nicht gelernt hat, dass das nicht funktioniert. Und er muss wirklich einigermaßen naiv sein, sich freiwillig bei der Polizei aktenkundig zu machen.
Für einigermaßen unterhaltsame Geschichten bin ich immer zu haben.
Jeweils in Kurzform:
Mann und Frau besitzen ein Auto. Aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, gehört es der Frau. Der Mann will ein neues „Spielzeug“ haben und lässt sich ein Navigationssystem einbauen mit allen Raffinessen und Ausstattungsmerkmalen, die möglich erscheinen. Aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, wird auch hier die Rechnung auf die Frau ausgestellt.
Nach kurzer Zeit stellt der Mann fest, dass das System nicht stabil läuft. Immer mal wieder fällt etwas aus oder funktioniert nicht optimal. Nachdem der Mann ein paar mal beim Händler war, der die Probleme nicht in den Griff bekam, suchte er einen zweiten Händler auf - mich. Ich solle mal den Einbau analysieren. Nach einer Stunde gibt es eine lange Mängelliste. Der andere Händler will nichts mehr machen, schickt den Mann weg.
Jetzt soll ich alles ausbauen und was komplett anderes einbauen. Gesagt getan. Mann zufrieden mit meiner Arbeit und meinem Material. Er rennt zum ersten Händler und will die Ware abgeben und sein Geld zurück. Der Händler sagt nein.
Der Mann rennt zum Gericht und will im Rahmen der Sachmängelhaftung den Kauf rückabwickeln. Der Richter schaut auf die Rechnung und erklärt: „Der Kunde hat unter anderem ein Recht auf Rückabwicklung. Der Kunde ist aber die Frau.“ Klage abgelehnt.
Kunde kommt mit einem alten Auto zu mir, darin verbaut ein altes Radio. Der Kunde möchte ein Kabel nachgerüstet haben, um Musik von seinem Handy abspielen zu können. Einbau erfolgt am Freitag. Am Montag ruft der Lebenspartner des Kunden an. Das Auto springt nicht mehr an, die Batterie ist alle. Ob das an unserer Arbeit vom Wochenende liegen könnte, ob wir mal vorbei kommen wollen und uns das ansehen. Wir verweisen den Kunden an den ADAC und seine Werkstatt.
Ein paar Wochen später gibt es einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung des Kunden. Der Meister der Autowerkstatt habe das Auto überprüft. Durch unsere Arbeit sei das Radio „vollständig zerstört“(sic!) worden und dadurch die Batterie entladen. Der Kunde habe sich Vorort für ein neues Radio entschieden und das einbauen lassen. Wir sollten das Abschleppen, die Überprüfung und den Ausbau übernehmen. Knapp 500 € netto. Das neue Gerät und dessen Einbau würde der Kunde übernehmen.
Kurz drüber nachgedacht und freundlichen Brief zurück geschrieben. Wir halten die Kausalkette für unmöglich. Durch das Anschließen des Kabels könne das Radio nicht „vollständig zerstört“ werden. Überhaupt: welcher Fachmann für Radios hat die "vollständige Zerstörung ermittelt, wer hat festgestellt, dass die Entsorgung teurer sei als die Reparatur? Wer hat die Kausalkette ermittelt? Wir würden ja unserer Pflicht auf Gewährleitung gerne nachkommen, wenn wir Beweise von einem Fachmann bekämen.
Brief zurück vom Kunden: wir könnten mit dem Kfz-Werkstattmeister sprechen. Wenn wir nicht zahlen würde er einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Brief von uns: so gut der Kfz-Meister auch ausgebildet sein mag, aber er ersetzt keinen Radio-Techniker. Seine Analyse ersetze auch keinen Reparaturversuch eines Becker-Service-Partners (wir waren übrigens ein solcher Partner ). Weiterhin machten wir den Vorschlag, dass wir zahlen würden, wenn wir Beweise bekämen.
Brief vom Gericht. Mahnbescheid. Wir sollen unsere Sicht schildern. Gesagt getan.
Gericht fragt den Kunden nach den Beweisen. Inzwischen habe er ja genügend Briefe bekommen, in denen geschildert wird, wer so ein Gerät begutachten würde. Kunde sagt, das Gerät sei direkt nach dem Ausbau entsorgt worden, man könne aber den Kfz-Meister befragen. Das Gericht lehnt die Verhandlung zum Mahnbescheid ab. Die Kosten trägt der Kunde.
Übrigens: der Kunde war Anwalt …
Ich habe es hinter einem Spoiler versteckt, wir müssen diesen Beitrag ja nicht unnütz voll machen mit Off-Topic.
Dankeschön.
Das irritiert mich auch. Mir wurde in der Vergangenheit geschätzt drei- oder viermal mit einer Anzeige gedroht, teilweise auch mit der Verzierung, das hätte der Anwalt so empfohlen.
Gekommen ist da nie etwas.
Hat @funny5 denn überhaupt schon einen Brief von der Polizeit bekommen? Das geht aus der Frage nicht absolut eindeutig hervor.
Ich bekam gestern die Info „Verfahren eingestellt.“
Ohne weitere Erläuterung.
Das ist hervorragend und war nach deinen Angaben fast zu erwarten.
Ja, schade.