Vorwurf Warenbetrug durch Ebaykleinanzeigenverkauf

Hallo,
man stelle sich vor, man verkaufe ein paar gebrauchte PKW Teile, umfangreich bebildert etc.
Es meldet sich ein Interessent, der die Ware eigentlich nicht möchte, nur die zugehörigen Papiere.
Doch da der Verkäufer nur im Komplettpaket verkaufen wollte, kam es zum Komplettverkauf.
Abholen wollte der Käufer nicht, worum er gebeten wurde.

Nach Empfang behauptete der Käufer die Ware sei unvollständig und noch dazu verkratzt/verbeult. Er forderte zunächst Geld, stellte dann eine Strafanzeige.

Auf diese gilt es nun der ermittelnden Polizei zu antworten: Doch was stellt sich die Frage?!

Das kannst doch nur Du wissen.
Am besten die Wahrheit, so wie es abgelaufen ist.

Betrug setzt den Vorsatz(die Absicht) voraus, der Verkäufer wollte den Kunden betrügen, in dem er z.B. minderwertige Ware versendet oder Teile der Lieferung weglässt. Den Kunden also über den Zustand und Wert der Ware täuscht.
Wenn das nicht zutrifft, schreibe das.

Was ist denn mit den Schäden ? Kann das Transportschaden sein ? Und fehlt nun was ? Hast Du alles was auf den Fotos gezeigt wurde und/oder was im Text beschrieben wurde verschickt ?

Und was für Papiere ?

MfG
duck313

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Ja es wurde alles verschickt. Es ist auch nicht bekannt was fehlt.
Der Käufer behauptet das einfach. Ob durch Versand möglich??? Ich weiß es nicht. Wurde mir ja nicht mitgeteilt.
Mit Papiere sind ABE und Gutachten gemeint. Diese gibt es nicht mehr, daher auch für diese Teile sehr wertvoll.

P. S. Die Wahrheit sage ich immer. Ich habe nur keine Lust auf Streitigkeiten und anscheinend hat da ja jemand von vornherein Welche geplant.

Hallo,

das scheint mittlerweile eine Art Muster zu sein. Eine gewisse Gruppe von Käufern bemängelt nach Abschluss, Ware, Preis oder sonstiges und droht mit Anzeige.
Wird darauf vom Verkäufer nicht eingegangen wird die Anzeige gestellt, denn sie kostet den Käufer ja (leider), außer Zeit, nichts.

Wie @duck313 schon richtig geschrieben hat setzt Betrug allerdings Vorsatz voraus.
Du kannst der Polizei daher ganz entspannt schreiben, was du angeboten hast, welche Kommunikation es mit dem Käufer gab und solltest auch Informationen über den Wert der Dokumente dazu packen.

In einigen Wochen wirst du dann Post bekommen, dass das Verfahren gegen dich eingestellt wurde.

Gruß,
Steve

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Ist eine solche Antwort an die Polizei ratsam:

"Die Ware befand sich zum Zeitpunkt des Versands in dem von mir beschriebenen gebrauchten Zustand. Zur Vermeidung evtl. verlustiger Teile auf dem Postweg und zur vorherigen Inaugenscheinnahme empfahl ich dem Käufer eine Abholung in Duisburg. Dies lehnte er ab.
Mir ist der Sachverhalt absolut unverständlich. Zunächst wurde von mir eine Kaufpreisreduzierung gefordert, dann wurde mit einer Anzeige gedroht, falls ich dem Widerspreche.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. "

Ich würde einen Ausdruck des Angebots mitschicken, einen Ausdruck der Korrespondenz, eine Kopie des Versandbelegs und eine Aufstellung von dem, was im Paket drin war. Dann kann sich die Polizei selbst ein Bild machen, das will sie doch immer, oder ich gucke zu viele Krimis.

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Hallo,

wie @Simsy schon geschrieben hat, solltest du eine Kopie des Angebotes und der Korrespondenz (alle Nachrichten) mitschicken. Dann hat die Polizei alles vorliegen, was sie braucht, um es zu den Akten zu legen.

Das du die Teile versendet hast, ist ja wohl unbestritten.

Gruß,
Steve

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Ich habe die Anzeige seinerzeit bei Ebayk. gelöscht nach Verkauf. Ich habe angefragt diese wieder zu bekommen. Doch bis zum Fristablauf meiner Äußerung könnte das knapp werden.

Schau doch mal in dein Mail-Postfach.
eBay schickt dir doch eine Mail, wenn ein Artikel eingestellt wurde.
Im Zweifelsfall einfach einen Ausdruck dieser Mail oder auch nur die eBay-Nummer, selbst das sollte reichen.

Gruß,
Steve

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Ich hab leider nichts mehr, alles gelöscht.

Ok, dann ist das halt so. Schick mit, was du hast.

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Was und wie hat der Käufer denn nun bekommen?

Bernd

Ich vermute mal, der Verkäufer hat sich bequatschen lassen. Denn der Versand ist ja Grundlage des Mängel-Tricks, den @steve_m weiter oben schon beschreibt.

Grüße
Pierre

Lehrgeld. Wer sich darauf einlässt… :thinking: :roll_eyes:
Hat es sich wenigsten gelohnt?

Eine falsche Verdächtigung ist nicht kostenlos, sondern wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 164 Abs. 1 StGB).

Ich finde die Vorstellung, dass wir es hier mit einer Masche zu tun haben, bislang nicht sehr plausibel. Es mag ja Leute geben, die sich von der Drohung mit einer Strafanzeige beeindrucken lassen. Es ergibt aber doch aus Täterperspektive keinen Sinn, die Anzeige wirklich zu erstatten, was hier aber geschehen ist. Was soll denn für den Käufer dabei herrauskommen? Welchen Vorteil bringt ihm das Ermittlungsverfahren? Und wenn es eine Masche wäre, der Täter also wiederholt so handeln würde, dürfte den Ermittlungsbehörden das früher oder später auffallen. Außerdem wollte der Käufer ja zunächst nur „die Papiere“ haben (was auch immer das bedeuten mag). Mit denen hätte er diesen vermeintlichen Trick doch gar nicht durchziehen können.

@funny5
Wie viel Geld wollte der Käufer denn haben und wofür eigentlich? Wollte er die Sache zurückgeben?

Ich habe Ähnliches erlebt, aber wenn es für dich nicht plausibel ist, hast du bestimmt recht.

Ich versuche nur, es zu verstehen. Was hast du denn erlebt?

Der Verkäufer hat alles losgeschickt. Was fehlt ist ihm auch nicht bekannt.

Und was ist mit den Fragen, die ich gestellt habe?

Zurückgeben wollte er nicht, nur etwa 25 % erstattet bekommen. Wofür?
Dafür, dass er keine Anzeige erstattet. Das jedenfalls war seine Aussage.