Hallo,
man stelle sich vor, man verkaufe ein paar gebrauchte PKW Teile, umfangreich bebildert etc.
Es meldet sich ein Interessent, der die Ware eigentlich nicht möchte, nur die zugehörigen Papiere.
Doch da der Verkäufer nur im Komplettpaket verkaufen wollte, kam es zum Komplettverkauf.
Abholen wollte der Käufer nicht, worum er gebeten wurde.
Nach Empfang behauptete der Käufer die Ware sei unvollständig und noch dazu verkratzt/verbeult. Er forderte zunächst Geld, stellte dann eine Strafanzeige.
Auf diese gilt es nun der ermittelnden Polizei zu antworten: Doch was stellt sich die Frage?!