Hallo,
Frau x hat eine Internet-Flat (1+1) und für 1,5 Jahre
abgeschlossen. Nun ist sie umgezogen, dort ist bereits eine
andere Internet-Flat vorhanden. Kann sich da also einklinken,
brauch die andere nicht mehr. Da 1+1 in der neuen Wohnung auch
genutzt werden könnte, sagt 1+1, dass nicht gekündigt werden
kann und der Vertrag erfüllt werden muß.
Wenn die selbe Leistung am neuen Wohnort erfüllt werden kann, dann hat man seinen Vertrag zu erfüllen.
Gibt es denn wirklich
kein Sonderkündigungsrecht/Möglichkeit?
In so einem Fall nicht.
Wobei andere Anbieter durchaus so kulant sind und beim Zusammenzug ein eine Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft eine Kündigung akzeptieren, wenn der nun genutzte Anschluss von diesem Anbieter kommt.
Tip:
Wenn 1&1 sagt, dass sie können, dann: Bitte, sollen sie doch.
Es kann sich nämlich durchaus herausstellen, dass doch keine Leitung mehr frei ist…