Vorzeitige Abmeldung Ganztagsschule

Guten Morgen,

wir leben in Rheinland-Pfalz, unser Kind besucht die erste Klasse und ist in der Ganztagsschule untergebracht.
Ich bin nun wegen Schwangerschaft und anschl. Elternzeit daheim und kann mein Kind daheim betreuen, außerdem bin ich mit der Gesamtsituation in der Betreuung nicht zufrieden und erwäge eine Abmeldung, wobei ich unser Kind „verbindlich für ein Schuljahr“ angemeldet habe.

Welche Möglichkeiten gibt es für uns, die vorzeitige Abmeldung durchzusetzen? Muss ich überhaupt Bedenken haben, dass es nicht geht? Persönliche Gründe hätten wir zuhauf…

Danke und Grüße
An_sa

Hallo,
das ist ja gerade das Problem mit dieser „Ganztagsschule“ in RLP, dass man vorher nicht wirklich weiß, welche Katze man da im Sack kauft.
Verbindlich heißt halt auch wirklich verbindlich, diese Planungssicherheit muss die Schule schon haben. Vielleicht hast du ja Glück, und die Gruppen, in denen dein Kind untergebracht ist, sind eher groß, dann wird die Schulleitung vielleicht eine Ausnahme machen. Ein Recht darauf hast du allerdings nicht.
Ich bin eine Gegnerin dieser Pseudo-Ganztagsschule, weil ich finde: Wenn, dann richtig, also für alle und nicht nur nachmittags Pillepalle nach Wahl und Bedarf. Aber davon sind wir in Deutschland leider noch weit entfernt.
Gruß Orchidee

Hallo

Welche Möglichkeiten gibt es für uns, die vorzeitige Abmeldung durchzusetzen? Muss ich überhaupt Bedenken haben, dass es nicht geht? Persönliche Gründe hätten wir zuhauf…

Was steht denn genau im Vertrag darüber?

Viele Grüße

Moin!

wobei ich unser Kind " verbindlich für
ein Schuljahr" angemeldet habe.

Was genau hast du an dem Wort „verbindlich“ denn nicht verstanden?

Verbindlich heißt verbindlich, damit man sich darauf verlassen kann. Sonst hätte man es nicht verbindlich machen müssen.

außerdem bin ich
mit der Gesamtsituation in der Betreuung nicht zufrieden und
erwäge eine Abmeldung,

Steht denn im Vertrag, dass bei Unzufriedenheit die Verbindlichkeit entfällt?

Welche Möglichkeiten gibt es für uns, die vorzeitige Abmeldung
durchzusetzen?

Durchsetzen gegen einen verbindlichen Vertrag ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen.

Was immer geht: Mit der Schulleitung freundlich reden und um eine gütliche Einigung bitten.

Mit Freundlichkeit kann man sicherlich mehr erreichen, als wenn man vertragsbrüchig wird und dann beim Vertragspartner irgendetwas durchsetzen will.

Ich drücke die Daumen!

Gruß, Fo

Hallo Ansa,

du kannst dein Kind, Gott sei Dank, einfach nach der regulären Schulzeit zu dir nach Hause holen, bekochen und bespaßen, ohne Rücksicht auf irgendwelche Verträge.

Vermutlich wirst du aufgrund des VERBINDLICH abgeschlossenen Jahresvertrages nicht von der Pflicht zur Zahlung befreit, aber das sollte deine - m. E. richtige - Entscheidung keinesfalls beeinflussen.

Zumindest was die Kosten für das Essen anbelangt, wäre ich zuversichtlich, dass diese herausgerechnet werden müssten und wenn die übrige Leistung wirklich dermaßen wenig vertragsgemäß sein sollte, könnte auch der Rest noch koppen.

Insoweit würde ich euch die Hinzuziehung eines Anwalts empfehlen.

Die hiesige Stadtverwaltung knickt dann immer seehr schnell ein und vermeidet einen Prozess, selbst wenn er gute Aussicht auf Erfolg haben könnte. Das Rechtsamt scheint im Koma zu liegen bzw. ist für die einzelnen Behörden gar nicht kostenlos einsetzbar.

Kürzlich erzählte mir eine Mitarbeiterin einer Stadtverwaltung einer Behörde, sie habe in einer rechtlich für sie nicht überschaubaren Angelegenheit, auf die auch ihre Vorgesetzten keine eindeutig Antwort hatten, eine Anfrage an das Rechtsamt gestellt.

Danach sei diesbezüglich seitens des Rechtsamtes eine Rechnung an ihr Amt verschickt worden, sie habe deshalb bei ihrem Chef antreten müssen und man habe ihr solches Vorgehen zukünftig verboten :wink:

LG
sine