Hallo Ansa,
du kannst dein Kind, Gott sei Dank, einfach nach der regulären Schulzeit zu dir nach Hause holen, bekochen und bespaßen, ohne Rücksicht auf irgendwelche Verträge.
Vermutlich wirst du aufgrund des VERBINDLICH abgeschlossenen Jahresvertrages nicht von der Pflicht zur Zahlung befreit, aber das sollte deine - m. E. richtige - Entscheidung keinesfalls beeinflussen.
Zumindest was die Kosten für das Essen anbelangt, wäre ich zuversichtlich, dass diese herausgerechnet werden müssten und wenn die übrige Leistung wirklich dermaßen wenig vertragsgemäß sein sollte, könnte auch der Rest noch koppen.
Insoweit würde ich euch die Hinzuziehung eines Anwalts empfehlen.
Die hiesige Stadtverwaltung knickt dann immer seehr schnell ein und vermeidet einen Prozess, selbst wenn er gute Aussicht auf Erfolg haben könnte. Das Rechtsamt scheint im Koma zu liegen bzw. ist für die einzelnen Behörden gar nicht kostenlos einsetzbar.
Kürzlich erzählte mir eine Mitarbeiterin einer Stadtverwaltung einer Behörde, sie habe in einer rechtlich für sie nicht überschaubaren Angelegenheit, auf die auch ihre Vorgesetzten keine eindeutig Antwort hatten, eine Anfrage an das Rechtsamt gestellt.
Danach sei diesbezüglich seitens des Rechtsamtes eine Rechnung an ihr Amt verschickt worden, sie habe deshalb bei ihrem Chef antreten müssen und man habe ihr solches Vorgehen zukünftig verboten
LG
sine