Ich war von 2008-2010 in der Bundeswehr war eigentlich SaZ 8 bin aber nach 2 Jahren ausgeschieden. Hab wegen Familiärer Probleme, Sterbefall und Beziehungprobleme (da mir meine damalige Freundin fremdgegangen und dann auch mit einem Freund durchgebrannt ist) beide Unteroffizierlehrgänge versaut. Mein Hauptmann unterstellte mir darauf eine Nichteeignung als Soldat und beantragte eine Entlassung aus der Bundeswehr die ich aus heutiger Sicht leider so hingenommen habe. Ich hab mich jetzt als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr beworben.
Da ich extrem lange keinen Bescheid zur Musterung bekommen habe, hab ich beim Wehrdienstberater nachgefragt. Der meinte das der Musterungsbescheid am 30.04.13 rausgegangen wäre und ich am 23.05.13 zur Musterung geladen wäre. Da aber bis jetzt noch immer kein Musterungsbescheid bei mir eingetrudelt ist hab ich heute zum zweiten mal beim Wehrdienstberater nachgerufen und ihn gebeten das er nochmal nachfragt. Jetzt hat er mich zurückgerufen und meinte das ich durch den Psychologen vorzeitig ausgemustert wäre. Versteh jetzt einer mal das hin und her…
Ich bin jetzt momentan am Boden zerstört. Möchte aber jetzt die Flinte noch nicht ins Korn werfen. Bin am überlegen das ich Widerspruch einlege oder versuche in den Reservistenverband einzutreten und von dort aus weiter in den aktiven Dienst. Was könnte ich sonnst noch tun um wieder in die Bundeswehr zu kommen bzw meine Chancen zu verbessern? Bin für jeden Tipp Ratschlag dankbar.
MfG Soul~Catcher
Hallo Soul~Catcher,
ich würde zuerst mit dem Psychologen vom KWEA Kontakt aufnehmen und diesen Punkt klären.
Ein Einstieg über die Hintertür (Reservistenverband) ist mit einer Ausmusterung vermutlich auch nicht möglich.
Ich steige gerade als Reservist in die RSUKp ein und dort wurde genau dieser Sachverhalt erklärt. Wer ausgemustert wird, hat keine Chance mehr.
Mit der beschriebenen Historie, sollte doch wohl ein Gespräch mit dem Psychologen möglich sein. Was daraus wird ist natürlich trotzdem offen.
Viel Erfolg!
@ Carsten Nolde
Werd ich auf jedenfalls Versuch das ich mit dem Psychologen Kontakt aufnehme. Weis nur nicht ob ich bis zu dem überhaupt komme oder ob dich mich versuchen vorher schon abzuwimmeln. Desweitern glaub ich das die Chancen nicht gut stehen das der Psychologe Einsicht zeigt und seine Meinung ändert.
Moin Moin,
da gibt es nur eine Möglichkeit,
man wende sich an den
Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Moin,
das ist ja eine doofe Geschichte. Ich sortiere das mal und gebe meine Empfehlungen chronologisch:
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Habe ich das richtig verstanden, dass eine persönliche Musterung nicht stattgefunden hat? Wie will der Psychologe denn per Ferndiagnose eine Musterung durchführen? Wenn er sich sowas zutraut, dann muss aber zumindest das konkrete Ergebnis schriftlich mitgeteilt werden. Diese Info steht Dir zu (hoffe das „Du“ ist hier i.O.?). Du hast natürlich ein Recht auf eine „normale“ Musterung. Sowas macht ja sogar eine Versicherung auf Antrag, man ist nicht auf ewig in einer „Psycho-Schublade“, warum sollte das bei Dir nicht gehen? Ich empfehle Dir da nochmal nachzuhaken und was schriftliches geben zu lassen. Dann folgt Schritt 2.
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Wenn Du keine Infos bekommst, empfehle ich Dir eine Eingabe beim Wehrbeauftragten. Vorher ruhig telefonisch draufr hinweisen, manchmal erübrigt sich das dann. Wenn nicht, Eingabe schreiben. Der prüft das Ganze und gibt Dir eine Rückmeldung. Ich denke mal, Du wirst spätestens dann die Gründe genannt bekommen oder sogar eine erneute Musterung. Wenn nicht, Schritt 3
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Laß Dich als Reservist beordern. Beordern heisst, Du bekommst eine feste Stelle, auf der Du üben kannst. Ansonsten bist Du schon Reservist (selbst mit einem Tag Bw bist Du ein Reservist!). Zum Schießen etc. kannst Du jetzt schon zu den Reservistenkameradschaften gehen (nach Anmeldung usw.). Aber Ziel muss bei Dir die Beorderung sein.
Gute Chanchen hast Du vermutlich bei den Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften (RSUKr). Die werden gerade je Bundesland in unterschiedlicher Anzahl und Stärke aufgestellt. Vorher bei wikipedia lesen, was die so machen und dann im Personalgespräch klar formulieren, warum Du da gut aufgehoben bist. Dann Schritt 4.
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Nun kannst Du in Deinem Verband üben, bei Bedarf aber auch woanders, bis hin zu Auslandseinsätzen. Allerdings wirst Du bei jeder Reservedienstleistung (nannte sich früher Wehrübung), die länger als zwo Wochen geht, ärztlich untersucht. Sonst nicht! Immer wieder mal zwei Wochen geht also ohne Arzt. Nun Schritt 5.
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Nun als beorderter Reservist kannst Du mit Genehmigung bis zu 6 Monate/Jahr Soldat sein! Du wirst sogar ganz normal befördert. Wenn Du sogar was kannst, was die Bundeswehr braucht, kannst Du auch in höherem Dienstgrad einsteigen.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig Mut geben. Meine Botschaft: Der Zug ist noch lange nicht abgefahren! Ich drück Dir die Daumen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Fenris
Hallo Soul-Catcher,
dein gewählter Weg über die Wiedereinstellung und den Wehrdienstberater ist meines Erachtens in jedem Fall der sachlich richtige Weg.
Leider läuft jedoch noch immer vieles über Empfehlungen bzw. Beziehungen.
Du hast nicht beschrieben, was du in der Zeit seit 2010 gemacht hast. Vielleicht hast du eine Ausbildung absolviert oder anderweitig gearbeitet. Versuche doch noch einmal mit Hilfe eines Arbeitszeugnisses dich selbst ins rechte Licht zu rücken. Alternativ sind selbstverständlich auch Empfehlungen aus deiner aktiven Zeit oder aber Empfehlungen aus dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (z.B. aus mob-Einplanungen) mittelfristig hilfreich.
Unabhängig davon empfehle ich dir, nicht nur telefonisch sondern persönlich ein Gespräch mit einem Karriereberater bei der BW zu suchen.
Viel Erfolg
wurm260480
Nunja, wenn die Bundeswehr Dich wegen persönlicher Uneignung ausgemustert hat wird es schon seinen Grund gehabt haben. Und dass die Bundeswehr sich nun gegen eine neue Einstellung wehrt hat gewiss auch seine Hintergründe.
Soldat bei der Bundeswehr sein (wollen) heisst heutzutage fast totsicher, auch als Soldat an einer der weltweit verstreuten, dann doch deutschen Fronten eingesetzt zu werden. In der Regel als systemrelevantes „Bestandteil" einer ganzen Kompanie.
Und da muss sich in einer heute sehr wahrscheinlich eintretenden Kampfhandlung jeder Soldat auf den Anderen verlassen können, da ist kein Platz für plötzlich auftretenden (Beziehungs-) Blues oder sonstige mitgebrachte, möglicherweise nicht wirklich verarbeitete psychologische Belastungen, die zur unpassenden Zeit die Kampfkraft schwächen könnten.
Take it easy, was die Ansicht und Reaktion der Bundeswehr zu Deinem Bestreben nach „Wiedereinberufung" betrifft.
Als Reservist dürftest Du überall Willkommen sein, mit diversen Einsatzperspektiven, aber auch hier wieder je nach Eingangsvorraussetzung, Ausbildung und Eignung. Deine militärischen „Vergangenheit" wird wohl aber - mittlerweile ist die Bundeswehr doch schon intern vernetzt- auch hier nicht übersehen werden.
Auch würdest Du als Reservist im möglichen Kampf(-unterstützungs-)Einsatz nicht die finanziellen Perspektiven haben, die Du als SaZ gehabt hättest. Funktioniert eher „nebenberuflich".
Recht umfassende Infos:
http://www.reservistenverband.de/custom/bilder/micro…
Wenn es partout zu keiner „Zusammenarbeit" kommt, solltest Du damit leben (lernen), oder geh zur Fremdenlegion, die stellen, glaub ich, keine grosse Fragen. Leistung und Verlässlichkeit wollen die aber auch sehen.
Gruss und good luck,
Kalle
Hallo Soul,
ich an Ihrer Stelle würde noch einmal versuchen, persönlich mit dem Karriereberater zu reden. Schildern Sie ihm NETT! die Situation damals und heute (nochmals?!) und bitten Sie ihn, Ihnen gegebenfalls einen neuen Termin zur Eignungsfeststellung zu machen. Seien Sie überzeugend was Ihre Absichten angeht und vor allem ehrlich wenn er Ihnen Fragen stellt.
Da in ihrem Falle keine Vorstrafe vorliegt (zumindest haben Sie davon nichts erwähnt), sollte Ihnen die Chance gegeben werden, sich erneut zu beweisen.
An welche Stelle Sie sich wenden müssen um Einspruch einzulegen, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Viel Erfolg für den Wiedereinstieg.
SU Scholze
hallo kamerad,
ich kann zu dem ganzen nur raten, trete einer Resevistenkameradschaft bei und lasse Dir dort Tipps geben. Die haben meistens Beziehungen und andere Wege.
MkG
Gigto
Bitte schriftlich den Sachstand beim zuständigen Amt (Musterungsetelle - Kreiswehrersatzamt) erfragen
Hallo Soul-Catcher,
nach Deiner Beschreibung wurdest Du nach §55 Soldatengesetzt aus der Bw entlassen (charakterliche Nichteignung als Soldat). Leider sind damit die Chancen sehr schlecht wieder eingestellt zu werden, da Dir eine Grundvoraussetzung als Soldat abgesprochen wurde und Du dem Sachverhalt auch zugestimmt hast.
Reservistenverband ist zwar eine Möglichkeit, wird Dich aber wahrscheinlich nicht in den aktiven Dienst zurückführen.
Sorry, dass ich Dir leider keine positivere Auskunft geben kann.
Gruß Chris
Kann ich diesen §55 des SG anfechten? Denke das in meinem fall besondere Umstände zum Nichtverstehen der Lehrgänge führten.
Auch hier fürchte ich habe ich keine positive Antwort für Dich, da Deine Entlassung und das damit verbundene Anhörungsverfahren ja bereits abgeschlossen sind. Die einzige Möglichkeit sehe ich darin die jetzt vom TrPsychologen getroffene Feststellung zur Wiedereinstellung anzufechten. Bist Du denn noch Mitglied im Bundeswehrverband? Da würde Dir u.U. kostenlose Rechtsauskunft zustehen.
Gruß Chris
Kann ich diesen §55 des SG anfechten? Denke das in meinem fall
besondere Umstände zum Nichtverstehen der Lehrgänge führten.
Guten Tag Soul~Catcher,
tut mir leid, dass ich erst jetzt dazu gekommen bin, Ihre Anfrage zu beantworten.
Um ganz ehrlich zu sein, kann ich Ihnen allerdings nicht wirklich weiterhelfen. Die Entscheidung des Psychologen kann ich nicht in Frage stellen, da ich über die angelegten Maßstäbe nicht informiert bin.
Über einen Reservistenverband zurück in den aktiven Dienst zu kommen, halte ich nicht wirklich für zweckmäßig, da hierüber ja keine „Seilschaften“ geknüpft werden können.
Wenn Sie versuchen, sich die Aktenlage (sprich: die Fakten ihrer bisherigen Laufbahn bei der Bundeswehr) aus der Sicht eines externen Betrachters vorzustellen, dann müssen Sie wohl zugeben, dass dies nicht unbedingt die besten Aussichten sind (Verkürzung auf SaZ2, zweimal durch den Uffz-Lehrgang gefallen etc.).
Gerade zum jetzigen Zeitpunkt, an dem die Bundeswehr aus einem großen Bewerberaufkommen wählen kann, sind die Chancen nicht wirklich gut.
Mein ganz persönlicher Tipp: versuchen Sie ein(e) Lehre/Ausbildung/Studium erfolgreich abzuschließen und bewerben sich dann wieder. Mit dem erfolgreichen Abschluß beweisen Sie nicht nur der Bundeswehr sondern auch sich selbst, dass sie wieder fest mit beiden Beinen im Leben stehen… abgesehen davon, dass sich dadurch eventuell auch ganz andere Alternativen für sie darstellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort ein wenig weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
DieKo
Sorry, hatte deine Anfrage im Posteingang übersehen. Mir fällt auf die schnelle auch keine weitere Möglichkeit ein, damit du der BW wieder eintreten kannst.
Gruß Dirk