Hallo WWW Gemeinde,
mich hat die Arbeitslosigkeit getroffen und hier benötige ich jeden cent.
Nun wollte ich aus der Not herraus meinen VL Sparvertrag auflösen.
Mir wäre auch eine schädliche Auflösung mit Abzügen recht.
Leider verweist mich die Bank immer wieder darauf das ich erst nach 1 Jahr arbeitslosigkeit das auflösen kann.
Dies bringt mir nur wenig da ich nicht vor habe so lange Arbeitslos zu sein bzw, ich ja dann in ALG 2 fallen würde.
Meine Frage an euch gibt es eine Option eine vorzeitige Aufnahme zu ermöglichen auch schädlich? Worauf kann ich mich berufen?
Für eure Hilfe wäre ich dankbar.