Vorzeitige Entnahme/Auflösung VL

Hallo WWW Gemeinde,

mich hat die Arbeitslosigkeit getroffen und hier benötige ich jeden cent.
Nun wollte ich aus der Not herraus meinen VL Sparvertrag auflösen.
Mir wäre auch eine schädliche Auflösung mit Abzügen recht.

Leider verweist mich die Bank immer wieder darauf das ich erst nach 1 Jahr arbeitslosigkeit das auflösen kann.
Dies bringt mir nur wenig da ich nicht vor habe so lange Arbeitslos zu sein bzw, ich ja dann in ALG 2 fallen würde.

Meine Frage an euch gibt es eine Option eine vorzeitige Aufnahme zu ermöglichen auch schädlich? Worauf kann ich mich berufen?

Für eure Hilfe wäre ich dankbar.

Leider kann ich hierauf keine Antwort geben, da
ich seit fast 10 Jahren krankheitsbedingt nicht mehr als Kundenberater sondern als Kreditsachbearbeiter tätig bin.
Ich hoffe Sie bekommen von einem anderen Experten eine Antwort
sG
B.Brake

Hallo zclb,

zunächst bedauere ich Ihre Arbeitslosigkeit und wünsche Ihnen, dass Sie bald wieder Arbeit finden.

Ihre Bank verhält sich vollkommen korrekt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine vorzeitige Auflösung des VL-Vertrages erst nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit möglich ist. Die Bank kann daher gar nicht anders handeln und es gibt keine Möglichkeit vorher an das Geld zu kommen.

Es tut mir Leid, keine bessere Antwort mitteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
wosajejudi

Hallo WWW Gemeinde,

mich hat die Arbeitslosigkeit getroffen und hier benötige ich
jeden cent.
Nun wollte ich aus der Not herraus meinen VL Sparvertrag
auflösen.
Leider verweist mich die Bank immer wieder darauf das ich erst
nach 1 Jahr arbeitslosigkeit das auflösen kann.

Meine Frage an euch gibt es eine Option eine vorzeitige
Aufnahme zu ermöglichen auch schädlich? :