Vorzeitige Entnahme/Auflösung VL

Hallo WWW Gemeinde,

mich hat die Arbeitslosigkeit getroffen und hier benötige ich jeden cent.
Nun wollte ich aus der Not herraus meinen VL Sparvertrag auflösen.
Mir wäre auch eine schädliche Auflösung mit Abzügen recht.

Leider verweist mich die Bank immer wieder darauf das ich erst nach 1 Jahr arbeitslosigkeit das auflösen kann.
Dies bringt mir nur wenig da ich nicht vor habe so lange Arbeitslos zu sein bzw, ich ja dann in ALG 2 fallen würde.

Meine Frage an euch gibt es eine Option eine vorzeitige Aufnahme zu ermöglichen auch schädlich? Worauf kann ich mich berufen?

Für eure Hilfe wäre ich dankbar.

Hallo,

Leider verweist mich die Bank immer wieder darauf das ich erst nach 1 Jahr arbeitslosigkeit das auflösen kann.

ich würde mir zeigen lassen, wo das steht. Diese bedingung wäre neu für mich.

Meine Frage an euch gibt es eine Option eine vorzeitige Aufnahme zu ermöglichen auch schädlich?

Jeder VL-Vertrag ist kündbar. Notfalls mit den Unterlagen zur Verbraucherzentrale.

Gruß

Nordlicht

Die Aussage Deiner Bank ist schlichtweg falsch. Du musst diese Frist der Arbeitslosigkeit nur dann einhalten, wenn prämienunschädlich aufgelöst werden soll. Ansonsten kannst Du auch jetzt auflösen, musst halt aber die VL-Prämie auch für die vergangenen Jahre zurückzahlen (wird automatisch vom Vertrag / der Summe heruntergerechnet).
Viel Glück bei der Arbeitssuche.