Hallo Zusammen,
ist es rechtens, dass ich eine GAP Versicherung, welche ich mit einer KFZ Finanzierung abgeschlossen habe, nicht kündigen kann wenn ich die Finanzierung vorzeitig ablöse?
Ich kann selbst wenn die Versicherung weiterläuft niemals davon gebrauch machen, da es bei einem voll bezahlten Fahrzeug kein GAP geben kann.
Im konkreten Beispiel geht es um eine GAP Versicherung welche mit einer Finanzierung der Renault Bank abgeschlossen wurde. Der Betrag wurde komplett im Voraus in den Vertrag eingerechnet.
Das Darlehn habe ich nun nach 25% der Laufzeit komplett abgelöst und kann aber den Betrag für die GAP Versicherung nicht anteilig zurück fordern, obwohl ich auch die Leistung nie einfordern könnte.
Vielen Dank für eine Meinung
XeogX