Besteht die Möglichkeit aus einem 5 Jahresvertrag einer Hausratsversicherung früher raus zu kommen,wenn man zu jemanden gezogen ist der schon versichert ist?
Bitte halte Dich in Zukunft mal an die „Basics“ des Anstands und beginne Deine Frage mit einer Begrüßung.
Hallo.
Beim Umzug wird geprüft welcher Vertrag schon länger besteht. Der jüngere Vertrag kann dann fristlos gekündigt werden.
By the way: 5-Jahresverträge sind auch bereits nach 3 Jahren kündbar, auch wenn auf der Police (wie zBsp. bei Ergo …) was anderes steht.
Manche Gesellschaften versuchen die Kunden immernoch für dumm zu verkaufen …
Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-sb.de
Bitte halte Dich in Zukunft mal an die „Basics“ des Anstands
und beginne Deine Frage mit einer Begrüßung.Hallo.
Hallo zusammen,
Beim Umzug wird geprüft welcher Vertrag schon länger besteht.
Der jüngere Vertrag kann dann fristlos gekündigt werden.
Das ist nicht richtig. Diese Aufhebungsmöglichkeit gibt es bei der privaten Haftpflicht. Nicht bei der Hausratversicherung.
Bei der Hausratversicherung kann man aber natürlich die Versicherungssummen anpassen, so dass beide zusammen eine vernünftige Höhe ergeben.
By the way: 5-Jahresverträge sind auch bereits nach 3 Jahren
kündbar, auch wenn auf der Police (wie zBsp. bei Ergo …) was
anderes steht.
Das zumindest ist richtig, Versicherungsverträge sind laut Versicherungsvertragsgesetz spätestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres kündbar, die Kündigung muss natürlich vorher vorliegen gemäß der Kündigungsfristen, meistens 3 Monate vorher.
Manche Gesellschaften versuchen die Kunden immernoch für dumm
zu verkaufen …
Manche Makler auch, manche Versicherungsvertreter auch usw … ja, es gibt aber auch ehrliche.
Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-sb.de
Stand in den Basics nicht auch was über (gegen) Werbung …?
Nix für ungut, schönes WE zusammen…
Gruß Dirk
Hallo.
Liest du hier und auch nochmal GENAU die FAQ und dann dürfte alles geklärt sein.
http://www.test.de/Hausratversicherung-Schutz-der-si…
grüße Claude
Hallo auch…
Hallo.
Liest du hier und auch nochmal GENAU die FAQ und dann dürfte
alles geklärt sein.
Huch, habe ich jemandem auf die Füße getreten…? War gar nicht meine Absicht, ist auch nicht meine Art, daher vorsorglich meine Bitte um Entschuldigung. (Auch wenn ich die FAQ nicht genau lesen will, ich versuche es da lieber mit Höflichkeit, gesundem Menschenverstand und Respekt)
Mmmh. Eigentlich halte ich relativ viel von Stiftung Warentest und Finanztest aber an dieser Stelle beziehe ich mein Wissen lieber aus meiner Ausbildung und aus dem Gesetz.
Und in dieser oben genannten Übersicht steht auch drin, dass man 5-Jahresverträge erst nach 5 Jahren kündigen kann und wie wir uns einig sind ist diese Aussage definitiv falsch.
Also, ich bleibe dabei, einen Anspruch auf eine vorzeitige Auflösung einer Hausratversicherung hat man nicht aufgrund des Zusammenziehens, es steht einem Versicherer natürlich frei, freiwillig einer Vertragsauflösung zuzustimmen, fragen kostet nichts.
Par. 79 VVG gibt hier meiner Meinung nach nur die Reduktion der Versicherungssumme her.
grüße Claude
Schöne Grüsse
Dirk
Hallo.
Liest du hier und auch nochmal GENAU die FAQ und dann dürfte
alles geklärt sein.
Ich habe übrigens Stiftung Warentest Unrecht getan… der Artikel ist aus 2004 und entspricht damit eh nicht der aktuellen Gesetzeslage …
Es ist eben „gefährlich“ „Wissen“ ungeprüft aus dem Internet zu übernehmen…
grüße Claude
Gruß Dirk
Ich habe übrigens Stiftung Warentest Unrecht getan… der
Artikel ist aus 2004 und entspricht damit eh nicht der
aktuellen Gesetzeslage …
Uiuiui.
Weil das STGB seit 1950 bestimmt auch schon einige Male überarbeitet wurde ist Mord bestimmt auch nichtmehr als Straftat anzusehen, stimmt´s ?
Nur weil in dem Artikel noch die 5-Jahresfrist steht (um die es beim UP überhaupt nicht geht) bedeutet dies wohl nicht, dass der Rest ebenfalls nichtmehr der aktuellen Gesetzeslage entspricht.
Hinzu kommt dann noch die gängige Praxis, die sich von der Theorie auch schonmal unterscheiden kann.
Da du indes auch zu bequem bist die FAQs zu lesen, so will ich hier auch noch schnell Aufklärungsarbeit leisten.
Erlaubt ist eine Signatur die maximal 4-zeilig sein darf und auch eine Domainangabe enthalten darf - SOLANGE - der Sinn des Posts nicht alleine darin besteht Werbung für sich zu verbreiten.
Danke - Bitte
Claude
Ich habe übrigens Stiftung Warentest Unrecht getan… der
Artikel ist aus 2004 und entspricht damit eh nicht der
aktuellen Gesetzeslage …Uiuiui.
Weil das STGB seit 1950 bestimmt auch schon einige Male
überarbeitet wurde ist Mord bestimmt auch nichtmehr als
Straftat anzusehen, stimmt´s ?
Ein wohl eher unzulässiger Vergleich …
2008 gab es eine grundlegende Reform des VVG.
Nur weil in dem Artikel noch die 5-Jahresfrist steht (um die
es beim UP überhaupt nicht geht) bedeutet dies wohl nicht,
dass der Rest ebenfalls nichtmehr der aktuellen Gesetzeslage
entspricht.
Genausowenig, wie es bedeutet, dass der Rest der aktuellen Gesetzeslage entspricht. Es bedeutet, dass dieser Artikel kaum hilfreich ist, wenn es darum geht, ihn als Beleg für unrichtige Angaben heranzuziehen.
Hinzu kommt dann noch die gängige Praxis, die sich von der
Theorie auch schonmal unterscheiden kann.
Richtig, ich habe geschrieben, dass Versicherer frei sind, dem Antrag zuzustimmen, Deine Aussage war, dass das generell so sei.
Da du indes auch zu bequem bist die FAQs zu lesen, so will ich
hier auch noch schnell Aufklärungsarbeit leisten.
Nein, bin ich nicht, meine Intention war auszudrücken, dass es manchmal schöner wäre, wenn man nicht typisch deutsch für alles und jeden Regeln zum Nachlesen bräuchte, Paragraphen haben wir schon genug. Schöner wäre es, wenn ein bisschen mehr Respekt im gegenseitigen Umgang herrschen würde.
Mein Fehler, dass ich nicht in der Lage war es so auszudrücken, dass es jeder versteht, sorry dafür.
Und wie ich erkennen muss, sind die Regeln leider notwendig.
Erlaubt ist eine Signatur die maximal 4-zeilig sein darf und
auch eine Domainangabe enthalten darf - SOLANGE - der Sinn des
Posts nicht alleine darin besteht Werbung für sich zu
verbreiten.
Manche Kommentare sprechen für sich … aber wenn es Dir jetzt besser geht, ist’s ja gut.
Freundliche Grüße
Dirk
P.S. Da dieser Post sich für die meisten Leser wohl eher als langweilig und O.T. entwickelt, werde ich keine weiteren Statements dazu abgeben.
OT
Ich glaube der neue Merger ist gefunden
Moin,
„jetz bassemol uff“
Es ist durchaus möglich, bei Zusammenzug eine Hausratversicherung (HRV) aufzukündigen!
Wenn kein eigener Hausrat mehr vorhanden ist, dann kann auch keiner mehr als Risiko herhalten.
(Risikowegfall).
Es ist nur Begründungssache.
Wie schon von anderen Experten angemerkt, hat die 5-Jahresfrist nur Bedeutung für diejenigen, die an sie glauben. Seit der VVG-Reform können Verträge nach Ablauf von 3 Jahren gekündigt werden.
Jetzt mach was draus und viel Erfolg.
Hallo Claude,
was die rechtlichen Regelungen angeht, liegt www66 richtig.
Im Internet finden sich aber unzählige falsche Artikel (auch von durchaus namhaften Autoren)
Gruß
Tycoon