Wir haben 2 Forwardarlehen im Juli 2012 beauftragt, die unsere bestehenden Darlehen bei einer anderen Bank im Mai 2016 bzw. Mai 2017 ablösen sollen. Mittlerweile befinden wir uns im Beweisverfahren aufgrund Feststellung diverser erheblicher Mängel. Ist es uns hier möglich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen (d.h. das wir das Forwarddarlehen erst gar nicht in Anspruch nehmen) da der Wert des Hauses nicht mehr dem entspricht wie bei Vertragsabschluß (Sicherheiten Bank)? Sollenbzw. müssen wir die Bank über das Beweisverfahren informieren?
Wir haben 2 Forwardarlehen im Juli 2012 beauftragt, die unsere bestehenden Darlehen bei einer anderen Bank im Mai 2016 bzw. Mai 2017 ablösen sollen.
Warum macht man so etwas ???
Mängel. Ist es uns hier möglich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen
Nein. Ihr habt zwei Darlehensvcerträge, die Ihr einhalten müßt.
nicht in Anspruch nehmen) da der Wert des Hauses nicht mehr dem entspricht wie bei Vertragsabschluß (Sicherheiten Bank)?
Das könnte dazu führen, dass die Bank den Zinssatz erhöhen darf.
Sollen bzw. müssen wir die Bank über das Beweisverfahren informieren?
Ich würde warten, bis das Verfahren beendet ist und der neue Wert des Hauses feststeht.
Hallo Nordlicht,
vielen Dank für die Antworten.
Wir haben 2 Forwardarlehen im Juli 2012 beauftragt, die unsere bestehenden Darlehen bei einer anderen Bank im Mai 2016 bzw. Mai 2017 ablösen sollen.
Warum macht man so etwas ???
Da die Zinssätze gesunken waren und der Zinssatz des FW-Darlehen günstiger war als der bestehende inkl. weiterer Leistungen wie Sondertilgung etc.
nicht in Anspruch nehmen) da der Wert des Hauses nicht mehr dem entspricht wie bei Vertragsabschluß (Sicherheiten Bank)?
Das könnte dazu führen, dass die Bank den Zinssatz erhöhen darf.
Also Füße still halten, richtig?
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
da nich für, wie wir im Norden sagen.
Da die Zinssätze gesunken waren und der Zinssatz des FW-Darlehen günstiger
dann lege ich mich doch nicht trotzdem vier bis fünf Jahre im Voraus fest. Wer weiß, was alles in der Zwischenzeit passiert ?
.
Also Füße still halten, richtig?
Ja. Erst mal die neuen Fakten abwarten, dann weitersehen.
Gruß
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
Danke, komme auch aus dem Norden (Schles-Holst)
BG
Kiezkick
Sehr geehrter Kiezkick,
aus einem Forwarddarlehen kommt man grundsätzlich im Zuge einer Erfüllungsverweigerung heraus. Dann hat man allerdings der Darlehensgeberin den Zinsschaden in Form der Nichtabnahmeentschädigung zu ersetzen. Sie müssen insoweit mit hohen Kosten der Nichtinanspruchnahme rechnen.
Unter Umständen kommt man allerdings auch ohne Zinsentschädigung heraus, wenn die die Darlehen begleitenden Widerrufsbelehrungen rechtsfehlerhaft waren. In diesem Fall kann man die Darlehen noch heute widerrufen und hat damit die Geschäfte aus der Welt. Ein Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der erteilten Widerrufsbelehrung prüfen.
Wenn die Immobilie keine ausreichende Werthaltigkeit besitzt, so kommt diese Problematik aus der Sphäre des Darlehensnehmers und nicht der Bank. Daher hat er dafür einzustehen. Die Bank kann dann Nachsicherung verlangen. Ist der Kunde zur Nachsicherung nicht imstande, so kann die Bank die beiden Darlehen kündigen mit der Folge einer zu zahlenden Nichtabnahmeentschädigung.
Ich hoffe, Ihnen helfen diese Antworten weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt
Hallo,
dann lege ich mich doch nicht trotzdem vier bis fünf Jahre im
Voraus fest. Wer weiß, was alles in der Zwischenzeit passiert
Das ist normal bei einem Forward.
Im Prinzip genau so, als wenn du zwischen Zinsbindung 3 Jahre und 10 Jahre entscheiden musst. 3 Jahre ist billiger, aber mit dem Risiko, dass dann der Zinssatz hoch ist, 10 Jahre ist teuerer aber dafür sicher (allerdings hast du dann nichts von sinkenden Zinssätzen).
Das ist das tägliche „Spiel“ bei den Banken: die Wette auf die Zukunft.
Gruß
HaWeThie