Falsches Brett > ‚Versicherungen‘
Hallo,
Hallo,
bin ich mit einem Rentenproblem hier richtig? Wenn ja,
dann bleibe ich hier.
Die gesetzliche Sozialversicherung gehört in das Brett „Sozialversicherung“. Der MOD wird evtl. verschieben.
Wenn ein schwerbeschädigter Arbeitnehmer (57) mit GdB 50
Anspruch auf vorzeitige Rente hat, heißt das auch , dass er
von seinem Arbeitgeber in diese vorzeitige Rente mit 60
gedrängt werden kann?
Nein, der AG kann nicht verlangen, daß ein Rentenbeginn mit Abschlag in Anspruch genommen wird. Selbst derartige arbeitsvertragliche Regelungen wären idR unwirksam, da rechtswidrig.
Der Rentenbeginn für schwerbehinderte AN ist in § 236a SGB VI geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html
Gleichaltrige Arbeitnehmer werden mit
einer (günstigeren) Abfindung aus dem Unternehmen gedrängt.
Man mag es „drängen“ nennen, sowas passiert aber immer als zweiseitige Vereinbarung, der beide Seiten, AG und AN, zustimmen.
Danke für die guten Antworten
&Tschüß
Bernd
Wolfgang