Schönen Guten Tag an alle www-Experten,
bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Hypothekendarlehens werden i.d.R. Zahlungen für die sog. Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Nehmen wir an, das Darlehen mit Zinsbindunsgfrist laufe 25 Jahre.
Innerhalb dieser Zeit soll es möglich sein, die komplette Darlehenssumme mitsamt Zinsen durch die Option der Sondertilgung zurückzuzuzahlen.
Nehmen wir weiter an, alle möglichen Sondertilgungen werden maximal bezahlt. Somit wäre das Darlehen nach 17 Jahren abbezahlt.
Nach meinem Verständnis könnte somit die Bank diese Entschädigung verlangen. Nun haben Darlehensnehmer das Recht, nach 10 Jahren den Vertrag zu kündigen. Das wiederum heisst doch, dass die Entschädigung nicht verlangt werden kann.
Ist das richtig?
Wenn im beschriebenen Fall die Bank die Entschädigung nicht verlangen kann, wie sieht es dann bei folgendem Fall aus:
Darlehen über 10 Jahre. Theoretisch könnte das Darlehen durch Sondertilgungen in 8 Jahren abbezahlt werden.
Nach meiner Meinung dürfte die Bank auch in diesem Fall keine Entschädigung verlangen, da die Bank auch damit rechnen muss, dass der Vertrag unter Umständen auch schon eher abbezahlt werden kann.
Gibt es hier Leute, die sich einen Vorfälligkeitsschutz in ihren Vertrag eingebaut haben? Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mit mitteilen könnt, auf welchen Besonderheiten zu achten ist. Im Internet konnte ich diesbezüglich sehr wenig finden. Bei einigen Banken kann man sich den Schutz durch eine Einmalzahlung kaufen, bei anderen Banken sollen sich die Kosten auf den Zinssatz auswirken.
Über Eure Hilfe/Eure Antworten bin ich sehr dankbar,
wünsche Euch einen schönen Tag/Feierabend
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