Vorzeitige Rückzahlung Hypothekendarlehen

Schönen Guten Tag an alle www-Experten,

bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Hypothekendarlehens werden i.d.R. Zahlungen für die sog. Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Nehmen wir an, das Darlehen mit Zinsbindunsgfrist laufe 25 Jahre.
Innerhalb dieser Zeit soll es möglich sein, die komplette Darlehenssumme mitsamt Zinsen durch die Option der Sondertilgung zurückzuzuzahlen.
Nehmen wir weiter an, alle möglichen Sondertilgungen werden maximal bezahlt. Somit wäre das Darlehen nach 17 Jahren abbezahlt.
Nach meinem Verständnis könnte somit die Bank diese Entschädigung verlangen. Nun haben Darlehensnehmer das Recht, nach 10 Jahren den Vertrag zu kündigen. Das wiederum heisst doch, dass die Entschädigung nicht verlangt werden kann.
Ist das richtig?

Wenn im beschriebenen Fall die Bank die Entschädigung nicht verlangen kann, wie sieht es dann bei folgendem Fall aus:
Darlehen über 10 Jahre. Theoretisch könnte das Darlehen durch Sondertilgungen in 8 Jahren abbezahlt werden.

Nach meiner Meinung dürfte die Bank auch in diesem Fall keine Entschädigung verlangen, da die Bank auch damit rechnen muss, dass der Vertrag unter Umständen auch schon eher abbezahlt werden kann.

Gibt es hier Leute, die sich einen Vorfälligkeitsschutz in ihren Vertrag eingebaut haben? Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mit mitteilen könnt, auf welchen Besonderheiten zu achten ist. Im Internet konnte ich diesbezüglich sehr wenig finden. Bei einigen Banken kann man sich den Schutz durch eine Einmalzahlung kaufen, bei anderen Banken sollen sich die Kosten auf den Zinssatz auswirken.

Über Eure Hilfe/Eure Antworten bin ich sehr dankbar,
wünsche Euch einen schönen Tag/Feierabend

the facebooker

Moin,

Nehmen wir weiter an, alle möglichen Sondertilgungen werden maximal bezahlt. Somit wäre das Darlehen nach 17 Jahren abbezahlt.

Das würde mich wundern, weil die Sondertilgungsoptionen üblicherweise so gestrickt sind, dass man nicht vor Ablauf der Zinsbindung schuldenfrei ist.

Spielt aber keine Rolle, weil nach 10 Jahren der Kunde sowieso jederzeit mit Frist von 6 Monaten kündigen kann, ohne Entschädigung zu zahlen.

Nach meinem Verständnis könnte somit die Bank diese
Entschädigung verlangen. Nun haben Darlehensnehmer das Recht,
nach 10 Jahren den Vertrag zu kündigen. Das wiederum heisst
doch, dass die Entschädigung nicht verlangt werden kann.
Ist das richtig?

So sehe ich das auch.

Darlehen über 10 Jahre. Theoretisch könnte das Darlehen durch
Sondertilgungen in 8 Jahren abbezahlt werden.

Das wird nicht klappen, das wird der Darlehensvertrag verhindern.

einigen Banken kann man sich den Schutz durch eine
Einmalzahlung kaufen, bei anderen Banken sollen sich die
Kosten auf den Zinssatz auswirken.

Ich würde dafür kein geld bezahlen, sondern mit den Zinsbindungendauern jonglieren.

Ich kaier die Frage nicht.
Vertrag ist Vertrag, da kann man nacher nicht so einfach aussteigen.

Nur wenn ein vorzeitiges Kündigungsrecht besteht, muss die bank die vorfälligkeit nach einem bestimmten Verfahren berechnen.

Das würde mich wundern, weil die Sondertilgungsoptionen
üblicherweise so gestrickt sind, dass man nicht vor Ablauf der
Zinsbindung schuldenfrei ist.

Habe ich gerade unterschrieben, das gibt es schon.

Natürlich entstehen auch keine weiteren Kosten wenn ich mein
Sondertilgungsrecht ausübe.

Der Plem