Vorzeitige Tilgung Darlehen - Hausfinanzierung

Hallo,

ich habe folgendes „Problem“.

Zur Finanzierung eines Eigenheimes habe ich im letzten Jahr 160.000 Euro als Darlehen bei der SPK aufgenommen. Die monatliche Rate beträgt 800 Euro, Zinssatz 2,05 %, Zinsbindung 10 Jahre. Nach dem Vertrag ist mir eine jährliche Sondertilgung von 8.000 Euro möglich.

So wie die Dinge aktuell stehen, werde ich in nächster Zeit einen größeren Geldbetrag erhalten, so dass ich die bestehende Restschuld komplett tilgen könnte. Das wäre auch wünschenswert, da ich ungern Schulden habe…

Mit welchen „Strafzinsen“ müsste ich bei der vollständigen Abzahlung rechnen?
Ist es auch möglich, dass ich z. B. 100.000 Euro auf einmal tilge?
Lässt sich die Bank darauf ein? Wie verhandelt man hier am besten?

vielen Dank!

Hallo,

wenn du den Kredit vor Ablauf der Zinsbindung tilgen möchtest wird die Bank sehr wahrscheinlich eine Vorfälligkeitsentschädigung haben wollen. Wie hoch die sein wird, kann man berechnen:

Interhyp: Vorfälligkeitsrechner

Ob man das Geld bezahlen sollte nur um „keine Schulden zu haben“, weiß ich nicht. Wenn man die stattdessen jährlich die volle Sondertilgung nutzt zahlt man keine Gebühren.

Gruß,
Steve

Hallo Robert, post

wenn da nichts im Vertrag steht muss sich die Bank da nicht drauf einlassen, glaub ich. Da gibt es dann nichts zu verhandeln.

LG Frank

Hallo,
das sind im ersten Jahr ca 3300 Zins und jedes Jahr weniger. Zusammen geschaetzt 16500. In den 10 Jahren ist das Objekt bezahlt. Wenn die Bank ein Angebot macht, das mit dem Tilgungsplan verglichen besser ist, kannst Du entscheiden. Ansonsten ist durchhalten vermutlich moeglich, hast es vor nur einem Jahr so gewollt.
Gruss Helmut

Wenn Sie in 2014 ein Darlehensverhältnis eingegangen sind, dann läuft die Zinsfestschreibung hier bis 2020. Die Zinsen sind seit dem leicht gestiegen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wäre in Ihrem Fall sehr hoch.
Ich unterstelle aber, dass die Sparkasse Sie bei 9 Jahren Restlaufzeit nicht einfach so aus dem Vertrag raus lassen.
Und wenn doch, dann nur gegen volle Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Einen Rechtsanspruch auf Zahlung der EUR 100.000 haben Sie nicht.

Hallo Robert,

es gibt einen Artikel der dir eventuell bei deiner Frage weiterhelfen kann.
Insbesondere um ein Darlehen eher ablösen zu können: vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner.org/darlehen-vorzeitig-abloesen/ [Link editiert - www Team]

Vielleicht hilft dir der Artikel ja weiter. Es geht dabei um allgemeine Informationen und was bei der Ablösung noch zu beachten ist.

Grüße