Vorzeitiger Besuch beim TÜV: Risiko?

Hallo liebe TÜV-Experten,

für meinen Golf läuft im Mai 2005 der TÜV aus. Ich möchte aber ganz gerne jetzt schon zum Prüfer, da ich meine, dass sich der Wagen vor dem Winter noch in einem besseren Zustand befindet (Rost - Unterboden).
Natürlich hoffe ich darauf - mit viiiiel Glück - nochmal für zwei Jahre die TÜV-Plakette zu erhalten, aber was passiert, wenn der Prüfer meint „No way“?

Wenn er also Mängel findet, heißt das dann
a) ich bin verpflichtet, die Mängel innerhalb eines Zeitraums von max. 4 Wochen zu beheben
b) wenn ich die Mängel nicht beseitige, dass dann auch die aktuelle TÜV-Plakette (gültig bis 5/2005) weg ist???

Anders formuliert: Sollte der Prüfer mir keine neue TÜV-Plakette erteilen, kann ich dann trotzdem das Fahrzeug bis Mai fahren?

Liebe Grüße
von
Stefanie

Hallo Stefanie,

mein Nachbar hat das voriges Jahr gemacht. Sein Auto ist durchgefallen, hat keine neue Plakette bekommen, doch durfte er mit dem alten Tüv weiterfahren, kein Problem.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo Stefanie,

durch die Hauptuntersuchung gefallen bedeutet durch die Hauptuntersuchung gefallen.

Sprich das Fahrzeug ist am Tag der Untersuchung nicht „verkehrstauglich“!

Glaubst du wirklich dass du dann damit noch rumfahren darfst nur weil du vorher nen gültigen TÜV hattest??

Wohl eher nicht!

Gruß Ivo

Dann waren es wohl trotzdem keine gravierenden Mängel.

Wenn die Polizei dein Fahrzeug wegen Mängeln still legt, kannst du dich auch nicht auf einen TÜV von früher berufen.

Gruß Ivo

Dann waren es wohl trotzdem keine gravierenden Mängel.

Die Mängel waren halt so, daß der Tüv die Erlaubnis für zwei Jahre ab Datum der Prüfung nicht erteilen mochte.

Wenn die Polizei dein Fahrzeug wegen Mängeln still legt,
kannst du dich auch nicht auf einen TÜV von früher berufen.

Das ist richtig, aber davon war hier nicht die Rede.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo lieber Wolfgang,

danke für Deine hilfreiche Antwort.
Bei mir wird es sich sicherlich auch nicht um so gravierende Mängel handeln, dass man meinen Wagen gleich stillegen müsste. Es dreht sich hier lediglich um den Rostzustand des Unterbodens, der vermutlich nachgeschweißt werden müsste - falls er das bemängeln sollte. Der Wagen ist sonst Checkheft-gepflegt.

Ich möchte momentan für Reparaturen kein Geld ausgeben, auch nicht innerhalb der nächsten vier Wochen nach TÜV-Besuch. Andererseits steigt der Verkaufs-Wert des Fahrzeugs erheblich mit einer neuen TÜV-Plakette.

Wenn die Polizei dein Fahrzeug wegen Mängeln still legt,
kannst du dich auch nicht auf einen TÜV von früher berufen.

Das ist richtig, aber davon war hier nicht die Rede.

Stimmt! :o)

Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger

…und ebenso herzlich zurück gegrüßt!
Von Stefanie

kommt darauf an …
wie der TÜV-Mensch das formuliert!

Bei „keine Mängel“ oder „geringe Mängel“ bekommst du die Plakette, also kein Problem.
Stellt er „erhebliche Mängel“ fest, dann gibt es keine neue Plakette, aber die alte bleibt gültig.
Attestiert er aber „verkehrsunsicher“, dann wird die alte Plakette abgekratzt und du darfst nicht mehr weiterfahren.

Bis ein Auto als „verkehrsunsicher“ eingestuft wird, muß aber schon böse was im Argen sein, mit einem solchen Wagen würde ich selbst auch wirklich nicht mehr fahren wollen!
„Erhebliche Mängel“ hatte ich früher immer bescheinigt bekommen - ich fuhr früher auch immer „final verbrauchte“ Autos, und es war einfach sinnvoller, schon drei oder sechs Monate vor TÜV-Ende einen „Probedurchlauf“ zu machen.
Mit der Mängelliste konnte ich dann entscheiden, ob ich die Mühle nochmal über den TÜV schweißen lasse oder aber innerhalb der verbleibenden Monate ein bißchen Geld zusammenkratze um mir einen neuen vierrädrigen Zombie vor die Tür zu stellen.

(ja ja, lang ists her - komisch, fast wünsch ich mir sogar diese Zeiten zurück …

Schönen Gruß,
Robert

Genau
Hi,

ich kann da nur zustimmen.
Der Zustand des Autos muss schon ziemlich liederlich sein, oder aber es muss ein wirklich extremer Mangel vorliegen, damit der TÜV die Plakette abkratzt.
Bei offensichtlich gepflegtem Fahrzeug (Augenschein) brauchst du keine Bedenken haben.
Und kratzt er sie wirklich ab, dann kannst du von Glück reden.
Sprich: du kannst eigentlich nur gewinnen.
Gruss,

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Dankeschön! (mit PW)
Hallo lieber Robert,

na wenn Du nicht das Paradebeispiel eines „TÜV-Experten“ bist!
Dankeschön! Auf genau so einen Erfahrungsbericht/Tipp hatte ich gehofft…
Jetzt seh ich schon viel klarer…
*freu*

Herzliche Grüße
von
Steffi

P.S.: Und hier noch der PW:
Ich hoffe, ich stelle mich beim TÜV nicht genauso an, wie die augenaufschlagende liebreizende Besitzerin von „Sven“, dem Auto… - Hab ich im Witzebrett gefunden:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…