Hallo Kenner,
ich gehe 1 Jahr früher in Rente, ohne irgendwelche Vorruhestandsregelungen. Die 3,6 % Abschlag nehme ich in Kauf.
Muss ich da bei meinem Arbeitgeber ganz normal kündigen?, Oder ist sonst etwas besonderes in dieser Beziehung zu beachten?
Danke schon mal für Hilfe.
MfG Hardenburg