Hallo,
möchte einen Stellplatz in Niedersachsen, komplett mit Wohnwagen und Vorzelt erwerben.
Das Vorzelt ist super isoliert und mit Holzverkleidet, so dass es im Winter nutzbar ist.
Jetzt verlangt der Campingplatzbesitzer den Rückbau der Isolierung, obwohl dies bereits schon vom Vorvorbesitzer ausgebaut wurde und damals ebenfalls so übernommen, ohne Beanstandungen.
Er verweist auf Brandschutzbestimmungen in Niedersachsen.
Ist das korrekt? Gibt das die Brandschutzverordnung so her?
Gibt es, wenn nicht, noch eine Möglichkeit, auf die Erhaltung zu pochen?
Danke schon mal für die Mühen!
Viele Grüße