Ich habe im September 2022 einen Gebrauchtwagen (3 Jahre alt)gekauft. Zusätzlich wurde mir eine 2 -jährige Gebrauchtwagengarantie für 495 EUR verkauft (große Autohauskette-kein Vertragshändler!). So weit, so gut. Diese wollte ich ja auch haben.
Nun war die „normale“ Inspektion fällig. Also habe ich in der Fachwerkstatt einen Termin gemacht. Dann kam die Frage, was wohl die kleine Inspektion kostet so ca.
Darauf hin erfuhr ich das auf meinem Auto eine zusätzlich damals bei Neukaufs des Wagens (also Autogebunden) schon eine 5 -jährige Werksgarantie ist. Des Weiteren eine zusätzliche Versicherung bezüglich der Inspektionen die in den nächsten 5 Jahren bzw. bis 105.000 km fällig werden.
Unter dem Strich bedeutet dies für mich, ich habe 495 EUR ausgegeben für nichts. Da beide zusätzlichen Garantien bis 7/2024 laufen.
Ich fühle mich nun vom verkaufenden Autohaus über den Tisch gezogen.
Es stellt sich für mich die Frage, hätte das verkaufende Autohaus nicht Bescheid wissen müssen und mir somit die „Anschlussgarantie“ gar nicht erst anbieten dürfen.
Wie ist hier die Rechtslage?
Ich habe bisher das Autohaus noch nicht darüber informiert.