Ich würd mal sagen, das ist bei dem Auto also gar nicht möglich.
Ja, ich bin im ADAC und eine RS habe ich auch.
Aber das Autohaus liegt 360 km entfernt von mir. (Wohnort meiner Eltern).
Den Kauf rückabwickeln?..fast unmöglich. ich bin ja auf ein Auto angewiesen.
Gekauft habe ich ihn, als ich vor 4 Wochen bei meinen Eltern eine Woche Urlaub gemacht habe. Sonst waere es ja nicht gegangen…
Trotzdem würde ich das unbedingt in Erwägung ziehen, erst recht, weil es offensichtlich ein Unfallauto ist. Das Problem mit der Musik ist dein geringstes.
@X_Strom: ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber MUSS es nicht angegeben werden, wenn es ein Unfallwagen ist? Reicht es aus, dass nicht „unfallfrei“ angegeben wurde?? Denn unter Umständen hätte man vielleicht noch Anspruch auf Schadensersatz (z. B. Fahrtkosten hin und zurück, evtl. Differenz für ein anderes Auto usw.)
Ich zitiere an der Stelle mal das BGB, konkret §439
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Es ist also aus meiner Sicht als Laie völlig uninteressant, ob sich der Verkäufer erinnern kann. Es ist ebenso unwichtig, was er Dir anbietet. Du, als Kunde, darfst entscheiden, welche Art der Mangelbeseitigung Du wünschst. Absatz 4 des Paragrafen zeigt zwar ein paar Möglichkeiten auf, in denen der Verkäufer dem Wunsch des Kunden nicht entsprechen muss, aber der Gesetzgeber hat die Hürden recht hoch gelegt.
Da der Wagen anscheinend nicht unfallfrei ist, dieser Unfall aber offenbar nicht angegeben wurde, da das Auto nicht den im Internet beworbenen Zustand hat und das Thema schon angesprochen wurde, würde auch ich Dir raten, Dich an eine Person mit sicheren Rechtskenntnissen zur Beratung zu wenden.
Möglicherweise wirst Du doch zufrieden mit genau diesem Auto sein, wenn alle beworbenen Funktionen freigeschaltet wurden und der Kaufpreis so gesenkt wird, dass er dem Wert eines vergleichbaren Unfallfahrzeugs entspricht?
Ja, du kannst Recht haben. Ich wollte nur sagen, dass man die Preisminderung nicht zu hoch hängen sollte. Unser Wagen war gerade mal 1,5 Jahre alt, als mir einer reingebrettert ist, und es gab gerade mal 250 Euro Wertminderung bei einem Neuwert von ca. 17.000 oder so, ganz genau weiß ich es nicht mehr.
Vielen Dank, die Antwort hilft mir SEHR weiter.
Ich habe jetzt das Autohaus angeschrieben. Natürlich auch mit der Frage: ob unfallfrei?
Mal schauen, welche Antwort kommt.
Als nächstes werde ich dann nächste Woche einen Termin bei der Dekra machen.
Mittlerweile denke ich, wäre mir es am liebsten das Auto wieder zurück zu geben und erneut zu suchen. Mal schaun.
Vielen Dank @all die mir diesbezüglich mit Rat und Tat hier zur Seite standen.
Preisminderung oder Nachbesserung sollten das Ziel sein. Über deine Rechte und die Wege (und Wahrscheinlichkeiten), diese auch durchzusetzen, sollte der Anwalt dich beraten.
Und ein Tip, der zu spät kommt:
Mit dem Auto erst zum Gutachter fahren, dann den Vertrag unterschreiben.
Ja,
wenn man es wusste.
Und dann gibt es noch viele Urteile, ab wann ein Unfall als schwer genug gilt, dass das Fahrzeug als Unfallwagen gilt.
Und weil es mir gerade so einfällt:
off Topic
Ein Waldweg in meiner Nähe hat das Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatzzeichen „Forstwirtschaft und Unfallwagen frei“.
Das Zeichen ist mehrfach dämlich:
Forstwege sind sowieso nicht für den öffentlichen Straßenverkehr frei, das Schild kann weg
„Unfallwagen“ ist ganz offensichtlich der falsche Begriff, man meinte vermutlich „Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Einsatz“
Fahrzeuge des Rettungsdienstes dürfen aber sowieso immer gegen die StVO verstoßen, wenn das für den Einsatz notwendig ist
Aber vermutlich wollte man klarstellen, dass nur Rettungsdienst und Forst da fahren dürfen - das Löschfahrzeug beim Waldbrand aber nicht und auch die Polizeifahrzeuge auf der Suche nach der vermissten Person dürfen da nicht herein
Anmerkung für andere Mitleser: den Beitrag 33 habe ich gelöscht, weil er rechtlich bedenklich war.
Wie ich schon weiter oben andeutete, und mein Verdacht erhärtete sich beim Lesen des Beitrags 33 ist das Autohaus nicht unbedingt kommunikativ begabt. Um es mal vorsichtig auszudrücken.
Sehr gut.
Ich habe mich mal durch die Werbung von VW quergelesen. Es hat den Anschein, als wenn es zwei Wege gibt, im Golf 7 Musik zu streamen und beide Wege scheinen den selben Begriff „Music Streaming“ zu benutzen, obwohl sie auf ganz andere Technologien setzen.
Zum einen gibt es das „App Connect“, was bei Dir ja noch nicht freigeschaltet ist. Wenn es aktiviert ist, kann man ein iPhone via CarPlay mit dem Auto koppeln bzw. ein Android-Gerät über Google Auto. Dann kann man Musik über das Smartphone in das Auto Streamen.
Die zweite Variante setzt auf die SIM-Karte im Auto, wenn man denn das Radio „Discovery Pro“ mit Telefonschnittstelle „Business“ hat.
Magst Du mal schauen ob Du folgendes Menü findest: Hauptmenü → „Setup“ → „WLAN“? Denn dann könntest Du „Car-Net“ von VW benutzen. Wobei ich nicht sagen kann, was es Dir bringt. Aber darüber würdest Du heraus finden, ob die Aussage „Wifi-Hotspot“ in der Internet-Anzeige richtig war.
falls Du weiterhin für dieses oder ein anderes Auto über die Freischaltung einer solchen Funktion nachdenkst, solltest Du Dich genau darüber informieren, welche Daten von Dir bzw. Deiner Kfz-Nutzung dann eigentlich alle an den Hersteller oder aber Dienstleister/Anbieter von Software automatisch übertragen werden.
wenn nicht in Ploiești, dann in Craiova. Schon vor fünfzehn Jahren musste man sich vertrauensvoll an den nächstgelegenen rumänischen Techniker wenden, wenn man aus einem Skoda Oktavia einen Volkswagen Passat machen wollte (Motor war der selbe, die Software aber nicht).