VW gekauft, Streaming integriert...Was bedeutet das?

Hallo an alle,

ich habe einen gebrauchten VW Golf 7 gekauft. In der Beschreibung des Autos stand „Music Streaming integriert“.

Also versucht…aber nicht. Wortwörtlich steht dann immer da:

„App Connect“

Sie können die Funktion mithilfe eines Aktivierungsschlüssels freischalten. Bitte wenden Sie sich an ihren Händler.

Gesagt getan, VW sagt kostet Geld (ca.320EUR). Verstehe ich.

Das Autohaus, wo ich den Wagen gekauft habe, kann dies nicht, da kein VW Händler.

Habe ich jetzt das Anrecht auf diese Sache?

Oder bedeutet es nur die Möglichkeit? Vorrüstung?

Bitte helft mir. Als Frau bin ich damit überfordert.

Vielen Dank im Voraus !

@Pierre weiß vielleicht mehr.

Das hört sich für mich so an, als ob das „Radio“ (kann ja viel mehr) ein eingebautes Mobilfunkmodem hat, über dessen eSIM man nach Abschluss eines Vertrages direkt „Streamen“ kann.

App Connect verbindet dein Smartphone mit dem Fahrzeugdisplay - man kann dann z.B. über die Maps-App des Smartphones navigieren oder sich Textnachrichten vorlesen lassen und auch selber diktieren, ohne die Hände vom Lenkrad nehmen zu müssen.

Ich glaube, zuerst müsste mal die Technik geklärt werden, bevor es zu einer Rechtsfrage wird.

Der Verköufer kann oder will nicht helfen?

Danke erstmal @Pierre

Genau, das ist ja mein Problem. Ich kenne mich mit der Technik NICHT aus. :frowning:

Unter Multimedia bei Zubehör steht:
WLan/Wifi Hotspot, Bluetoothfunktion, Musikstreaming integriert, Sprachsteuerung, etc.

P.S.: Die Sprachsteuerung ist auch ohne Funktion. da hat das Autohaus aber schon gesagt, sie übernehmen die Nachrüstung (Lizenz: 320 EUR).

Daher rührt meine Frage und ich habe noch nicht mit dem Autohaus diesbezüglich gesprochen. Wollte mich selber erst einmal vergewissern, wie es überhaupt sich verhält.

Ohne Mobilfunkvertrag wird das nichts.
https://www.volkswagen.de/idhub/content/experience-fragments/onehub_pkw/de/de/static/layers/vx/data-packages/master.html

Dass der nicht inklusive ist, ist kein Mangel.

1 Like

Das @Pierre war eine Art „Weckruf“ an Pierre, da er sich sehr gut mit Car-HiFi auskennt. Ich bin X_Strom.

1 Like

Danke :slight_smile:

Aber das ist mir schon bewusst.

Meine Frage: Was beinhaltet „Musik Streaming“ integriert??

Ich brauche, um es nutzen zu können, einen Aktivierungscode. Sollte dieser dabei sein, wenn ein Auto mit dieser Funktion verkauft wird??

Sorry, Frau und keine Ahnung…

Ok, Danke :slight_smile:

„Wissen“ ist in diesem Bezug nicht ganz das richtige Wort.

Autohersteller gehen immer mehr dazu über, Funktionen ab Werk fest zu verbauen und diese aber nur auf Kundenwunsch zu aktivieren - bis hin zu Abonnements. Ich las neulich, dass es bei BMW wohl sogar Modelle gibt, wo in jedem Auto Sitzheizungen verbaut sind. Da diese nicht mehr mit Schaltern geschaltet werden, sondern über das Zentraldisplay abonniert man diese Funktion zum Beispiel für die 3 Jahre des Leasing. Der nächste Kunde hat dann wieder ein Auto ohne Sitzheizung. Es sei denn, er schließt ein Abo bei BMW ab. (Ich muss ehrlich zugeben, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich hier einer Zeitungs-Ente aufgesessen bin).

Was ich aber recht sicher weiß, dass es Funktionen bei VW gibt, deren Aktivierung einmalig Geld kostet. Und ja, ich hatte sowas mal selbst in einem gemieteten VW Golf.

Dafür musst Du das Angebot und den Kaufvertrag ganz genau lesen - vor allem die Ausstattungsliste. Je nachdem, ob der Verkäufer diese Funktion zugesichert hat, oder selbst etwas vage bleibt (zum Beispiel „muss freigeschaltet werden“), hat er die Funktion zugesichert oder nicht. Wenn er etwas zugesichert hat und das Merkmal nicht vorhanden ist, liegt aus meiner Sicht ein Mangel gemäß BGB vor (sofern wir von einem gewerblichen Händler sprechen).

Das hat nichts mit dem Geschlecht zu tun. Ich halte dieses Vorgehen der Autohersteller für höchstfragwürdig (vor allem das mit der Abo-Lösung). Als Verkäufer kann man ganz schnell in die Bredouille kommen, wenn man etwas zusichert, was der Konzern plötzlich nachträglich abschaltet. Oder wenn einem die technische Kompetenz fehlt, solche Optionen vor dem Wiederverkauf auf Funktion zu prüfen. Und das betrifft nicht nur die gewerblichen, sondern auch Privatleute.

Grüße
Pierre

3 Like

Das System muss sich ins Handynetz einwählen können.

Ob diese Ausstattung vorhanden ist, kann man vermutlich an Menupunkten wie „Hotspot“ oder ähnlich erkennen.

Nein. Den benötigst du für App Connect.

Nein.
Die Funktion „Streaming“ oder „HotSpot“ wird erst nach Abschluss eines Moilfunkvertrages funktionieren.

Ich vergleiche das mal ganz pragmatisch:

Verkäufer sagt „Auto hat Dieselmotor“.
Du sagst „Motor läuft aber nicht!“
Verkäufer sagt „Diesel müssten Sie aber schon selber regelmäßig nachtanken und bezahlen.“

Offenbar nicht:

https://www.merkur.de/wirtschaft/bmw-autohersteller-sitzheizung-abomodell-17-euro-monat-bezahlung-group-muenchen-91671528.html

Unfassbar.

Jeder VW-Händler kann über die Fahrgestellnummer sehen, was davon tatsächlich zur Ausstattung gehört. Ein Mobilfunkvertrag / Datenvolumen, um Streaming und WLAN-Hotspot zu nutzen, gehört aber nicht zur Ausstattung, sondern muss immer separat dazu gekauft werden.

Ich würde auf Sprachsteuerung verzichten und statt dessen AppConnect freischalten lassen.
Über das angeschlossene Handy kann man dann viele Apps des Handys auf dem Autobildschirm nutzen - unter anderem auch viele bekannte Streamingdienste. Das geht dann vom Datenvolumen des Handys weg, ist ja klar.

1 Like

Vielen Dank.
Im Kaufvertrag selbst, steht nichts dazu.
Ich habe nur einen Ausdruck von Verkäufer bekommen, welcher zum Kaufvertrag gehört.
So war das Auto I’m Internet ausgeschrieben.

Vielen Dank. Das ist eine super Idee!!
Wäre mir auch lieber :slight_smile:

@Pierre

Mich wundert, dass es noch keine alternative Software hierfür gibt (oder doch? Ich habe jetzt nicht danach gesucht).
Eigentlich müssten sich die entsprechenden Foren doch mit Lösungsansätzen, Nachrüst-Kits, etc. überschlagen.

Irgendwie erinnert mich das an die gechippten Konsolen der 90-er/2000er-Jahre …

EDIT: Wobei bei einem Auto natürlich der Sicherheitsaspekt dazukommt - aber wenn ich sehe, wie und was so herumfährt, dürfte dieser wohl eher eine niedrigere Bedeutung haben.

Soweit, wie ich die Regeln des Sachmangels verstanden habe, kann auch ein Versprechen in einem Prospekt, das nicht erfüllt wird einen Mangel darstellen.

Diese Werbeanzeige stellt aus meiner Sicht so etwas wie einen Prospekt genau dieses eines Autos dar. Mit anderen Worten, da hier die Merkmale „Wifi-Hotspot“, „Musikstreaming integriert“, „Sprachsteuerung“ und ähnliches ohne Einschränkungen aufgeführt sind, ist der Händler verpflichtet, zu liefern. Wobei die Sachmängelhaftung gemäß BGB dem Kunden einige Wahlmöglichkeiten lassen. Möglich ist zu Beispiel ein Preisnachlass (der so hoch sein kann wie das Freischalten :wink: )

Meine Meinung: der Händler hat in die Beschreibung wild Begriffe übernommen, um eine möglichst große Ausstattung vorzugaukeln. Allein der Begriff „Radio“ kommt, wenn ich mich nicht verlesen habe, 3 mal vor…

Achtung, Spekulation! Würde ich sowas programmieren und die Freischaltung offline vornehmen, also durch Eingabe eines Codes, dann würde dieser Code eine Hash-Wert zum Beispiel aus der Seriennummer des Fahrzeugs und des Radios darstellen. Der Computer in der Hersteller und das Auto berechnen ihn und das Radio vergleicht die richtige Eingabe.

Bosch/Blaupunkt hat langjährige Erfahrungen damit, seine Code-Berechnung gut in seine Chips zu verpacken. Bosch selbst stellt ja zum Teil immer noch eigene Chips her. Es ist also durchaus vorstellbar, dass der Vorgang so gut verdongelt ist, dass für Hacker die Gewinnaussicht zu gering ist.

Wenn man den Abgleich online vornimmt, das Fahrzeug also serienmäßig einen Netzzugang hat, kann ich die Kommunikation nochmal deutlich verkomplizieren.

Es gibt Geschichten darüber, dass Autodiebe die Fahrzeugelektronik flashen, um ein Auto auch ohne Schlüssel und den darin enthaltenen Transponder fahren zu können. Allerdings habe ich solche Geschichten bisher nicht in der namhaften Fachpresse (z.B. bei Heise) gelesen, weshalb ich sie bewusst als Geschichte und nicht als Tatsache bezeichne.

@Pierre

Vielen Dank für die ausführlich Antwort. Ich werde also als nächstes Versuchen, die noch fehlenden Aktivierungscodes einzufordern.
Denn eigentlich sehe ich es genauso. es wurde mit Dingen geworben und die Dinge sind nicht vorhanden. Ob es meine Kaufentscheidung beeinträchtigt hätte? Ich weiß es ganz ehrlich gesagt nicht.

Danke und einen schönen Tag noch.

Es fehlt doch aktuell nur die Funktion „Sprachbedienung“.

Hast du im „Radio“ den Menupunkt „Car-Net“?
Gibt es einen Einschub für eine SIM-Karte?
Ist da eine Anleitung dabei?

Nachtrag: Sehe ich richtig, dass in der Anzeige das Wort „unfallfrei“ nicht vorkommt?

Hallo,
die Sprachsteuerung fehlt.
Es wurde mir zugesagt, die Kosten für die Freischaltung zu übernehmen.
So eben habe ich mit dem Chef des Autohauses telefoniert. Der weiß jetzt angeblich nichts davon.
Das wäre eine falsche Eingabe in Internet geswesen.
Er bietet mir an, das Auto zurück zunehmen.
:persevere:
Mein Auto, welches ich in Zahlung gegeben habe ist natürlich nicht mehr da.

Den Menüpunkt Car Net gibt es nicht.

Was nun tun?

Bitte auch nochmal um Hilfe @Pierre

Sie haben es richtig gelesen und mir ist es nicht aufgefallen.
Es steht nirgends „unfallfrei“.

Ich hatte das Auto heute zur Begutachtung in der Werkstatt.
Mir wurde gesagt: der hintere Kotflügel (wo die Tankklappe ist) ist neu lackiert. Und die Heckklappe ist schief.
Sonst technisch in Ordnung.

???..alles Mist