Soweit, wie ich die Regeln des Sachmangels verstanden habe, kann auch ein Versprechen in einem Prospekt, das nicht erfüllt wird einen Mangel darstellen.
Diese Werbeanzeige stellt aus meiner Sicht so etwas wie einen Prospekt genau dieses eines Autos dar. Mit anderen Worten, da hier die Merkmale „Wifi-Hotspot“, „Musikstreaming integriert“, „Sprachsteuerung“ und ähnliches ohne Einschränkungen aufgeführt sind, ist der Händler verpflichtet, zu liefern. Wobei die Sachmängelhaftung gemäß BGB dem Kunden einige Wahlmöglichkeiten lassen. Möglich ist zu Beispiel ein Preisnachlass (der so hoch sein kann wie das Freischalten )
Meine Meinung: der Händler hat in die Beschreibung wild Begriffe übernommen, um eine möglichst große Ausstattung vorzugaukeln. Allein der Begriff „Radio“ kommt, wenn ich mich nicht verlesen habe, 3 mal vor…
Achtung, Spekulation! Würde ich sowas programmieren und die Freischaltung offline vornehmen, also durch Eingabe eines Codes, dann würde dieser Code eine Hash-Wert zum Beispiel aus der Seriennummer des Fahrzeugs und des Radios darstellen. Der Computer in der Hersteller und das Auto berechnen ihn und das Radio vergleicht die richtige Eingabe.
Bosch/Blaupunkt hat langjährige Erfahrungen damit, seine Code-Berechnung gut in seine Chips zu verpacken. Bosch selbst stellt ja zum Teil immer noch eigene Chips her. Es ist also durchaus vorstellbar, dass der Vorgang so gut verdongelt ist, dass für Hacker die Gewinnaussicht zu gering ist.
Wenn man den Abgleich online vornimmt, das Fahrzeug also serienmäßig einen Netzzugang hat, kann ich die Kommunikation nochmal deutlich verkomplizieren.
Es gibt Geschichten darüber, dass Autodiebe die Fahrzeugelektronik flashen, um ein Auto auch ohne Schlüssel und den darin enthaltenen Transponder fahren zu können. Allerdings habe ich solche Geschichten bisher nicht in der namhaften Fachpresse (z.B. bei Heise) gelesen, weshalb ich sie bewusst als Geschichte und nicht als Tatsache bezeichne.