VW T4 Umrüstung auf LKW-Zulassung

Hallo zusammen,

ich habe seit kurzem einen T4, langer Radstand, 9-Sitzer (eingetragen) mit PKW-Zulassung.

Nun sind in dem Bus nur noch 4 Sitze vorhanden (2x vorne, 2x hinten) und mehr benötige ich auch nicht. Deshalb habe ich bei Finanzamt wegen einer LKW-Zulassung angefragt. Zu meinem erstaunen sagte man bzw. Frau, daß keinerlei Umbauten (Trennwand, Rückbak raus, Gurthalter verschweißen u.ä.) nötig wären. Ich solle nur die 4 Sitze eintragen lassen (in den Papieren stehen ja noch 9) und damit zur Zulassungsstelle maschieren! Ok dachte ich, man muss ja auch mal Glück im Leben haben…:smile:

Ein Bekannter von mir ist Kfz-Meister und hat meinen Bus kurzerhand zur Umschreibung mit zur Arbeit genommen. Jetzt aber macht mir doch tatsächlich der DEKRA-Mann Stress und fordert genau die Sachen, die das Finanzamt eben nicht wollte!! Soll heißen - Sitzbank raus, kleine Trennwand rein, Gurthalterungen verschweißen!

Dann habe ich aber nur noch 2 Sitze und damit kann ich nix anfangen.

Kann es tatsächlich sein, daß der „Bösewicht“ diesmal auf der anderen Seite steht?! Sonst machen doch immer die FÄ ärger…

Es sagte wohl noch etwas wie, daß er mir die 4 Sitze schon eintragen könnte aber deshalb bliebe es trotzdem noch ein PKW. Genau das wollte die Frau vom Finanzamt aber haben…eine Änderung der Sitzplätze. Oder brauche ich wirklich ein Gutachten, wo die Bezeichnung LKW auch auftaucht?? Hab sowas ja noch nie gemacht. Will heute nochmal in die Werkstatt bei mir um die Ecke. Mal sehen, was die meinen.

Für Tipps wäre ich euch sehr dankbar :smile:

Gruß
Thore

Hallo!

Ich bin ziemlich sicher,der Mann vom DEKRA hat recht!

Schau mal hier rein,was es da an höchstrichterlichen Entscheidungen zum Thema gibt,ob Fahrzeug PKW oder LKW ist.

http://autokaufrecht.info/2010/02/steuerrechtliche-a…

MfG
duck313

Hallo, Hatte das gleiche Problem! Leider sind die Anforderungen / Auffassungen WAS ein LKW ist beim TÜV und beim Finanzamt nicht die gleichen. Du kriegst eine Eintragung vom Tüv-Dekra-Küs usw. NUR UNTER DIESEN VORAUSSETZUNGEN! Sorry und Gruss Fleischi

Hi, da hat die Finanzamtsdame ´ne Falschinfo abgegeben.
Die Sitze müssen von 4 auf 2 oder vorne ´nen 2er Sitzbank + Fahrersitz reduziert werden.
Hinten alle Gurthaltepunkte zugeschweisst und die Fenster verblecht werden.
Bei ´ner LKW Zulassung muss die Ladefläche = 51% größer als die Fahrgastfläche = 49% sein. Das wäre bei 4 Sitzen im T4 dann wahrscheinlich nicht mehr gegeben, weil das Hineinragen der Rücksitzlehne in den Laderaum mitzählt und durch die fest eingebaute Rückwand den Laderaum verkleinert.
MfG ramses90

Hi, Deine Angaben stimmen so weit. Aber das war nicht immer so! Wenn du also das grosse Glück hast einen alten T4 aufzutreiben der bereits als LKW zugelassen war, kann der TÜV nix machen und muss ihn so abnehmen wie´s in den Papieren steht. Selbst wenn mehr Sitze drin sind. Beim Finanzamt gelten immer noch die alten Statuten, also so wie´s auch früher laut StvZO war. Gruss Fleischi

Hallo es hat früher Sprinter mit LKW-Zulassung!!! gegeben die hatten keine Trennwand! 2Sitze vorn(Fahrer&Beifahrer)und eine Sitzbank im Laderaum mit 3 Sitzplätzen(mit intergr.Gurten)und die Fenster nicht verplankt mit Blech sondern verglast!alles Original Mercedes Benz!
…aber das war vor ca.12-15 Jahren.Supi flexibel und praktisch zugleich.Aber wie jetzt die Umbaubestimmungen sind keine Ahnung ich glaub aber das es einen nicht leicht gemacht wird ,sonst würden ja alle die Sitze reduzieren und zur Zulassungstelle fahren und mit 150,-€ Steuern rumfahren!
Ich denke auch, was früher eingetragen ist gilt immer noch aber Neu auf LKW umbauen sehr schwierig und aufwändig.
Viel GLÜCK eventuell mal zum anderen TÜV fahren… :smile:

Moin,

zunächst ist festzustellen dass eine Eintragung beim TÜV als LKW noch lange kein Garant ist, dass auch das FA diese Ansicht teilt.
Seitenscheiben müssen schon lange nicht mehr verblecht werden, aber dieses Ammenmärchen hält sich offensichtlich sehr tapfer.

Beim Tüv spielt für die Einstufung eher das Gewicht (sowohl Leergewicht als auch ZGg.) eine Rolle. Ebenso Vorrichtungen für die Ladungssicherung.
Von daher ist auch das Zuschweissen von Gewinden für die Gurte Unsinn, denn da kann man prima Ösen für Hakengurte einschrauben.
Aber selbst wenn der T4 dann laut KFZ-Papieren ein LKW ist, so muss das FA da noch lange nicht mitspielen, denn an die Einstufung laut Papieren ist das FA nicht gebunden.
Hier greifen zwei Gesetze, nämlich zum einen die StVZO, aber zum anderen das KraftStG. Und die sind unabhängig voneinander.
Manche FÄ erwarten einen Nachweis, dass das Fahrzeug auch vorwiegend für den Gütertransport eingesetzt wird (Gewerbe als Kurierfahrer etc.), ansonsten geht man von einer üblichen Mischung von Personen- und Gütertransport aus und stuft das Fahrzeug rein steuerrechtlich als PKW-Kombi ein.
Ich habe schon Transit, Sprinter oder T4 mit LKW-Zulassung gesehen, die noch alle Gurtgewinde hatten, keine Trennwand aber dafür Seitenscheiben. Also im Prinzip fehlten da nur die Sitze :wink:
Andererseits gab es auch schon Transporter die trotz erster Sitzreihe noch eine LKW-Zulassung bekamen.

Jedes FA kann das aber unterschiedlich auslegen. Und auch bei TÜV/DEKRA wird das offenbar nicht immer gleich gehandhabt.
Wir haben hier manche Eintragungen die in Hamburg kein Problem sind, aber in SH und umgekehrt.

Gruss Jakob