Während der Kfz-Vorversicherung wurde Auto aufgebrochen! Muss Kfz-Versicherung zahlen?

Unser Auto wurde am 04.09. zugelassen und ist somit auch versichert, da wir aber noch keinen Beitrag gezahlt haben (folgt am 01.10.) besteht nur eine Vorversicherung der jetzigen Kfz-Versicherung.

Der Einbruch und der Diebstahl unserer Navis geschah in der Nacht von Samstag auf Sonntag (14. -15.09.). Muss nun unsere Kfz-Versicherung zahlen?

Die Schäden sind: eingeschlagene Seitenscheibe der Beifahrerseite; die zerbrochene Türziehrblende; zerkratzter Lack durch die Glassplitter, die wohl dabei entstanden, dass sich der Dieb/die Diebin durch das Fenster lehnte, um an unser Handschuhfach zu kommen, wo die Navis drin waren.

Vollkasko 500€ SB, Teilkasko 300€ SB

Hallo,

Dein Fahrzeug ist versichert. Wenn du den Versicherungsschein/Police erhalten hast, hat dir das auch die Versicherung bestätigt.
Das mit der späteren Abbuchung der Versicherungsprämie ist das Risiko der Versicherung. Du solltest nur dafür sorgen, dass genügend Deckung dann auf dem Konto ist, da ansonsten die Versicherung wegen Nichtzahlung vom Vertrag zurücktreten kann. Dann würdest du auch auf dem Schäden sitzen bleiben.

Die Scheibe ist über die Teilkasko versichert. Hier muss du also mit einem Eigenanteil v. 300€ rechnen.
Die Türzierblende und die Lackkratzer fallen in den Bereich der Vollkasko. Da dies in den Bereich von Vandalismus fällt.

Das Navi ist nicht über die Kfz-Versicherung versichert. Diese haftet nur bei festeingebauten Navis. Hier kannst du dich an deine Hausratversicherung wenden, da dies in den Bereich der sogenannten Außenversicherung fallen. Oftmals ist der Diebstahl aus dem Auto darüber abgesichert. Da einfach in den Versicherungsschein und die entsprechenden Bedingungen schauen.

LG

Der Einbruchdiebstahl ist über die Teilkasko versichert, dabei auch die Schäden an Glas und Lack. Nicht versichert sind i.d.R. die Wertgegenstände, die sich im Fahrzeug befinden, in diesem Fall die Navis. Diese werden nur ersetzt, wenn sie fest im Fahrzeug verbaut sind, also keine portablen Geräte.
Ob die Versicherung zahlen muss hängt davon ab, ob ihr eine „vorläufige Deckung“ auf dem Antrag vereinbart habt. Wenn nicht kann der Versicherer sagen: „Pech gehabt“. Falls ihr vorher schon beim gleichen Versicherer wart und dort beim Vorfahrzeug auch eine Kasko abgeschlossen hattet, dann kann sich der Versicherer nicht rausreden und wird auch zahlen.
MfG
Stefan Niedermeier

Wenn zum Zeitpunkt des Schadens bereits Kasko-Deckung bestand, muss die Versicherung leisten.
Sofern nur mit einer eVB zugelassen war, auf der lediglich Haftpflichtdeckung bestand und noch kein Versicherungsantrag gestellt war, wirds schwierig.

Einzig sinnvoll: diese Frage mit dem Vermittler des Vertrages erörtern oder wenn es einen solchen nicht gibt, dann eben mit der Versicherung direkt.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der neben einem günstigen Preis auch die kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Danke Stefan Niedermeier!

Nun hat sich die Kfz-Versicherung gemeldet.
Sie wollen den Glasschaden über Teilkasko abwickeln, die anderen Schäden jedoch über Vollkasko laufen lassen und lassen uns die „Wahl“ dies auch wirklich zu tun, da der Vollkaskoschaden auch eine SF-Klassen-Erhöhung mit sich bringen würde.
Laut der Kfz-Versicherung würde sich der Vollkaskoschaden nur ab einem Schaden von 815,-€ Lohnen. Die zwei Navis bekommen wir natürlich nicht entschädigt, da nicht mitversichert.
Wie würden Sie nun weiter vorgehen?
Ich lasse gerade von der Werkstatt die Höhe des Schadens für die Vollkasko ermitteln!
(Ist es rechtens, einen Einbruchdiebstahl-Schaden zu splitten, in Teilkaskoschaden und Vollkaskoschäden?)

MfG
Emmalie

Danke, kaykubi!

Nun hat sich die Kfz-Versicherung gemeldet.
Sie wollen den Glasschaden über Teilkasko abwickeln, die anderen Schäden jedoch über Vollkasko laufen lassen und lassen uns die „Wahl“ dies auch wirklich zu tun, da der Vollkaskoschaden auch eine SF-Klassen-Erhöhung mit sich bringen würde.
Laut der Kfz-Versicherung würde sich der Vollkaskoschaden nur ab einem Schaden von 815,-€ Lohnen. Die zwei Navis bekommen wir natürlich nicht entschädigt, da nicht mitversichert.
Wie würden Sie nun weiter vorgehen?
Ich lasse gerade von der Werkstatt die Höhe des Schadens für die Vollkasko ermitteln!
Ist es rechtens, einen Einbruchdiebstahl-Schaden zu splitten, in Teilkaskoschaden und Vollkaskoschäden? Denn dann wären wir ja bei einer SB von 800,-€ zusammen.

MfG
Emmalie

Hallo Emmalie,

wenn der „nachweisliche“ kausale Zusammenhang des Lackschadens mit dem Einbruchdiebstahl steht, dann muss die Versicherung über TK regulieren. In diesem Fall kann die Kausalität angezweifelt werden, da ja zum Zwecke des Diebstahls die Scheibe eingeschlagen wurde.
Der Lackschaden wird demnach vermutlich als Vandalismus gewertet, dann wäre die Regulierung über VK in Ordnung.
Zum besseren Verständnis: Um ins Auto zu gelangen, muss man nicht unbedingt die Tür verkratzen, deshalb fehlt der kausale Zusammenhang. Hätte der Täter das Schloß aufgebohrt und dabei den Lack beschädigt, wäre ein kausaler Zusammenhang eher zu vermuten.
Ich würde mir einen guten und günstigen Lackierer suchen und das selbst bezahlen. Wenn nicht über die Versicherung reguliert wird, ist es meist auch billiger, denn die Werkstätten verlangen häufig einen kräftigen Aufschlag, wenn ein Versicherer zahlen muss.
Darf ich fragen um welche Versicherung es sich handelt?

1 Like

navis im handschuhfach???
da zahlt die kfz nix!!!

scheibe zahlt die TK abzgl 300€

lack zahlt VK abzgl 500€

Frage mal von mir:
wer hat denn einen solchen blöden Schutz verkauft indem in beiden Kasko eine SB drin steckt???
(der/die sollte ne Ohrfeige erhalten…)

wenn mal echter Bedarf an einem richtigen Versicherer mit Service besteht dann melden Sie sich gerne unter [email protected] oder 0421-4366343!!!

Hallo Stefan Niedermeier,

erstmal Danke für die schnelle und gute Antwort!
Ich glaube kaum, dass diese Art von Kratzer zum Vandalismus gehören könnten, denn ich glaube, das diese durch das hineingreifen/hineinbeugen in unser Auto geschehen sind, denn die Türen waren von Innen nicht entriegelbar. Für mein Verständis kein Vandalismus, da das hineingreifen/-beugen ja zum Diebstahl gehört. Oder sehe ich es falsch?
Die Türrahmenblende wurde wohl mit dem Einschlag der Scheibe beschädigt. Dann ist also die eingerissene und abgeplatzteTürrahmenblende auch kein Vandalismus? Oder ist es doch Vandalismus, weil unbeabsichtigt vom Einbrecher und somit unnötig für den Einbruch? Wobei das Beschädigen des Lackes mit dem Bohrer ja auch unbeabsichtig sein kann somit unnötig für den Einbruch.

Also, ist das eine reine Auslegungssache, wie man es sehen will?!

Ich finde es jedenfalls unverschämt, dass man mehrmals bestraft wird, einmal durch den Einbruchdiebstahl selbst und weitere male, weil die Direct Line den Einbruchdiebstahl mit zweierlei Maßstäben mißt! Für den Einbruchdiebstahl können wir ja nichts und bleiben nun auf den Gesamten Schaden sitzen, denn die Scheibe wird 270,-€ kosten (Teilkasko 300,-€ SB)! Die Vollkasko (500,-€ SB) wollen wir nicht in Anspruch nehmen, da wir dann in der SF-Klasse höher gestuft werden würden, was ich als zusätzliche Strafe für uns sehe! Und alles nur wegen diesem … Einbrecher!

Naja, vielen Dank für den Tipp mit dem guten und günstigen Lackierer, werde mich nach einem umsehen!

MfG
Emmalie

Hallo,

Ja leider ist es rechtens. Der Lackschaden ist nicht über die Teilkaskoversicherung, da es dabei ein Vandalismusschaden ist und dies ist über die Vollkasko abgedeckt. Hatte das bereits schon erwähnt gehabt.
Lassen Sie sich erst einmal Kostenvoranschläge erstellen, damit Sie wissen, welche Summe auf Sie zukommen. Danach können Sie ja immernoch entscheiden, ob Sie die Versicherung in Anspruch nehmen.
Es kommt auch noch eine Verschlechterung der Schadenfreiheitsklasse auf Sie zu, diese können Sie in den allgemeinen Bedingungen nachlesen, wenn die Versicherung einspringen muss, für die Lackierung.

Die Navis würde ich über die Hausratversicherung regulieren lassen. Dort mal das Thema Außenversicherung prüfen lassen.

LG