Hallo Stefan Niedermeier,
erstmal Danke für die schnelle und gute Antwort!
Ich glaube kaum, dass diese Art von Kratzer zum Vandalismus gehören könnten, denn ich glaube, das diese durch das hineingreifen/hineinbeugen in unser Auto geschehen sind, denn die Türen waren von Innen nicht entriegelbar. Für mein Verständis kein Vandalismus, da das hineingreifen/-beugen ja zum Diebstahl gehört. Oder sehe ich es falsch?
Die Türrahmenblende wurde wohl mit dem Einschlag der Scheibe beschädigt. Dann ist also die eingerissene und abgeplatzteTürrahmenblende auch kein Vandalismus? Oder ist es doch Vandalismus, weil unbeabsichtigt vom Einbrecher und somit unnötig für den Einbruch? Wobei das Beschädigen des Lackes mit dem Bohrer ja auch unbeabsichtig sein kann somit unnötig für den Einbruch.
Also, ist das eine reine Auslegungssache, wie man es sehen will?!
Ich finde es jedenfalls unverschämt, dass man mehrmals bestraft wird, einmal durch den Einbruchdiebstahl selbst und weitere male, weil die Direct Line den Einbruchdiebstahl mit zweierlei Maßstäben mißt! Für den Einbruchdiebstahl können wir ja nichts und bleiben nun auf den Gesamten Schaden sitzen, denn die Scheibe wird 270,-€ kosten (Teilkasko 300,-€ SB)! Die Vollkasko (500,-€ SB) wollen wir nicht in Anspruch nehmen, da wir dann in der SF-Klasse höher gestuft werden würden, was ich als zusätzliche Strafe für uns sehe! Und alles nur wegen diesem … Einbrecher!
Naja, vielen Dank für den Tipp mit dem guten und günstigen Lackierer, werde mich nach einem umsehen!
MfG
Emmalie