Hallo ihr Lieben[image]
Ich beginne nächste Woche ein Praktikum (18 Tage) und bin Momentan in einer LTA Maßnahme vom Rentenversicherungsträger.
Mir wurde gesagt das mir in den nächsten 4 Wochen im Praktikum falls ich mich bewerbe bei einer anderen Firma zwecks eines Jobs mir nicht freigegeben wird im falls es zu einem Bewerbungsgespräch kommen sollte.Ich solle mich in der Zeit NICHT bewerben.
Also als Beispiel ich arbeite und früh um 9:30 Uhr bin ich zum Bewerbungsgespräch eingeladen,darf aber nicht hin laut Träger.
Was passiert wenn ich z.B. zu 4 Bewerbungsgesprächen die nächsten 4 Wochen eingeladen werde,darf ich dann hin in der Arbeitszeit?
Das Ziel ist ja immerhin einen Job zu finden.
Ist dies zulässig?
Wie sieht es denn mit Arbeitskleidung (Sicherheitsschuhe usw.) aus,muss ich die aus der eigenen Tasche bezahlen?Hat hierzu jemand Erfahrungen gesammelt?
Liebe Grüße und viel Sonnenschein,Zitronenfalter
Frage von Arbeitsplatz verschoben nach Arbeitsrecht
MOD Pierre