Danke!
Durch die Antworten habe ich nochmals viel nachgedacht =D und im Netz gesucht.
Es „könnte“ sein, dass Beiträge für den Zeitraum - Ende Krankengeld bis Absage Rentenantrag - bezahlt werden müssen, aber:
§ gefunden habe ich diesbezüglich nicht!!!
Nur schwammige Texte, die eigentlich aussagen, dass eine allgem. lückenlose Versicherungpflicht besteht…dass man ab Antragstellung in der KVdR ist…sich befreien lassen kann…muss nicht bezahlt werden, wenn anderweitig Versicherungpflicht besteht…
Hier wären die Beiträge z. B. fällig, aber wiederrum mit Befreiung:
Ist jemand beitragsfrei familienversichert und macht einen Rentenantrag, muss er die Beiträge selbst bezahlen, weil von dieser Person selbst ja keine Beiträge eingehn, allerdings kann derjenige sich auf Antrag davon befreien lassen. Er ist ja familienversichert, weil er kein eigenes Einkommen hat, hat also kein Geld diese Beiträge zu bezahlen.
Geht die Rente durch, bezahlt der Rententräger ja ab Antragstellung die Rente mit den Abzügen aus und so landen die Beträge bei der Kasse ab dem Antragsdatum.
Die DRV hat mir bestätigt, was ich vermutete: Geht die Rente durch, werden die bereits (durch die Versicherungspflicht und bestehende Krankenversicherung) bezahlten Beiträge mit denen von der Höhe der Rente mit der Kasse verrechnet.
Die ganzen Forderungen werden jetzt erst mal schrfitlich abgelehnt mit verschiedenen Begründungen, die ich gefunden habe.
Wir fordern §§§§, die die Forderung erkennen lässt und rechtskonform ist.
Ich sehe hier von Anfang an einen Weg, wie man zu Geld kommt, ohne dass die Person das merkt und es sogar für rechtens hält!
Egal wo man ist - egal was man tut - man wird mittlerweile überall besch… so raffiniert, dass selbst Personen mit Wissen und Wachsamkeit es nicht bemerken!