Wäsche aufhängen in der Wohnung

In meiner neuen Wohnung habe ich einen Wasch- und Trockenraum. Jetzt im Winter zweifle ich, ob es dort etwas trocknet. Darf ich in meiner Wohnung Wäsche aufhängen?

In meiner neuen Wohnung habe ich einen Wasch- und Trockenraum.
Jetzt im Winter zweifle ich, ob es dort etwas trocknet. Darf
ich in meiner Wohnung Wäsche aufhängen?

Hallo Sylvia,

ein klares Nein. Wäsche aufhängen in der Wohnung - insbesondere bei einem vorhandenen Trockenraum - ist nicht zulässig. Jedoch ist dem Mieter gestattet, Kleinwäsche in der Wohnung aufzuhängen. Unter Kleinwäsche sind Einzelteile zu verstehen, die kurzfristig von Hand ausgewaschen werden oder einzelne Kleidungsstücke, sofern sie in der Waschmaschine gewaschen werden.

Selbstverständlich wird es im Winter, wenn der Trockenraum nicht beheizt ist, länger dauern als im Sommer. Die sist hinnehnbar.

Gruss Günter

Hi,

ein klares Nein. Wäsche aufhängen in der Wohnung -
insbesondere bei einem vorhandenen Trockenraum - ist nicht
zulässig. Jedoch ist dem Mieter gestattet, Kleinwäsche in der
Wohnung aufzuhängen. Unter Kleinwäsche sind Einzelteile zu
verstehen, die kurzfristig von Hand ausgewaschen werden oder
einzelne Kleidungsstücke, sofern sie in der Waschmaschine
gewaschen werden.

Wo ist(soll) dies geregelt(sein)??

Gruß
Falke

Hi,

ein klares Nein. Wäsche aufhängen in der Wohnung -
insbesondere bei einem vorhandenen Trockenraum - ist nicht
zulässig. Jedoch ist dem Mieter gestattet, Kleinwäsche in der
Wohnung aufzuhängen. Unter Kleinwäsche sind Einzelteile zu
verstehen, die kurzfristig von Hand ausgewaschen werden oder
einzelne Kleidungsstücke, sofern sie in der Waschmaschine
gewaschen werden.

Wo ist(soll) dies geregelt(sein)??

LG Frankfurt/Main WM 90,271 ; "Kleinwäsche darf grundsätzlich in der Wohnung getrocknet werden. Für die große Wäsche muss grundsätzlich auf die dazu vorhandenen Einrichtungen zurückgegriffen werden " Quelle Mieterlexikon S. 576

Hallo Günter,

ein klares Nein. Wäsche aufhängen in der Wohnung -
insbesondere bei einem vorhandenen Trockenraum - ist nicht
zulässig.

das klingt für mich so, als wäre das Wäsche aufhängen in der Wohnung auch bei nicht vorhandenem Trockenraum nicht erlaubt. Interpretiere ich das richtig?

Gruß & Dank
Yasmin

hallo günter,

LG Frankfurt/Main WM 90,271 ; "Kleinwäsche darf grundsätzlich
in der Wohnung getrocknet werden. Für die große Wäsche muss
grundsätzlich auf die dazu vorhandenen Einrichtungen
zurückgegriffen werden " Quelle Mieterlexikon S. 576

und wenn solche einrichtungen nicht vorhanden sind?
ich habe weder trockenboden noch waschküche und das bad ist nur eine nasszelle :frowning:

gruß
ann

hallo Ann,

LG Frankfurt/Main WM 90,271 ; "Kleinwäsche darf grundsätzlich
in der Wohnung getrocknet werden. Für die große Wäsche muss
grundsätzlich auf die dazu vorhandenen Einrichtungen
zurückgegriffen werden " Quelle Mieterlexikon S. 576

und wenn solche einrichtungen nicht vorhanden sind?
ich habe weder trockenboden noch waschküche und das bad ist
nur eine nasszelle :frowning:

In solchen Fällen kann die Wäsche auf dem Balkon getrocknet werden. Ist auch kein Balkon verhanden muss die Wäsche im Bad getrocknet werden. Dann muss aber für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Sofern der Vermieter dies jedoch untersagen will, kann er im Einzelfall sogar dann gezwungen sein, dass er einen Wäschetrockner gegen Entgelt zur Verfügung stellen muss.

Gruss Günter

Hallo Günter,

ein klares Nein. Wäsche aufhängen in der Wohnung -
insbesondere bei einem vorhandenen Trockenraum - ist nicht
zulässig.

das klingt für mich so, als wäre das Wäsche aufhängen in der
Wohnung auch bei nicht vorhandenem Trockenraum nicht erlaubt.
Interpretiere ich das richtig?

Hi Yasmin,

ich weise hin - bei vorhandenem Trockenraum - nicht erlaubt. Gibt es keinen Trockenraum, muss die Wäsche auf den Balkon oder in das Bad. Wobei im letzten Fall natürlich eine ausreichende Lüftung notwendig wird.

Gruss Günter

Hallo Günter,

gibt’s denn dann auch Regelungen, wie viel Trockenraum pro Wohnung zur Verfügung stehen muß? Wenn ich mich an unsere alte Wohnung erinnere: Dort gab’s einen Trockenraum, für den mußte man sich eintragen. Will heißen, von den 20 Wohnungen im Aufgang konnte gerade mal eine Partei gleichzeitig rein (mehr Platz war auch nicht). Wenn man zwei Tage für’s Trocknen ansetzt, könnte ja jeder nur alle 5 bis 6 Wochen waschen. Ist das dann in Ordnung?

fragt sich

Bianca

Hallo Bianca,

eine Regelung gibt es glücklicherweise nicht. Das wäre die Katastrophe, wenn auch noch geregelt würde wer wieviel Fläche zur Verfügung hat.

Gruss Günter

gibt’s denn dann auch Regelungen, wie viel Trockenraum pro
Wohnung zur Verfügung stehen muß? Wenn ich mich an unsere alte
Wohnung erinnere: Dort gab’s einen Trockenraum, für den mußte
man sich eintragen. Will heißen, von den 20 Wohnungen im
Aufgang konnte gerade mal eine Partei gleichzeitig rein (mehr
Platz war auch nicht). Wenn man zwei Tage für’s Trocknen
ansetzt, könnte ja jeder nur alle 5 bis 6 Wochen waschen. Ist
das dann in Ordnung?

fragt sich

Bianca

Dumm nur, dass ich beim Duschen mehr Wasserdampf und Nässe produziere, als es die paar Betttüscher in meinem Wohnzimmer jemals zusammen bringen würden. Und schließlich muss ich desswegen auch nicht in der allgemeinen Waschküche duschen!

Ganz zu schweigen von dem Schreck, den die armen Omis von den Leder und Peitschen bekommen würden, die dann in der Waschküche zum trocknen hängen würden! :wink:))

Gruß
Falke

Dumm nur, dass ich beim Duschen mehr Wasserdampf und Nässe
produziere, als es die paar Betttüscher in meinem Wohnzimmer
jemals zusammen bringen würden. Und schließlich muss ich
desswegen auch nicht in der allgemeinen Waschküche duschen!

Ganz zu schweigen von dem Schreck, den die armen Omis von den
Leder und Peitschen bekommen würden, die dann in der
Waschküche zum trocknen hängen würden! :wink:))

da wäre ich aber vorsichtig. Wer sagt denn, dass jemand erschrecken könnte ?

die Wege der Rechtssprechung sind manchmal eben mit Überraschungen gefüllt. Aber solange einem Hahn vor 6 Uhr, am Sonntag vor 8 Uhr das Krähen untersagt wird, freue ich mich immer wieder auf neue Urteile. Vielleicht kommt endlich mal einer in einem Ministerium auf die Idee und ordnet an, dass Richter anzuordnen haben, dass der Hahn lesen lernen muss. Dann könnte man ein Gebotsschild aufstellen, wann gekräht werden darf.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für die Auskunft. Der Vermieter kann also auf das Vorhandensein eines Trockenraumes verweisen, egal wie klein der ist? Naja, kein Wunder, wenn alle trotzdem in der Wohnung trocknen.

Viele Grüße

Bianca

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