Waffe im Holster aber keine Uniform

Hi,

neulich beim Spaziergang in einer deutschen Großstadt sah ich einen Herrn auf einer Parkbank mit einer Waffe im Gürtelholster (rechts). Diese war klar sichtbar und sah etwa so aus wie eine Dienstwaffe der Polizei (also kein Revolver). Der Herr selbst war im Gespräch mit einer Frau die neben ihm sass. Die ganze Szene sah völlig „natürlich“ aus. Bekleidet war der Herr mit einem kurzärmligen Hemd aber ohne jegliche Abzeichen oder Schulterklappen.

Was habe ich hier gesehen? Einen Zivilpolizisten der nur seine Jacke ausgezogen hat (es war warm an diesem Tag) oder jemanden der legal eine Waffe tragen darf? Darf der dann diese Waffe offen tragen, d.h. in Hemd und Hose und Waffe im Holster durch die Innenstadt gehen?

Danke für einen Tip

Gruss
K

Moin,

Was habe ich hier gesehen?

Mit Verlaub: Woher um Gottes Willen sollen wir das wissen?

Gruss Jakob

Hallo Kasi,

könnte z. Bsp. ein Mitarbeiter einer Geldtransport-Gesellschaft gewesen sein, der gerade Pause machte…

Wolfgang

Danke für einen Tip

Beim nächsten mal einfach fragen.

Wenn Du mich schon zitierst…
…dann bitte vollständig:

„Was habe ich hier gesehen? Einen Zivilpolizisten der nur seine Jacke ausgezogen hat (es war warm an diesem Tag) oder jemanden der legal eine Waffe tragen darf? Darf der dann diese Waffe offen tragen, d.h. in Hemd und Hose und Waffe im Holster durch die Innenstadt gehen?“

Also beim nächsten Mal entweder antworten oder einfach weitersurfen.

-)

K

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Moin,

„Was habe ich hier gesehen? Einen Zivilpolizisten der nur
seine Jacke ausgezogen hat (es war warm an diesem Tag) oder
jemanden der legal eine Waffe tragen darf? Darf der dann diese
Waffe offen tragen, d.h. in Hemd und Hose und Waffe im Holster
durch die Innenstadt gehen?“

Eben. Woher sollen wir das wissen? Wir waren nicht dabei.
Eine Möglichkeit wurde ja schon genannt. Sind Dir vielleicht schon mal uniformierte Polizisten im Sommer aufgefallen? Die tragen auch oft keine Jacke. Warum sollten also Polizisten in Zivil eine Jacke tragen müssen?
Desweiteren ist ja nicht klar, ob es sich um eine scharfe Waffe handelte. Mit dem kleinen Waffenschein kann man ja auch eine Gas-/Schreckschusswaffe mit sich führen.

Also beim nächsten Mal entweder antworten oder einfach
weitersurfen.

Das bestimmst ja Gott sei Dank nicht Du :wink:

Gruss Jakob

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Mit dem kleinen Waffenschein kann man ja auch
eine Gas-/Schreckschusswaffe mit sich führen.

Stimmt nur halb. Man darf die Waffe in diesem Fall nicht sichtbar bei sich tragen.
Ich tippe ganz stark auf einen zivilen Polizisten, wobei ich sein Verhalten doch für sehr fragwürdig halte, Mit ner offensichtlich sichtbaren Waffe auf der Parkbank rumlümmeln, ob Pause oder nicht, sowas erweckt aufsehen und muss nicht sein. man kann die Waffe eben so gut bedecken.
Mitarbeiter von ner Sicherheitsfirma grenze ich aus, weil der hat sich fest an seine Arbeit zu halten, der darf nicht einfach mal so weil schönes Wetter ist mit seinem Geldtransporter ins grüne fahren und Pause machen.

Also entweder ein Polizist der sich für Kojak hält oder ein Spinner mit ner Schreckschusswaffe… der sich auch für Kojak hält

Man darf die Waffe in diesem Fall nicht
sichtbar bei sich tragen.

Sicher? Ich meine so etwas noch nirgendwo gelesen zu haben. Unterscheidet das WaffG zwischen „offenem“ und „verdecktem“ Führen einer Waffe?

Das eine solche Aktion nicht unbedingt zu empfehlen ist, ist klar, aber verboten wäre sie in diesem Fall doch auch nicht, oder?

Hallo Tino, den genauen Artikel werde ich dir noch heraussuchen, aber schon mal was im Voraus: wenn jeder(mit Waffenschein oder Gaspistole) einfach so eine Waffe offen tragen dürfte währen wir ja noch im Wilden Westen … Also dann würde ich auch mit Pistolengürtel zu meinem Bänker gehen und ihn um Kredit fragen…

Grüsse!

Hallo mavr,

hast du hier zufällig schon etwas gefunden? Wenn man Google bemüht, kommen ja leider auch nur Antworten, die alles Möglichkeiten in Betracht ziehen, nie aber ein Hinweis auf einen Gesetzestext.

Kann es eventuell sein, dass das offene Führen grundsätzlich nicht verboten ist, aber bei der Erteilung des kleinen Waffenscheins zur Auflage gemacht wird?