Waffen gefunden - wie kann man reagieren?

Wenn man bei seinem Sohn/Tochter, zwischen 12 und 16 Jahre, verbotene Waffen (Klappmesser, Softair-Pistole, Ninjastern, SChlagring, …) entdeckt, wie kann man als Elternteil darauf reagieren?

Ich stelle die Frage als Hauptschul-Lehrer, der bereits öfters damit konfrontiert wurde und von den Eltern um Rat gefragt wurde.

Ihre Meinung als Elternteil, Fachfrau/-mann, Betroffene, interessiert mich. Danke!

Wenn man bei seinem Sohn/Tochter, zwischen 12 und 16 Jahre,
verbotene Waffen (Klappmesser, Softair-Pistole, Ninjastern,
SChlagring, …) entdeckt, wie kann man als Elternteil darauf
reagieren?

Die Ursachen abklähren:
Die Hauptursache wird sicher im fehlenden Selbstwertgefühl des Jugendlichen liegen. Mit Waffen kann man das künstlich aufwerten.
An dieser Stelle wurde natürlich bereits viel verpasst - wohlgemerkt von Eltern (und ggf. auch Lehrern). Dieser Erkenntnis bei disziplinarischen Maßnahmen Rechnung tragen! Dafür gibt es nicht nur einen „Schuldigen“.

Folgende Reihenfolge halte ich für wichtig:

  1. Gespräche in der Gruppe (Klasse) durchführen:
    „Was haltet ihr davon?“ Welche Vorschläge hat die Gruppe zu machen? Welche Vorschläge sind geeignet, um den Betroffenen nicht noch kleiner zu machen, sondern zu stärken.

  2. Alle disziplinarischen Maßnahmen den Gruppenauseinandersetzungen unterordnen. Solche Vorfälle sind für die Sensibilisierung der Gruppe sehr wichtig. Reine blinde Sanktionen oder blinder Aktionissmus von seiten der Lehrer/Eltern schalten diese Sensibilisierung von vornherein ab.

  3. Disziplinarische Maßnahmen dem Schüler angemessen und trotzdem deutlich treffen. Integration in die Gruppe jedoch dabei gewährleisten. Jede Form von Isolation vermeiden. Nicht den Schüler, sondern nur sein Verhalten verurteilen.

Herzliche Grüße
Sven Reinhardt

Hallo,

Wenn man bei seinem Sohn/Tochter, zwischen 12 und 16 Jahre,
verbotene Waffen (Klappmesser, Softair-Pistole, Ninjastern,
SChlagring, …) entdeckt, wie kann man als Elternteil darauf
reagieren?

richtig antworten kann ich nicht darauf, weil ich nicht zufällig so etwas bei meinem Sohn eine Softair-Pistole gefunden habe, sondern ich wusste es vorher, dass er sich eine kaufen will. Sehr viele aus seiner Klasse hatten solche Softair-Pistolen, und er wollte mit ihnen zusammen spielen.

Ich hatte dann mich mit ihm zusammen im Internet erkundigt, auch nach dem Waffengesetz (demnach sind sie aber ab 14 erlaubt, oder irre ich mich). Natürlich haben wir auch darüber gesprochen, dass sie auf keinen Fall auf Menschen oder Tiere gerichtet sein dürfen usw. Dann habe ich gesagt, wenn es sein muss, dann soll er sich halt eine kaufen.

Er hat diese Softair-Spiele mit seinen Klassenkameraden aber sehr schnell wieder aufgegeben, weil andere sich nicht daran gehalten haben, dass man die Pistolen nicht auf Menschen richten darf.

Insgesamt bin ich mit diesem Verlauf zufrieden, finde es aber schade, dass er so wenig verantwortungsvolle Klassenkameraden hat.

Was ich tun würde, wenn ich zufällig so etwas entdecken würde (also heimlich angeschafft), vor allem sowas wie Ninjasterne, womit man ja sonst (außer andere Leute verletzen oder bedrohen) wirklich nichts anfangen kann, das weiß ich leider auch nicht, und hoffe im Moment, dass das nicht passieren wird.

Viele Grüße
Thea

Differenzieren

Wenn man bei seinem Sohn/Tochter, zwischen 12 und 16 Jahre,
verbotene Waffen (Klappmesser, Softair-Pistole, Ninjastern,
SChlagring, …) entdeckt, wie kann man als Elternteil darauf
reagieren?

Erstmal: ein Klappmesser ist nicht verboten. Für keine Altersklasse.
Ein Klappmesser ist ein Werkzeug keine Waffe. (Es gibt allerdings Messer, die zum Kämpfen konzipiert sind. Das sind allerdings meistens feststehende Messer, groß und vor allem meistens so teuer, dass sie sich der Durchschnittsschüler nicht leisten wird.)

Eine Softairpistole darf normalerweise erst ab 18 erworben werden (Selbstbeschränkung der Verkäufer), aber der Besitz ist für jeden erlaubt. Eltern haften für ihre Kinder.

Ninjastern und Schlagring sind „verbotene Gegenstände“ im Sinne des Waffengesetzes. (Hafstrafe ,…)

Also: Waffenverbot, das ein Taschenmesser in die gleiche Verbotskategorie einstuft wie einen Schlagring oder einen Ninjastern, ist lächerlich und von vornherein unglaubwürdig.

Bei einer solchen Reaktion wird kein Kind einsichtig sein.

Ich würde empfehlen, mit den Kindern irgendwann mal eine Zwille zu basteln und beim Üben damit sehr genau auf die Gefahren auch von anderen „Waffen“ oder gefährlichen Gegenständen im weitesten Sinne eingehen.

Gruss, Marco

Tipp: Die Taschenmesser „Spartan“ von Victorinox oder ähnliche kann man, richtig auseinandergeklappt, auch als „Ninjastern“ werfen. Macht Spass, und es ist kein Geld kaputt, wenn das Kind nach kurzem wieder das Interesse verliert.

Stimmt, Klappmesser sind nicht verboten, aber wie ich mitbekommen habe diese Butterflymesser. Es geht mir nicht um Waffenkunde bzw. was man mit einer „Waffe“ machen kann. Und auch nicht darum, welche Waffe gefährlicher ist. Es kommt m.E. immer auf die Bedeutung an, die man dieser „Waffe“ gibt. So gesehen, kann jedes Küchenmesser, jeder Schraubendreher, jeder Baseballschläger auch als Waffe benutzt werden.

Es geht mir als an der Schule arbeitender Mensch darum, mit Eltern, evtl. im Rahmen eines Elternabends, über dieses Thema ins Gespräch zu kommen. Die Idee sich selbst Waffen, ob Zwille, Pfeile und Bogen finde ich schonmal sehr gut.

Danke und Gruß

Stefan

Stimmt, Klappmesser sind nicht verboten, aber wie ich
mitbekommen habe diese Butterflymesser. Es geht mir nicht um
Waffenkunde bzw. was man mit einer „Waffe“ machen kann. Und
auch nicht darum, welche Waffe gefährlicher ist. Es kommt m.E.
immer auf die Bedeutung an, die man dieser „Waffe“ gibt. So
gesehen, kann jedes Küchenmesser, jeder Schraubendreher, jeder
Baseballschläger auch als Waffe benutzt werden.

Butterflymesser sind ebenfalls verbotene Gegenstände. Das zu besitzen ist eine richtige Straftat…

Es geht hierbei um die Intention, mit der das Messer hergestellt ist. Es ist als Waffe konzipiert, obwohl ein stinknormales Gemüsemesser als Waffe missbraucht viel gefährlicher ist.

Ich glaube, wenn ein Kind mal gelernt hat, dass nicht die Waffen das Problem sind, sondern der Mensch, der in Erwägung zieht, sie einzusetzen, dann hat es mehr begriffen, als die meisten Erwachsenen je begreifen werden :smile:

Nick

2 Like

Hallo Stefan,

Etwas überrascht bin ich schon, dass bei diesem Thema kein Post-Gewitter losgeht. Ein paar Weichwasch-Gedanken, die die Tragweite dieses Themas verharmlosen (sollen?).

Sprachlosigkeit, was Ratschläge anbelangt?

Schade eigentlich…

Herzliche Grüße
Sven Reinhardt

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Hallo Nick,

Ich glaube, wenn ein Kind mal gelernt hat, dass nicht die
Waffen das Problem sind, sondern der Mensch, der in Erwägung
zieht, sie einzusetzen, dann hat es mehr begriffen, als die
meisten Erwachsenen je begreifen werden :smile:

Du sprichst mir aus dem Herzen!
Schade, dass ich dir für diesen Satz nur ein einziges Sternchen geben kann.

Grüße von
Tinchen

Hi,

Eltern haften für ihre Kinder.

Dieser Satz ist völliger Blödsinn (auch wenn er noch so oft wiederholt wird). Kein Mensch haftet für das Fehlverhalten eines Anderen - weder zivil- noch strafrechtlich!
Auch Eltern haften ausschließlich für ihr eigenes Verhalten. Bei Fehlverhalten ihrer Kinder kommt nur eine Aufsichtspflichtverletzung in Frage. Da aber Jugendliche kaum noch beaufsichtigt werden können (und sollen), kann eine Haftung nur entstehen, wenn sie das fragliche Verhalten dulden bzw. unterstützen.

Und es ist auch ein weitverbreiteter Irrglaube, daß bei einer Haftung des Kindes die Eltern zahlen müssen wenn es das Kind nicht selbst kann. Ein Geschädigter muß im Zweifel halt warten, bis das Kind über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt.

Gruß Stefan

1 Like

Hallo Sven,
Sie sprechen mir aus der Seele!
Das sind gute Gedanken und eine für mich schlüssige Vorgehensweise mit den Schülern und Klassen!!! Leider siehen es viele (Lehrer-)Kollegen etwas anders. Für viele ist in der Schule immer noch die Strafe die erste Wahl als pädagogische Maßnahme.

Nun aber zum Umgang mit (betroffene) Eltern:
Nun wird es doch bei uns einen thematischen Elternabend zum Thema „Waffen“ geben. Die Polizei wird dabei hauptsächlich über das Waffen- bzw. Strafrecht referieren und meine Aufgabe wird sein, ein Impulsreferat zum Thema „Wie kann ich mit meinem Kind umgehen!“ zu halten. Abschließend wird es eine große Diskussionsrunde geben, bei der die Polizei und ich als Partner zur Verfügung stehen werden.
Darüber mache ich mir gerade Gedanke. Über Impulse bin ich sehr dankbar (natürlich nicht nur von Sven, sondern von allen ForenleserInnen).
Grüße
Stefan

Hi Stefan,

ich will es nicht als unbegründete Sorge abtun. Ich kenne aber einige, die solche Dinge während ihrer Schulzeit besessen haben und nie Probleme mit dem Gesetz bekamen. Ich würde schon darauf ansprechen, dass du sowas nicht gut findest. Vielleicht auch mal Fragen, was er damit macht. Würde mir an deiner Stelle aber keine Gedanken über eine Verbrecherkarriere machen. Das musst du ihm aber nicht sagen.
Hatte auch mal einen Nachhilfeschüler, der mir einen Nothammer präsentierte. Hat mich anfangs auch echt geschockt. Ich habe ihm dann gesagt, dass er zusehen soll, wie er das Ding schnell losbekommt, da die Polizei es gar nicht lustig findet, wenn sie sowas bei ihm findet. Wenn ich ihn nochmal zu Gesicht bekäme, dann sei er weg. Habe ihn auch nie wieder gesehen.

Viel Glück und nur die Ruhe!

Hilmar

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Hallo Stefan,

Sie sprechen mir aus der Seele!
Das sind gute Gedanken und eine für mich schlüssige
Vorgehensweise mit den Schülern und Klassen!!! Leider siehen
es viele (Lehrer-)Kollegen etwas anders. Für viele ist in der
Schule immer noch die Strafe die erste Wahl als pädagogische
Maßnahme.

Da schlagen sich bei mir 10 Jahre Ausbildertätigkeit mit 16-24-jährigen „Rotzlümmeln“ nieder :wink:

Das war damals bei mir ähnlich. Ob „Waffe gefunden“, oder irgendwelche verbotenen Symbole auf der Jacke… ich musste da ran und die meisten anderen (Pädagogen) haben sich dezent verwichtigt. Oder sie haben hartes Durchgreifen gefordert. Am liebsten gleich mit Polizei und Staatsanwalt usw…

Dabei ist ersteinmal nur Gelassenheit gefragt: erst Überlegen und dann Handeln. Ich bin aber gegen jede Verharmlosung. Wer eine Waffe (egal wie ungefährlich) in den Händen hält, spielt mit dem Gedanken, sie einsetzen zu können. Und das ist in jedem Fall nicht zu verharmlosen.

Doch der junge Mensch, der diese Waffen hat, darf auch keine blose Verurteilung erleben. Eine einzelne pädagogische Person ist damit schnell überfordert. Denn da spielen persönliche Gefühle, Vorurteile, Angst und anderes mit rein. Deshalb ist die Klassen-Lösung eine gute (bei mir bewährte) Lösung. Denn da halten sich diese menschlich normalen Emotionen im Gleichgewicht. Zudem bekommt der betreffende Jugendliche die Meinung Gleichaltriger zu hören und nicht die von den so „übervernünftigen“ Erwachsenen.

Der Pädagoge bleibt dabei im Hintergrund - beobachtet und „zieht an den Fäden“.

Nun aber zum Umgang mit (betroffene) Eltern:
Nun wird es doch bei uns einen thematischen Elternabend zum
Thema „Waffen“ geben. Die Polizei wird dabei hauptsächlich
über das Waffen- bzw. Strafrecht referieren und meine Aufgabe
wird sein, ein Impulsreferat zum Thema „Wie kann ich mit
meinem Kind umgehen!“ zu halten. Abschließend wird es eine
große Diskussionsrunde geben, bei der die Polizei und ich als
Partner zur Verfügung stehen werden.
Darüber mache ich mir gerade Gedanke. Über Impulse bin ich
sehr dankbar (natürlich nicht nur von Sven, sondern von allen
ForenleserInnen).

Da beneide ich Sie nicht drum. Impulse… ich überlege.

Ich denke, auch die Eltern werden harte Bestrafung in solchen Fällen einfordern und ein Teil wird versuchen, zu verharmlosen. Die meisten Menschen sind mit diesen Situationen überfordert, deshalb kommt es zu solchen Reaktionen.

Ich würde nur allen Eltern, die Waffen bei ihren Kindern finden, raten, diese Angelegenheit nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Ein offensives „Nachvorntreten“ und sagen: „Ich habe hier ein Problem! Wie können wir das gemeinsam lösen!“ ist der richtige Weg. Und wenn es sich um Schüler handelt, ist die naheliegendste Plattform dafür natürlich die Klasse.

Hierzu braucht es die Lehrer, weil die über die pädagogischen Fähigkeiten verfügen (sollten!) und auch solch eine Diskussion organisatorisch unterstützen können. Eltern haben ja (leider) in der Regel keine pädagogische Ausbildung und keinen Einfluss auf schulische Organisation.

Da aber meiner Ansicht nach deswegen nicht gleich die Verantwortung von den Eltern an die Lehrer übergeht, müssten die Eltern sich dieser Situation ebenso stellen. Also müssten die Eltern in die Klassendiskussion einbezogen werden - zumindest die betroffenen Eltern.

Ich selbst habe damit (Eltern einzubeziehen) allerdings keine Erfahrungen, weil sich bei den Jugendlichen, die ich zu betreuen hatte, die Eltern zu 99% von jeglicher Verantwortung losgesagt hatten.

Ich hoffe, ich konnte noch kleine nützliche Impulse liefern :smile:

Herzliche Grüße
Sven Reinhardt

Hi,

Eltern haften für ihre Kinder.

Dieser Satz ist völliger Blödsinn (auch wenn er noch so oft
wiederholt wird). Kein Mensch haftet für das Fehlverhalten
eines Anderen - weder zivil- noch strafrechtlich!
Auch Eltern haften ausschließlich für ihr eigenes Verhalten.
Bei Fehlverhalten ihrer Kinder kommt nur eine
Aufsichtspflichtverletzung in Frage. Da aber Jugendliche kaum
noch beaufsichtigt werden können (und sollen), kann eine
Haftung nur entstehen, wenn sie das fragliche Verhalten dulden
bzw. unterstützen.

Und es ist auch ein weitverbreiteter Irrglaube, daß bei einer
Haftung des Kindes die Eltern zahlen müssen wenn es das
Kind nicht selbst kann. Ein Geschädigter muß im Zweifel halt
warten, bis das Kind über eigenes Einkommen oder Vermögen
verfügt.

Naja, schreibe das, was Du hier in zehn Zeilen hast so kurz, dass es in eine Zeile passt, dann kommt halt eine gewisse Verfälschung zustande.

Im Prinzip tragen die Eltern aber schon die Verantwortung dafür, dass ihre Kinder keinen Unsinn anstellen. Bei Kleinkindern die gesamte Verantwortung, bei Jugendlichen weniger, und bei Erwachsenen „Kindern“ dann fast gar keine mehr.

Deshalb heist es ja nicht „Eltern haften für ihre Jugendlichen“ oder so.

„Eltern haften für ihre Kinder“ stimmt im Kern aber schon.

Gruss, Marco

Hi,

Im Prinzip tragen die Eltern aber schon die Verantwortung
dafür, dass ihre Kinder keinen Unsinn anstellen. Bei
Kleinkindern die gesamte Verantwortung, bei Jugendlichen
weniger, und bei Erwachsenen „Kindern“ dann fast gar keine
mehr.

das möchte ich korrigieren: bei Kleinkindern zum Teil, bei Kindern kaum, bei Jugendlichen fast gar keine und bei Erwachsenen absolut nicht mehr (oder wie würdest Du begründen, daß Eltern ihre erwachsenen Kinder beaufsichtigen müssen?)!

„Eltern haften für ihre Kinder“ stimmt im Kern aber schon.

Eben nicht. Formell ist es einfach Blödsinn aber auch in der praktischen Konsequenz (um die es Dir geht) stimmt es nur in Ausnahmen. Der Punkt ist, man muß den Eltern schon eigenes Fehlverhalten vorwerfen, sprich die Eltern hätten den Schaden erwarten können. Beispiele:
Ich bin mit meinem zweijährigen Kind bei Bekannten ohne eigene Kinder (und entsprechend nicht kindgerechter Wohnung) und achte nicht auf das Kind -> Aufsichtspflicht verletzt, eigene Haftung bei Schaden.
Die selbe Situation, ich habe mein Kind aber ständig im Auge. Sehe auch, wie es, weil es auf etwas zeigt, die teure Vase umstößt und versuche sofort einzuschreiten. Nur leider bin ich zu langsam und die Vase zerbricht -> keine Haftung, da Aufsichtspflicht nicht verletzt…
Situation 1, mein Kind ist aber sieben und weiß, daß es zerbrechliche und fremde Gegenstände nicht einfach nehmen darf (und befolgt das auch). Wenn es dann aus Unachtsamkeit trotzdem etwas beschädigt, haften nicht die Eltern.
Und wenn mein achtjähriges Kind allein unterwegs ist, scheidet eine Haftung grundsätzlich immer aus (von absoluten Ausnahmen abgesehen).

Gruß Stefan