Waffenembargo gegen Israel durch DE

Hallo,

t-online Nachrichten berichten, dass die Bundesregierung seit drei Monaten an Israel keine Waffen mehr liefern soll. Das nicht offiziell ausgesprochene Waffenembargo wurde offenbar von Isreal wegen der ausstehendne Waffenlieferungen bereits reklamiert.

Angeblich soll die Regierung Schröder nach Meinung von israelischen Regierungskreisen den Versuch unternehmen, die wegen der Vergangenheit bestehende Abhängigkeit gegenüber Israel für die Zukunft zu beenden.

Wo das israelische Problem liegt, ist mir unklar. Es ist doch allgemein bekannt, dass wir an Schurkenstaaten, die andere Länder überfallen oder die Bevölkerung terrorisieren und Terroristen - auch Staatsterroristsen - keine Waffen verkaufen.
Ausserdem verkaufen wir keine Waffen an Länder, die diese Waffen zur Massenvernichtung aus rassistischen, religiösen Gründen oder zur Ausbreitung der Grenzen benutzen.

Gruss Günter

Hallo Günther

Die Lage ist ein bisschen anders:
Das ist kein Embargo, sondern die Umsetzung gesetzlicher Regelungen.
Deutschland darf keine Waffen in Spannungsgebiete verkaufen. allerdings ist der Ausdruck „Spannungsgebiet“ etwas , na ja, dehnbar…

Für Israel wurde dieser Ausdruck ziemlich großzügig ausgelegt, aber was sich da so in den letzten paar Monaten ereignet hat, Qualifiziert diese Region durchaus als Spannungsgebiet.

Und nachdem Israel nicht in seinem Bestand gefährdet ist, sollen die sich mal nicht so aufregen. (Auch wenn jetzt wieder geplärrt wird: „es geht um das Überleben israels…“ ich habe doch gewisse Zweifel, ob wirre „Not so smart“ Bomben und steineschmeissenede Palis eine so existenzielle Bedrohung darstellen.)

Gruß
Mike

meldet der spiegel jetzt auch.

es kann sich nur noch um stunden oder bestenfalls um tage handeln, bis deutschland vor der weltpresse an seine nazi-vergangenheit und seine besondere position gegenüber israel erinnert werden wird.

Hallo Michael,

richtig, es ist im Sinne der üblichen Vorgänge kein Embargo.

Die Lage ist ein bisschen anders:
Das ist kein Embargo, sondern die Umsetzung gesetzlicher
Regelungen.
Deutschland darf keine Waffen in Spannungsgebiete verkaufen.
allerdings ist der Ausdruck „Spannungsgebiet“ etwas , na ja,
dehnbar…

Für Israel wurde dieser Ausdruck ziemlich großzügig ausgelegt,
aber was sich da so in den letzten paar Monaten ereignet hat,
Qualifiziert diese Region durchaus als Spannungsgebiet.

Und nachdem Israel nicht in seinem Bestand gefährdet ist,
sollen die sich mal nicht so aufregen. (Auch wenn jetzt wieder
geplärrt wird: „es geht um das Überleben israels…“ ich habe
doch gewisse Zweifel, ob wirre „Not so smart“ Bomben und
steineschmeissenede Palis eine so existenzielle Bedrohung
darstellen.)

Ich finde den Hinweis des Regierungssprechers der israelischen Regierung für interessant. Es wird der Bundesregierung hier unterstellt, dass sie den Versuch unternimmt, die aus der Geschichte aus israelischer Sicht betrachtete Abhängigkeit zu ändern und sich davon zu befreien.

Aus diesem Gesichtspunkt - auch wenn dies nur ein Ergebnis des Krieges sein sollte - muss man Schröder sogar loben. Es ist schon unverfroren aud die westdeutsche Abhängigkeit von der israelischen Politik hinzuweisen. Hier bin ich mit der Mehrheit vieler der Meinung, dass die Erpressbarkeit durch geschichtliche Vorgänge beendet werden muss. Erpresser haben bekanntlich wenig Freunde.

Gruss Günter

Hallo,

die Meldung scheint falsch zu sein. Ich habe heute morgen im Deutschlandfunk einen Bericht gehört, der davon handelte.
Danach gäbe es kein Embargo.
Der Fall sei komplizierter:

Es gibt zwei Arten von militärischem Zeugs, was verkauft würde:

  1. komplette Waffensysteme

Deren Ausfuhr ist genehmigungspflichtig (ich glaube durch das Auswärtige Amt).
Solche Systeme wurden von Israel in den letzten Monaten aber nicht angefragt. Also konnte auch nichts abgelehnt werden.

  1. Ersatzteile für Waffensysteme

Diese bedürfen keiner Genehmigung durch das AA. Hier entscheidet eine Wirtschaftsbehörde (Namen habe ich vergessen) eigenständig.
Wenn diese Behörde Zweifel hat, ob die Ausfuhr genehmigt werden sollte, dann fragt sie beim Wirtschaftsministerium an. Das entscheidet dann entweder sofort (positiv oder negativ) oder lässt sich Zeit. Wenn es innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaube, es waren 6 Monate) nicht entscheidet, dann gilt die Ausfuhr als genehmigt.
Genau letztgenannter Fall soll eingetreten sein. Es gab von der Behörde eine Anfrage, die blieb liegen bis die Frist abgelaufen war.
Dadurch fand die Ausfuhr statt. Das Liegenlassen könnte man bestenfalls als Bedenken aber nicht als Embargo interpretieren.

Gruß,
Salzmann